Zürcher Kantonsrat entscheidet über Selbstbestimmung in Heimen und Spitälern
Die Kantone Nidwalden und Solothurn sind kurz davor, das selbstbestimmte Sterben in allen Alters- und Pflegeheimen zu ermöglichen. Nun steht diese Frage auch im Kanton Zürich zur Entscheidung an: Am Montag, 2. Februar 2026, berät der Kantonsrat über die Volksinitiative «Selbstbestimmung auch im Heim» und mehrere Gegenvorschläge.
Dabei geht es um die Frage, ob Menschen ihr verfassungsmässig garantiertes Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern wahrnehmen können.
Heute ist die Situation im Kanton Zürich widersprüchlich: Was in den eigenen vier Wänden erlaubt ist, kann in Institutionen verboten werden.
Das Initiativkomitee hofft, dass sich im Kantonsrat wenigstens eine Mehrheit für den fortschrittlichsten Gegenvorschlag findet, der die Selbstbestimmung in allen Heimen und Spitälern ermöglicht, gleichzeitig aber besonders umstrittene Bereiche wie psychiatrische Kliniken oder den Justizvollzug davon nicht zwingend dazu verpflichtet.
Die Antwort auf eine von über 13'000 Zürcherinnen und Zürchern unterzeichnete Volksinitiative darf keine Verschlechterung der heutigen Situation sein.
Weitere Informationen:
selbstbestimmung-auch-im-heim.ch