Jahresbericht 2013

Präsidium

Das Präsidium versteht sich nach wie vor als Schnittstelle zwischen den Ressorts und der Geschäftsstellenleitung.

Auch in diesem Berichtsjahr sind wiederum eine Vielzahl von Aufgaben zur Behandlung und Erledigung angestanden.

Anknüpfend an den Jahresbericht 2012 darf erfreulicherweise festgestellt werden, dass die im letzten Bericht aufgelistete Pendenz (Büro Basel) zwischenzeitlich erfolgreich bereinigt ist. Am 1. Oktober 2013 haben wir unsere Zweigstelle in Binningen eröffnet und am Tag der "offenen Türe" herrschte bei EXIT Basel ein regelrechter Grossandrang. Das koreanische Fernsehen hat vor Ort über den Anlass berichtet und später mitgeteilt, dass die im koreanischen Fernsehen im Dezember ausgestrahlte Sendung bei den Zuschauern ein starkes Echo gefunden hat.

Unsere Organisation erfreut sich stetig wachsender Mitgliederzahlen. Der Vorstand freut sich über diese Entwicklung und ist natürlich in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle bemüht, die mit dem Wachstum einhergehenden Schwierigkeiten zu bewältigen. Es gilt weiterhin, den Verein auf allen Ebenen mit Sorgfalt und Umsicht zu konsolidieren. Neues Personal auf der Geschäftsstelle muss gewissenhaft mit den anfallenden Arbeiten vertraut gemacht werden. Gleiches gilt auch für neue Mitglieder des Freitodbegleitungs-Teams, welche umfassend für ihre wertvolle Aufgabe ausgebildet werden müssen. Unser aller Bestreben ist es, die Wartezeiten für unsere Mitglieder zu optimieren und ganz generell die Qualität unserer vielfältigen Dienstleistungen zu sichern.

Auch in diesem Berichtsjahr waren von Seiten des Präsidiums zahlreiche Anlässe, Podiumsdiskussionen, Interviews oder die Teilnahme an Veranstaltungen zu bewältigen. Speziell in Erinnerung werden mir dabei folgende Anlässe bleiben: Diskussionsrunde im Mai 2013, organisiert vom Städtischen Altersforum in Bern, die Podiumsdiskussion zum Thema "Selbstbestimmung und Abhängigkeit bis zum Lebensende", anfangs November 2013, eine Podiumsdiskussion zu den Themen Palliative Care - Freitodbegleitung Mitte November 2013, organisiert vom Seniorenverband Nordwestschweiz, ein Diskussionsforum im Notkerianum Alters- und Pflegeheim St. Gallen, sowie eine Podiumsdiskussion Ende November 2013 in der Predigerkirche in Basel im Rahmen der Veranstaltung "Totentanz".

Selbstverständlich haben sich die Vorstandmitglieder sowohl an der letztjährigen als auch an der diesjährigen Muba intensiv engagiert. Den Mitarbeitenden von der Geschäftsstelle sowie den Mitgliedern des FTB-Teams sei an dieser Stelle für die qualifizierte Standbetreuung herzlich gedankt.

Die Kontakte mit einzelnen Mitgliedern haben sich im Berichtsjahr erneut erhöht. Ich schätze den Kontakt mit unseren Mitgliedern sehr und kann so sicher auch besser beurteilen, wo allenfalls beim einzelnen Mitglied "der Schuh drückt" und was dagegen unternommen werden kann. Auch Anregungen, die die einzelnen Mitglieder in Bezug auf allgemeine Vereinsbelange einbringen, werden sehr geschätzt. So wurde aufgrund eines berechtigten Hinweises von Mitgliederseite her ganz speziell in einem der Info-Hefte des Berichtsjahres darauf aufmerksam gemacht, dass es sich empfiehlt, sich gerade im Falle einer gewünschten Freitodbegleitung rechtzeitig an die Geschäftsstelle zu wenden, da es immer eine gewisse Zeit dauert, bis alle erforderlichen Unterlagen beieinander sind.

Im Berichtsjahr hat sich der Vorstand ausführlich damit auseinandergesetzt, wie wir den Anliegen unserer Mitglieder im Bereiche des Themas "Altersfreitod" konkreter begegnen können. Als Ergebnis dieser Vorarbeiten werden wir an der diesjährigen Generalversammlung eine entsprechende Statutenänderung präsentieren, im Rahmen welcher explizit klargestellt ist, dass sich EXIT für den Altersfreitod engagiert. Über das positive Ergebnis der breit angelegten Mitglieder-befragung (siehe Seite 7) werden wir an der kommenden Generalversammlung noch mündlich berichten.

Im Berichtsjahr hat sich der Vorstand auch mit einem Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auseinandergesetzt. Sie erinnern sich: Das Gericht hat in erster Instanz festgestellt, dass die Verschreibung des bei EXIT verwendeten Sterbemittels in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen ungenügend sei und von der Schweiz eine präzise Gesetzgebung zu diesem Thema verlangt. Der Bundesrat hat, wie wir von EXIT dies auch angeregt haben, den Entscheid an die Grosse Kammer des Gerichtshofes weitergezogen, und wir werden Sie hierzu auf www.exit.ch informieren und Ihnen an der diesjährigen Generalversammlung vom 24. Mai Näheres berichten.

