Zürcher Volk wird über Zulassung in Spitälern und Heimen entscheiden
Der Zürcher Kantonsrat hat mit deutlicher Mehrheit entschieden: Sterbewillige müssen Spital oder Heim nicht verlassen, wenn sie ihr Leiden mit EXIT oder DIGNITAS beenden möchten. Die religiösen Kleinparteien, sekundiert aus SVP-Reihen, wollen das nicht akzeptieren. Sie haben das Referendum ergriffen. Nun muss das Stimmvolk entscheiden.
Die Rechtslage ist seit langem klar. Ein Bundesgerichtsentscheid bekräftigt es. Das Zürcher Parlament hat sich Ende März noch einmal explizit und mit 60 Prozent Ja-Stimmen dafür ausgesprochen – so wie es in vielen anderen Kantonen auch geschehen ist in jüngster Zeit: Das Verfügen über den eigenen Tod ist überall zulässig unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsort.
Doch SVP-Hardliner und einige streng-gläubige Ratsherren wollen die Selbstbestimmung am Lebensende weiterhin mit allen Mitteln erschweren und todkranke Patientinnen und Patienten in Spitälern und Heimen zu mühseligen Ambulanztransporten nach ausserhalb zwingen.
Sie haben die Möglichkeit des sogenannten «Kantonsrats»-Referendums genutzt – es erspart den hohen Herren das gemeine Unterschriften-Sammeln auf der Strasse, bloss 45 Ratsmitglieder genügen.
Nun wird der Zürcher Souverän an der Urne entscheiden: Sollen wir im Krankenhaus oder Heim das eigene Leiden mit einer Sterbehilfe-Organisation beenden dürfen – oder müssen wir uns dafür irgendwo ausserhalb mühsam noch ein Sterbeasyl suchen?
Der Regierungsrat, der in dieser Frage völlig am Volk vorbeiregiert und ebenfalls gegen den Kantonsratsentscheid ist, wird einen Abstimmungstermin noch in 2026 festlegen.
Beruhigend: Bei den letzten Urnengängen zu Sterbehilfefragen hat sich das Zürcher Volk im Jahr 2011 mit um die 80 Prozent für die Selbstbestimmung ausgesprochen.
Mehr Informationen: selbstbestimmung-auch-im-heim.ch