Menschenrechts-Gericht rügt Schweiz

"Exit erklärt, vom Urteil nicht direkt betroffen zu sein. An der Sterbehilfepraxis werde sich vorerst nichts ändern. Exit kann laut Statuten keinen gesunden Menschen helfen, sondern nur bei hoffnungsloser Prognose, unerträglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung."

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.