Nach wie vor unerfreulich ist die Entwicklung rund um das NFP-Projekt 67. Wenn Gegner der Sterbehilfe in wichtige Gremien delegiert werden, sei es in die Nationale Ethik-Kommission, sei es in Leitungsgremien von Studien zum Thema Selbstbestimmung am Lebensende etc., so bleibt die Gefahr von ungebührlicher Einflussnahme bestehen.

Intensiv waren auch in diesem Berichtsjahr die Zusammenkünfte mit unseren verschiedenen Gruppierungen und Kommissionen (Geschäftsprüfungskommission, Ethik-Kommission, Konsiliarärzte, Freitodbegleitungsteam, Patronatskommitee, Anlagekommission etc.).

Neben seinen umfassenden operativen Tätigkeiten hat der Vorstand zudem sechs ordentliche, ganztätige Strategie-Sitzungen abgehalten und sich auch zwischendurch in unzähligen Telefonaten und Schreiben mit den Vereinsangelegenheiten beschäftigt. Ich danke meinen Vorstandskolleginnen und -kollegen sowie den beiden Geschäftsleitungsmitgliedern Hans Muralt und Heidi Vogt für die stets angenehme und konstruktive Zusammenarbeit.

Mein ganz besonderer Dank richtet sich an Sie alle, die sich in irgendeiner Weise für die Belange von EXIT engagieren. Unsere Organisation ist auf Spenden angewiesen und wir freuen uns über jede Geldspende, sei sie gross oder klein. Keineswegs selbstverständlich ist es auch, dass sich immer wieder bekannte Persönlichkeiten öffentlich äussern und sich zu ihrer Mitgliedschaft bei EXIT bekennen. Auch Ihnen gebührt unser Dankeschön.

Freitodbegleitung

Im Jahr 2013 fanden insgesamt 459 Freitodbegleitungen statt (2012: 356, 2011: 305). 10 dieser Fälle betrafen Menschen mit psychischen Störungen (2012: 6; 2011: 3)

Diese Freitodbegleitungen wurden durch unsere Freitodbegleiter und -begleiterinnen sicher und kompetent durchgeführt. Das Ende 2012 noch aus 25 Personen bestehende Team hat sich unterdessen auf 30 erhöht, da wir im Laufe des Jahres 2013 wiederum neue Interessenten in unseren Ausbildungsgang aufnahmen.

Alle Mitglieder des Freitodbegleitungs-Teams nehmen an regelmässig stattfindenden internen Weiterbildungen teil. Diese bestehen aus der unterdessen bewährten Mischung aus Erfahrungsaustausch und Fallbesprechungen im Wechsel mit vertiefter Behandlung verschiedener Themenfelder rund um die Themen Krankheit, Palliativtherapie und Lebensende. Das alljährliche traditionelle Freitodbegleitungs-Wochenendseminar im Herbst fand diesmal in Sarnen statt. Im Zentrum stand dabei das Hauptthema Demenz. Dank der Mitarbeit ausgewiesener ärztlicher Spezialisten auf diesem Gebiet konnte das Team weitere wertvolle Erkenntnisse aus der Praxis gewinnen und von deren reicher Erfahrung profitieren.

Die Gruppe von Ärzten und Ärztinnen, an die EXIT bei Bedarf Patienten zur Beurteilung und Rezeptausstellung vermitteln kann, ist unterdessen auf 37 Personen angewachsen. Im Januar fand das traditionelle Jahrestreffen mit diesen sogenannten Konsiliarärztinnen und -ärzten statt. Dabei wurden Informationen vermittelt und über verschiedene Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Geschäftsstelle, Freitodbegleiterteam und Konsiliarärztinnen und -ärzten diskutiert. Anschliessend wurde im Rahmen eines Steh-Apéros bewusst Raum gegeben für persönliche Begegnungen und Gespräche. Weil das gegenseitige Kennenlernen und die Möglichkeit zum Gedankenaustausch in unserer sich kontinuierlich vergrössernden Organisation für eine reibungslose Zusammenarbeit sehr förderlich ist, nahmen bei diesem Treffen wiederum der gesamte Vorstand sowie das Freitodbegleitungs-Team teil.

Bei verschiedensten Gelegenheiten stellten sich Mitglieder des Freitodbegleitungs-Teams, der Geschäftsleitung sowie des Vorstands als Interviewpartner oder Referenten zur Verfügung, wenn es darum ging, im Rahmen von öffentlichen Anlässen Rede und Antwort zu stehen zum Thema Freitodbegleitung oder Journalisten anhand von konkreten, selbstverständlich anonymisierten Fällen den Ablauf unseres Abklärungsprozederes sowie einer Freitodbegleitung zu schildern.

