Nidwaldner Regierungsrat will Heime nicht zur Zulassung der Sterbehilfe verpflichten

Institutionen im Kanton Nidwalden müssen begleitete Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten nicht zulassen. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass bereits heute eine ausreichende Gesetzesgrundlage besteht.

Zum Beitrag in der Luzerner Zeitung

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