Weiterhin Suizidhilfe für Auslandschweizer

EXIT hat an der Generalversammlung vom 14. September 2021 in Zürich die revidierten Statuten angenommen. Damit bietet die grösste Selbstbestimmungsorganisation der Schweiz ihre Dienste weiterhin auch bestehenden Mitgliedern im Ausland an. Die schriftlich durchgeführte Generalversammlung des über 140‘000 Mitglieder starken Vereins hat zudem die Rechtsanwältin Dr. Christa Stamm-Pfister neu in die Geschäftsprüfungskommission gewählt.

Die Generalversammlung (GV) von EXIT Deutsche Schweiz, die aufgrund der wechselnden Entwicklungen und der behördlichen Anweisungen rund um die Corona-Pandemie vom ersten Halbjahr in den September verlegt worden war, ging auf schriftlichem Weg über die Bühne. Beim Unabhängigen Stimmrechtsvertreter gingen innert Frist total 8259 gültige oder teilweise gültige Stimmbogen ein.

Klares Ja zu den revidierten Statuten
Mit grosser Mehrheit sprachen sich die Stimmenden für das Inkrafttreten der neuen Statuten per 1. Januar 2022 aus; diese waren in einem zwei Jahre dauernden Verfahren inklusive vereinsinterner Vernehmlassung revidiert worden. Am meisten Aufmerksamkeit bei der Statutenrevision hatte der Vorschlag des Vorstands erhalten, dass nur Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz Mitglied sein können und somit bei einem Wegzug ins Ausland die Mitgliedschaft erlischt. Dieser Vorschlag war aufgrund des grossen Aufwands bei Freitodbegleitungen von im Ausland lebenden Mitgliedern entstanden: Es geht unter anderem um die oftmals aufwändige Anreise, Abklärungen vor Ort oder Arztzeugnisse aus dem Ausland.

Rund zwei Drittel der vielen Vernehmlassungsantworten zur Statutenrevision hatten sich kritisch zu diesem Vorschlag geäussert. „Aufgrund des Widerstands hat sich der Vereinsvorstand entschlossen, die heutigen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft unverändert beizubehalten“, sagt EXIT-Vizepräsident Jürg Wiler. Gemäss Statuten nimmt EXIT Menschen ab 18 Jahren mit Schweizer Bürgerrecht sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz als Mitglied auf. 2020 begleitete EXIT 10 Mitglieder aus dem Ausland beim Freitod, dies machte 1 Prozent von insgesamt 913 Freitodbegleitungen aus.

Hingegen wurden an der GV 11 Anträge zur Änderung einzelner Artikel der revidierten Statuten allesamt abgelehnt.

Auch auf klare Ablehnung stiess der Antrag, das umfangreiche Essay «Leiden im und am Alter» ungekürzt und wortgetreu in gedruckter Form zu publizieren. Der EXIT-Vorstand hatte den Antrag zur Ablehnung vorgeschlagen, da die Schrift auf der EXIT-Website abgerufen und ausgedruckt werden kann.

Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag, sämtliche Wahlen und Abstimmungen als ungültig zu erklären. So seien das Wahl- und Stimmgeheimnis verletzt, da die Personalien des Mitgliedes und die Antworten auf dem gleichen Blatt Papier aufgeführt sind. Der Vorstand hatte den Antrag zur Ablehnung empfohlen, da bei einer physischen GV das Wahl- und Stimmgeheimnis auch nicht gegeben seien.

Christa Stamm-Pfister neu in der Geschäftsprüfungskommission
Zudem wurde Dr. Christa Stamm-Pfister für den Rest der laufenden Amtsdauer bis zur GV 2023 neu in die dreiköpfige Geschäftsprüfungskommission (GPK) gewählt. Der 44-Jährigen ist das Engagement für Selbstbestimmung, Würde und Respekt ein Anliegen. Christa Stamm-Pfister ist Rechtsanwältin und bei der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich als Abteilungsleiterin tätig. Der GPK-Sitz wurde frei, weil Mitglied Elisabeth Zillig als Präsidentin zurückgetreten ist. Neu als Präsident amtet Dr. Patrick Middendorf, der seit 10 Jahren GPK-Mitglied ist. Drittes GPK-Mitglied ist Hugo Stamm.

Alle statutarischen Geschäfte sind von der Generalversammlung genehmigt worden.

Hier kann das gesamte GV-Protokoll nachgelesen werden: Link

 

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