Um unsere personellen, organisatorischen und infrastrukturellen Möglichkeiten zum richtigen Zeitpunkt und mit den richtigen Massnahmen wo nötig an neue und mengenmässig stetig zunehmende Anforderungen anzupassen, prüft der Vorstand im Bereich Beratung sowie im Bereich Freitodbegleitung die mögliche Weiterentwicklung. Ein Projekt "Zukunft Beratung" wurde gestartet, in einigen Monaten dürfte das Projekt "Zukunft Freitodbegleitung" folgen. Dem Vorstand soll je ein Bericht mit Vorschlägen für die mittel- und langfristige Weiterentwicklung als Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden.

Kommunikation

EXIT ist eine anerkannte Organisation, die - angesichts ihres sensitiven Tätigkeitsfeldes - auf eine hohe Reputation und viel Vertrauen seitens Bevölkerung und Behörden zählen kann und die diesen guten Ruf auch in der Politik in die Waagschale legen darf zur Förderung der Interessen ihrer Zehntausenden Mitglieder.

Zum Erhalt und Ausbau dieses Ansehens will das Ressort Kommunikation das Seine beitragen. Darüber hinaus versucht es, die Erreichung der Vereinsziele kommunikativ zu unterstützen und offen gegen innen und aussen zu informieren. Es plant und produziert eine Vielzahl von Medien: Website, Blog, Newsletter; Pressespiegel; Dokumentationen und Strategiepapiere; Flyer und Broschüren; Mitgliedermagazin; u. v. a.

Ferner obliegen der Kommunikation sämtliche Informations, Werbe und Image-Kampagnen; die Bewältigung von Medienanfragen aus dem In- und Ausland, Verfassen und Versand von Medienmitteilungen, Organisation und Abwicklung von Pressekonferenzen, Beziehungen zu Medien und Medienorganisationen; Teilnahme an Vernehmlassungen sowie Kontaktpflege zu den Bundesämtern für Gesundheit, für Statistik und zum Justizdepartement; Lobbying auf kantonaler und eidgenössischer Ebene, Austausch mit Parteien und Politikern (auch aus dem Ausland); Austausch mit Externen wie Druckereien, Übersetzern, Webprogrammierern oder freien Autoren; die Sponsorenpflege; der Austausch zu Partnerorganisationen national und international; Kontakte in die Forschung; und nicht zuletzt viele spannende Mitgliederkontakte.

Besonderheiten des abgelaufenen Vereinsjahrs waren:

  • der erhöhte Informationsaufwand vereinsintern zum neuen Erwachsenenschutzrecht;
  • die sanfte Erneuerung von EXIT.ch und der Haupt-Info-Broschüre;
  • die mediale Aufbereitung der Eröffnung des EXIT-Büros Basel;
  • die Begleitung und Aufbereitung des für viele Mitglieder und Medien schwer zu verstehenden EGMR-Urteils gegen die Schweiz;
  • die Planung und Begleitung des erstmaligen Muba-Auftrittes;
  • die intensive Auseinandersetzung mit der Social-Media-Strategie;
  • die Begegnung mit den "Jungparlamentariern" der Jugendsession;
  • eine nie dagewesene Anzahl Referate und Podiumsteilnahmen;
  • die Begleitung des 25-Jahre-Jubiläums der EXIT-Stiftung palliacura;
  • das Erreichen des NGO-Status des europäischen Dachverbandes und das Lobbying im Europarat wegen möglicher Einflüsse auf die Sterbehilfe in der Schweiz.

Die Hauptherausforderung der Kommunikation lag 2013 erstmals in der Bekanntmachung und Parierung der Vereinnahmung von nationalen Forschungsprogrammen, Kommissionen und Organisationen durch Lobbyisten aus kirchlichen und anderen Kreisen, die ein Interesse an der Einschränkung der Sterbefreiheit und der Autonomie der Patientinnen und Patienten haben. Vier Beispiele aus 2013:

  • Im März wird bekannt, wovor EXIT schon monatelang gewarnt hat: Dass die Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW ihre Ärztebefragung nicht unabhängig von Dritten durchführen lässt, sondern gesteuert durch ihre Ethikkommission, in der ein deutscher Theologe seit langem für eine Sterbehilfe-Einschränkung in den Standesregeln weibelt. EXIT bittet um Offenlegung der wissenschaftlichen Grundlagen der Meinungsforschung, um deren Lauterkeit nachvollziehen zu können. Das geschieht bis heute nicht. Selbst eine EXIT-Ärztin, die als Teil der Meinungsforschung intensiv befragt wurde, erhielt keine Einsicht.
  • Im April informierte EXIT zusammen mit Partnerorganisationen die Medien und die zuständige Parlamentskommission über die Tatsache, dass der Schweizerische Nationalfonds, das ihm vom Bund übertragene Nationale Forschungsprogramm 67 (unter der Leitung desselben deutschen SAMW-Theologen, siehe oben) unwissenschaftlich voreingenommen durchführt und deshalb heute schon die Relevanz der Resultate angezweifelt werden muss. Erst auf diesen Druck hin gewährt der Nationalfonds, was EXIT ein halbes Jahr lang eingefordert hatte: klärende Gespräche. Sie waren aber eine Alibiübung - der Nationalfonds wollte lediglich Daten von EXIT. Und obwohl der Nationalfonds sich gegenüber nachfragenden Medien mit seiner angeblichen Transparenz verteidigt, verweigert er beharrlich Einsicht. Ein Rechtsverfahren nach Öffentlichkeitsgesetz ist hängig.
  • Im Oktober/November startet die EVP Schweiz eine neue Kampagne gegen die Selbstbestimmung am Lebensende. Sie reicht in mehreren Kantonen Vorstösse ein. EXIT korrigiert Vorwürfe mit Tatsachen und leistet viel Medien- und Öffentlichkeitsarbeit (Debatten, Podien). Bisher sind sämtliche zur Behandlung gekommenen EVP-Vorstösse mit grosser Mehrheit abgelehnt worden.
  • Im Dezember tut der Bundesrat genau das, wovor EXIT schon Mitte Jahr gewarnt hat: Er wählt den deutschen NFP67- und SAMW-Theologen auch noch in die Nationale Ethikkommission (wählt sogar mehrere deutsche Theologen und Vertreter anderer kritischer Kreise). EXIT informiert die Medien und fordert eine Erklärung.

