Zürcher Ja stärkt die Selbstbestimmung im Spital und im Heim
Die Zürcher Stimmbevölkerung hat die kantonale Vorlage mit rund 68 Prozent deutlich angenommen. EXIT begrüsst dieses klare Votum für die Selbstbestimmung am Lebensende. Damit führt der Kanton den 2023 eingeschlagenen Weg konsequent weiter und erweitert die bestehende Regelung auf private Heime, Spitäler und Rehabilitationskliniken.
Für die Betroffenen bedeutet das Ja, dass ihr Selbstbestimmungsrecht nicht mehr an der Tür einer dieser Institutionen endet. Wer dort lebt oder behandelt wird, muss den vertrauten Lebens- oder Behandlungsort für eine Freitodbegleitung künftig nicht mehr verlassen. Die Institutionen müssen eine von der betroffenen Person selbst veranlasste Freitodbegleitung durch EXIT oder eine andere Organisation in ihren Räumen dulden. Das Personal wird nicht zur Mitwirkung verpflichtet.
An den hohen Anforderungen an eine Freitodbegleitung ändert sich nichts. EXIT prüft sorgfältig, ob die betroffene Person urteilsfähig und ihr Sterbewunsch autonom, wohlerwogen und konstant ist. Die Begleitung wird mit den Beteiligten vor Ort abgestimmt. Der Entscheid stärkt damit die Selbstbestimmung und verbindet sie mit der Sorgfalt und Verantwortung, die eine Entscheidung am Lebensende verlangt.