Die Beziehungspflege zu den Eidgenössischen Räten und zu Behörden, Organisationen, Medien zählt also weiterhin zu den Hauptaufgaben des Ressorts.

Recht

Dankbar für die Wiederwahl und gestärkt durch das bestätigte Vertrauen der Generalversammlung 2013 durfte der Vorstand in unveränderter Zusammensetzung in die zweite 3-jährige Amtsperiode starten. Marion Schafroth und ich wurden zudem vom Vorstand in den Stiftungsrat der palliacura, der Stiftung von EXIT, entsandt - auch dieses zusätzliche Engagement für die Stiftung freut mich sehr.

Mitte Mai 2013 sprach der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) im Fall Gross gegen die Schweiz (vgl. Jahresbericht Recht 2010, EXIT-info 1/2011) ein weiteres Urteil zur Sterbehilfe in der Schweiz: Die Rechtslage betreffend Rezeptierung des Sterbemittels für Patienten, welche nicht an einer tödlichen Krankheit leiden, sei zu wenig klar, und diese Unklarheit schrecke Ärzte in solchen Fällen von der Rezeptierung ab. Diese Tatsache wiederum bedeute für nicht-todkranke Sterbewillige grosse Unsicherheit in einem besonders wichtigen Aspekt des Lebens; die Ungewissheit, in welchem Umfang das Menschenrecht auf selbstbestimmtes Sterben auch tatsächlich ausgeübt werden kann, verletze daher Art. 8 EMRK (Achtung des Privatlebens). Die Schweiz erhob bei der grossen Kammer des EGMR Einsprache gegen dieses Urteil, da sie der Ansicht ist, die Verschreibung des todbringenden Mittels sei ausreichend geregelt. Der Entscheid der grossen Kammer ist zur Zeit noch ausstehend. Aber bereits die Erkenntnisse des angefochtenen ersten Urteils des EGMR sind für die Festigung des selbstbestimmten Sterbens als verfassungs- und völkerrechtlich anerkanntes Menschenrecht ein weiterer wichtiger Schritt.

Die Ärzte stehen folglich immer wieder im Fokus der Freitodhilfe. Wie bei jeder ärztlichen Tätigkeit ist auch für eine Verschreibung des tödlichen Mittels die ärztliche Sorgfaltspflicht selbstverständlich stets einzuhalten. Persönliche Untersuchung, Diagnose und Indikationsstellung sind nach den Regeln der Kunst des freien Berufes sowie im Rahmen der Gesetze vorzunehmen und sorgfältig zu dokumentieren. Darüber hinausgehende moralische Empfehlungen, wie die Forderung der SAMW, wonach der Sterbewillige für eine Freitodhilfe bereits in physischer Todesnähe zu sein habe, haben keine Gesetzeskraft und widersprechen höchstrichterlichen Entscheiden, weshalb sie von Ärzten, welche diese Moral nicht teilen, nicht beachtet werden müssen (s. auch Jahresbericht Recht 2012, EXIT-info 1/2013). Diejenigen Ärzte, welche um ihre eigenen und der Patienten Rechte wissen und sorgfältig und gewissenhaft ihre fachlichen Leistungen erbringen, haben daher auch im Zusammenhang mit Freitodbegleitungen keine Probleme mit den Behörden.

Es gibt aber auch Ärzte, welche ihre persönliche Einstellung zum Sterben über ihre fachliche Kompetenz stellen und sich komplett verweigern wollen, sobald es um Freitodhilfe geht. Solchen Ärzten müssen wir leider immer wieder die Rechte des Patienten und die Pflichten des Arztes klarmachen:

Ein Patient hat Anspruch auf den fachlich-objektiven Befund seines Arztes; der behandelnde Arzt muss daher sein Arztzeugnis über den Patienten erstellen und ihm aushändigen, unabhängig vom Verwendungszweck des ärztlichen Befundes. Eine Weigerung des Arztes verletzt seine Berufspflicht sowie den Behandlungsvertrag gemäss Auftragsrecht (Art. 400 ff. OR) und kann rechtlich entsprechend verfolgt werden.

Ebenso darf einem Patienten die Herausgabe seiner Krankengeschichte nicht verweigert werden, denn diese Daten gehören dem Patienten und sind ihm, gestützt auf die Auskunftspflicht nach Datenschutzrecht, auf erstes Verlangen auszuhändigen.

In beiden Fällen, also bei Verweigerung von Arztzeugnis oder Krankengeschichte, genügt zumeist eine juristische Kurzbelehrung, damit unsere Mitglieder zu ihren Patientenrechten kommen.

Auch mit Behörden und Institutionen machen wir gute und schlechte Erfahrungen: den einen scheint die Respektierung des Selbstbestimmungsrechts selbstverständlich, andere hingegen versuchen gelegentlich, die Betroffenen paternalistisch zu bevormunden. Auch hier setzen wir uns nach Möglichkeit für die Rechte unserer Mitglieder ein.

Wie jedes Jahr war daher wieder in einigen Fällen von Freitodbegleitungen sowie im Zusammenhang mit Patientenverfügungen juristischer Beistand nötig. Denn in Einzelfällen tauchen spezifische Fragen auf, beispielsweise inwiefern eine Freitodbegleitung in der Mietwohnung, im Hospiz, im Alters- oder Pflegeheim oder im Gefängnis nicht nur zulässig, sondern auch praktisch möglich und adäquat ist. Oder im Zusammenhang mit Patientenverfügungen sind Konflikte zwischen Angehörigen und Ärzten zu lösen, z. B. wenn ein inzwischen urteilsunfähiger Patient vorgängig angeblich in eine Operation eingewilligt hat, dann aber so starke Komplikationen auftreten, dass keine realistische Aussicht mehr auf Wiedererlangung akzeptabler Lebensqualität besteht und damit die Patientenverfügung zur Anwendung gelangt, welche lebenserhaltende Massnahmen entschieden verbietet. EXIT hilft mit Beratungen und wenn immer nötig auch mit konkreten Unterstützungshandlungen bei der Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts.

Verschiedene Statutenänderungen beschäftigten uns im Berichtsjahr: nebst Revision und Organhaftpflicht hielt uns erneut vor allem die Statutenänderung für den Altersfreitod auf Trab. Denn eine starke Gruppe betagter Mitglieder erreichte bei der GV, den Verein zu beauftragen, sich für die Erleichterung des Altersfreitods einzusetzen. Aus juristischer Sicht geht es dabei insbesondere um Beseitigung des Widerspruchs zwischen dem anerkannten Menschenrecht auf selbstbestimmtes Sterben einerseits und der Medizinalgesetzgebung andererseits. Denn Letztere scheint die Verschreibung des Sterbemittels an eine medizinische Indikation zu binden, jedoch sind Menschenrechte im Grundsatz bedingungsfeindlich. Betagte Sterbewillige fühlen sich durch das medizinalrechtliche Erfordernis einer schwerwiegenden medizinischen Diagnose ihrer grundrechtlichen Entscheidungsautonomie daher beraubt. EXIT hat die heikle gesellschaftliche Diskussion um den Altersfreitod nun angestossen.

Mit der Geschäftsstelle wurden u. a. die Modalitäten des Vereinsein- und austritts geprüft und angepasst sowie diverse Fragen zur Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz geklärt. Spezifischer Klärungsbedarf stellt sich erst mit konkreter Anwendung des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Erwachsenenschutzrechts im ZGB und weitere Einzelfragen werden sich noch im Laufe der Zeit zeigen. Mit Vorstand und Geschäftsstelle werden laufend Formulare, Merkblätter und Reglemente ausgearbeitet oder erneuert, wenn Verbesserungsmöglichkeiten sichtbar werden.

Geschäftsstelle und Vorstand fragen sich zudem stets, wie man die Durchsetzung des Patientenwillens für unsere Mitglieder vereinfachen kann; erneut beschäftigten wir uns daher z. B. mit der Frage, wie praktisch und sinnvoll ein Reanimationsverbot für den Notfall mit Stempel auf der Brust oder Amulett um den Hals sein kann. Der Interverband für Rettungswesen (IVR) empfahl in seiner schriftlichen Stellungnahme übervorsichtig, dass Stempel oder Amulett nur zu berücksichtigen seien, wenn zugleich eine schriftliche Bestätigung (also eine Patientenverfügung) dieses Patientenwillens aufzufinden sei. Da im Notfall aber immer zuerst Massnahmen zur Stabilisierung vorgenommen werden und erst danach nach einem Papier gesucht werden kann, wäre damit der Patientenwille für den Notfall kaum jemals durchsetzbar. Der Weisheit letzter Schluss betreffend Patientenwille im Notfall konnte somit noch von niemandem ermittelt werden. Es scheint daher sinnvoll, an der Idee von Stempel oder Amulett festzuhalten, jedoch im Bewusstsein, dass es - noch? - keine Garantie für deren Berücksichtigung gibt.

Im Berichtsjahr durfte EXIT neben zahlreichen Spenden auch wieder einige Legate empfangen. Manchmal spielen dabei auch grenzübergreifende Aspekte mit, was die Vollstreckung solcher letztwilliger Zuwendungen umständlich machen kann. Aber jede einzelne finanzielle Zuwendung hilft EXIT im täglichen Engagement für das Selbstbestimmungsrecht auf vielen Ebenen; allem voran für den einzelnen Patienten, aber auch bis in Rechtsprechung, Politik und gesellschaftliche Debatte hinein - immer sind auch finanzielle Mittel dafür erforderlich.

Zahlreiche Anfragen für eine EXIT-Mitgliedschaft von Menschen aus Ländern mit restriktiven Gesetzen gelangen an uns; unsere Statuten erlauben nur die Aufnahme von Schweizerbürgern unabhängig vom Wohnsitz oder von Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz. Wir verweisen diese bei uns vergebens um Hilfe ersuchenden Menschen aus dem Ausland daher an andere Schweizerische Freitodhilfe-Organisationen, welche auch Ausländer aus dem Ausland aufnehmen und unterstützen.

Finanzen

Mit einem positiven Jahresergebnis der Erfolgsrechnung von 38 405 Franken kann unser Verein auf ein erfreuliches Geschäftsjahr 2013 zurückblicken. Demzufolge erhöht sich das Organisationskapital in den Passiven unserer Bilanz per 31.12.13 auf 261 538 Franken.

Im Berichtsjahr ist das Wachstum der Weltwirtschaft nur mässig ausgefallen, wobei sich die konjunkturellen Aussichten gegen Ende des Jahres etwas verbessert haben. In der zweiten Jahreshälfte konnte die Euro-Zone die Rezession überwinden, bei allerdings hoher Arbeitslosigkeit von 12 Prozent. Die Zinsen und die Inflation verharrten insbesondere in den westlichen Industrieländern auf einem sehr niedrigen Niveau. Trotz der insgesamt labilen Wirtschaftslage nahmen die wichtigsten Aktienmärkte im Berichtsjahr überraschend stark an Wert zu. So stiegen diese in den USA und Deutschland auf neue absolute Höchststände.

Im internationalen Vergleich schloss die Schweizer Wirtschaft im vergangenen Jahr mit einem Wachstum von zwei Prozent und einer Arbeitslosigkeit von 3,5 Prozent sehr gut ab. Die Nationalbank hielt an der Tiefzinspolitik und an der Verteidigung des Mindestkurses von 1.20 Franken für einen Euro fest. Erfreulich entwickelte sich auch der schweizerische Aktienmarkt. So beendeten die schweizerischen Standardwerte das Jahr mit Kursgewinnen von durchschnittlich 20 Prozent. Von dieser guten Situation hat auch unser Portefeuille, bestehend aus Obligationen und Aktien von soliden Unternehmungen sowie einem mit 20 Prozent hohen Anteil Liquidität, mit einer Performance von 8,5 Prozent profitieren können. Dementsprechend belaufen sich die nicht realisierten Kursgewinne auf Wertschriften auf 413 676 Franken. Insgesamt weisen wir ein positives Finanzergebnis von 618 272 Franken aus. Davon werden 450 000 Franken der in den Aktiven der Bilanz aufgeführten Reserve für Wertschwankungen der Finanzanlagen zugewiesen. Sie erhöht sich dadurch per 31.12.13 auf 2,15 Millionen Franken und macht neu 27 Prozent der Finanzanlagen aus.

Die in den Passiven der Bilanz bestehende Position "Rückstellung Beiträge Lebenszeit" hat den Zweck, die Dienstleistungen unseres Vereins gegenüber jenen Mitgliedern, die den Mitgliederbeitrag auf Lebenszeit entrichtet haben, auch in Zukunft sicherzustellen. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und des Durchschnittsalters unserer Lebenszeit-Mitglieder von gegenwärtig 63 Jahren ist diese Rückstellung per 31.12.13 wiederum erhöht worden und zwar in bedeutend stärkerem Umfang als im Vorjahr. So ist dieser Rückstellung 80 Prozent der im Berichtsjahr eingegangenen Lebenszeit-Beiträge gutgeschrieben worden. Die Position "Rückstellung Beiträge Lebenszeit" ist dadurch um 1 065 276 Franken auf 7 515 882 Franken angewachsen. Bei einem Bestand von 14 837 Lebenszeit-Mitgliedern (Vorjahr 14221) ergibt dies per Ende 2013 eine Rückstellung von 507 Franken pro Mitglied (Vorjahr: 454 Franken).

Aus einer Erbschaft ist uns eine Teilauszahlung von 480 000 Franken zugeflossen. Gemäss Verfügung des kantonalen Steueramts Zürich sind darauf keine Steuern zu entrichten, da wir uns im Gegenzug verpflichtet haben, mit diesen Geldern einen neuen zweckgebundenen Fonds "Beratung Patientenverfügung" zu eröffnen. In den Passiven unserer Bilanz stehen uns somit fünf mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen ausgestattete Fonds mit einem Kapital von insgesamt etwas über 3,8 Millionen Franken zweckgebunden zur Verfügung.

Die finanzielle Situation unseres Vereins kann weiterhin als gesund bezeichnet werden.

Geschäftsstelle

Seit mehreren Jahren hält die grosse Belastung aller Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle unvermindert an.

In allen Tätigkeitsfeldern unseres Vereins ist ein enormes Wachstum zu verzeichnen. Festzustellen ist, dass nicht nur die Akzeptanz von EXIT in der Gesellschaft steigt, sondern auch die Aktivität unserer Mitglieder zunimmt. So haben zum Beispiel die Aufrufe, die Patientenverfügungen zu erneuern, Wirkung gezeigt. Unsere Mitglieder kümmern sich vermehrt um eine -aktuelle Patientenverfügung.

Die erwähnte Akzeptanz führt auch zu vielen Anmeldungen zur Mitgliedschaft. Diese erfreuliche Entwicklung wird zu einer konstanten Belastung der Mitarbeitenden in der Mitgliederadministration. Im Jahr 2013 konnten über 8000 Beitritte verzeichnet werden. Wie aus den Zahlen des Bereichs Freitodbegleitung zu entnehmen ist, ist auch dieser Bereich einem grossen Wachstum unterlegen. Innerhalb der letzten sechs Jahre haben sich die Anmeldungen für Freitodbegleitung mehr als verdoppelt.

Der Vorstand hat im Berichtsjahr auf die Situation reagiert und in den Bereichen Mitgliederadministration und Freitodbegleitungsadministration neue Stellen bewilligt. Trotz der angemessenen Erweiterung des Teams in der Geschäftsstelle können die Kapazitäten nicht auf Spitzenbelastungen ausgelegt werden. Das kann nach wie vor dazu führen, dass längere Reaktionszeiten bei Neuanmeldungen und der Ausstellung von Patientenverfügungen entstehen.

Dank grossem Einsatz der Mitarbeitenden entstehen im Bereich Freitodbegleitung keine Wartezeiten. Der Zeitgeist gibt vor, dass alles schnell und sofort geschehen muss. So sind wir oft mit der Erwartung konfrontiert, eine Freitodbegleitung in kürzester Zeit zu organisieren und umzusetzen. Wie unsere Präsidentin in einem Editorial schrieb, brauchen wir eine gewisse Zeit, um die Freitodbegleitung seriös vorzubereiten.

Wir können davon ausgehen, dass EXIT weiter wachsen wird. Deshalb sind wir gefordert, nicht nur die Personalkapazitäten aufzustocken, sondern laufend auch unsere Arbeitsabläufe zu optimieren.

Grundlage für eine funktionierende Geschäftsstelle ist eine solide und zuverlässige Informatik-Infrastruktur. Im Jahr 2013 wurde ein mehrjähriges Projekt zur Erneuerung der Server und der dazugehörigen Peripherie initiiert. Der grösste Projektschritt konnte bereits erfolgreich abgeschlossen werden.

GPK-Bericht 2013

Insgesamt 459 Personen sind im Jahr 2013 von der Sterbehilfeorganisation EXIT in den Suizid begleitet worden. Gegenüber dem Vorjahr sind das 103 Personen mehr. Im Jahr 2008 - also vor fünf Jahren - waren es 167 Personen, die ein selbstbestimmtes Sterben mit Begleitung von EXIT vorgenommen haben. Diese markante Entwicklung zeigt, dass immer mehr Personen, die wegen einer sehr schweren Krankheit, die durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt wird, einen begleiteten Suizid für sich in Betracht ziehen.

Im vergangenen Jahr haben auch die Akteneröffnungen stark zugenommen auf 723 Dossiers, gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 111 Fälle. Eine Akte wird dann eröffnet, wenn eine Person nach einer vorliegenden ärztlichen Diagnose je nach Verlauf der Krankheit die Möglichkeit in Erwägung zieht, einen begleiteten Suizid durch EXIT vorzunehmen.

Ausserordentlich wichtig ist es für die Geschäftsprüfungskommission GPK, dass bei den starken Zunahmen von Sterbebegleitungen und Akteneröffnungen die personellen Ressourcen sowohl beim Freitodbegleitungs-Team wie auch auf der Administration vorhanden sind, damit die bei den Freitodbegleitungen wie auch bei der Administration (Beratung, Information, Dienstleistungen wie Patientenverfügungen usw.) vorhandene hohe Qualität weiterhin gegeben ist. Auch die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden soll auch künftig bedürfnis und fachgerecht erfolgen.

Von den 459 Personen, die 2013 einen begleiteten Suizid mit EXIT beanspruchten, waren 267 Frauen und 192 Männer. Damit hat sich die Tendenz der letzten Jahre gefestigt, dass mehr Frauen als Männer einen begleiteten Suizid vornehmen. Das Durchschnittsalter der Verstorbenen liegt bei knapp 77 Jahren und ist damit im Vergleich zu den letzten Jahren praktisch unverändert geblieben. 

Wie lange dauert es für den Suizidwilligen, wenn er das Erstgespräch mit dem Freitodbegleiter geführt hat - das schriftlich festgehalten wird - und der Freitodbegleitung? Das ist auf der Tabelle 1 ersichtlich.

Tabelle 1: Fristen zwischen Erstgespräch und Freitodbegleitung

 2013
459 Personen insgesamt
2012
356 Personen insgesamt
Mehr als 14 Tage276 Personen (60 Prozent)212 Personen (59 Prozent)
8 bis 14 Tage85 Personen (19 Prozent)60 Personen (17 Prozent)
0 bis 7 Tage98 Personen (21 Prozent)84 Personen (24 Prozent)

 

Die Tabelle 1 zeigt, dass in den letzten beiden Jahren (2013 und 2012) ungefähr 60 Prozent der Erstgespräche mit den suizidwilligen Personen länger als 14 Tage vor dem begleiteten Suizid stattfanden.

Sieben Tage oder weniger betrug die Zeit zwischen Erstgespräch und begleitetem Suizid in den Jahren 2013 und 2012 bei 21 beziehungsweise 24 Prozent der Suizidwilligen. Der Grund für diese sehr kurze Zeitspanne liegt in ärztlich diagnostizierten unerträglichen Schmerzen bei der suizidwilligen Person. Ein weiteres Zuwarten bis zum begleiteten Suizid wäre als menschenverachtend zu bezeichnen.

Tabelle 2: EXIT-Mitgliedschaft bei Freitodbegleitungen und Akteneröffnungen 2013

 Freitodbegleitungen 2013
459 Personen insgesamt
Akteneröffnungen 2013
723 Personen insgesamt
Mehr als 3 Jahre213 Personen (46 Prozent)344 Personen (48 Prozent)
1 bis 3 Jahre74 Personen (16 Prozent)89 Personen (12 Prozent)
3 Monate bis 1 Jahr64 Personen (14 Prozent)91 Personen (13 Prozent)
Weniger als 3 Monate108 Personen (24 Prozent)199 Personen (28 Prozent)

 

Tabelle 2 legt dar, wie lange Personen Mitglied bei EXIT waren, die von EXIT zum Suizid begleitet wurden beziehungsweise wie lange jene Personen EXIT-Mitglieder waren, für die im Hinblick auf einen möglichen begleiteten Suizid eine Akte eröffnet wurde.

2013 war fast die Hälfte der betreffenden Personen länger als drei Jahre Mitglied bei EXIT. Ungefähr ein Viertel der betreffenden Personen demgegenüber war weniger als drei Monate Mitglied bei EXIT.

Wie in den vergangenen Jahren sind nach wie vor Krebserkrankungen im Endstadium und Alters-/Polymorbidität die am häufigsten festgestellten Krankheiten, die zu einem begleiteten Suizid durch EXIT führten. Im Jahr 2013 sind bei den 459 Freitodbegleitungen folgende Krankheiten ärztlich diagnostiziert worden: Krebs (178), Alters-/Polymorbidität (97), Herzerkrankungen (17), ALS (8), Hirnschlag (9), MS (12), Parkinson (16), Psychische Krankheit (10), Schmerzpatienten (37), Beginnende Demenz (9), HIV (1), Lungenkrankheiten (27), Nierenkrankheit (1), Polyneuropathie (6), Tetralogie (5), Augenkrankheit (14), andere (12, darunter Chorea Huntington, Systemische Sklerose, Polychonditis, Muskeldystrophie, Leberzirrhose, diverse Hirnerkrankungen).

Das von EXIT für die Sterbehilfe verwendete Medikament Natrium-Pentobarbital (NaP), ist im Jahre 2013 insgesamt 301 Mal eingenommen worden. 152 Mal ist eine Infusion vorbereitet und in sechs Fällen eine PEG-Sonde, so dass die suizidwilligen Personen das Einfliessen des Natrium-Pentobarbital eigenhändig und damit selbständig vornehmen konnten.

Überwiegend finden die Freitodbegleitungen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung statt. Insgesamt 40 Begleitungen fanden in den Sterbezimmern von EXIT in Zürich und Bern statt. In 35 Fällen - erneut mehr als im Vorjahr - fanden die Begleitungen in Heimen statt. Damit wird auch zahlenmässig dokumentiert, dass es immer mehr Heime gibt, die den begleiteten Suizid durch EXIT im Heim ermöglichen. So können suzidwillige Personen in ihrer gewohnten Umgebung begleitet werden.

Bei den Freitodbegleitungen waren praktisch ausnahmslos Familienangehörige, Freunde oder Bekannte anwesend, die so in Würde Abschied von einer bekannten und geliebten Person nehmen konnten.

Im bevölkerungsreichsten Kanton Zürich erfolgten 2013 mit 171 erneut am meisten Freitodbegleitungen, gefolgt von den Kantonen Bern (80), Aargau (44), St. Gallen (28), Luzern (22), Thurgau (17), Basel-Stadt und Basel-Land (je 16), Tessin (12), Solothurn (10), Graubünden (9), Schwyz (7) sowie Zug (5) und weiteren Kantonen.

Dank

Die Geschäftsprüfungskommission verdankt die für EXIT geleistete grosse Arbeit. Sowohl vom Vorstand als auch vom Team der Freitodbegleiterinnen und Freitodbegleiter, den Vertrauensärzten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle wurde eine anspruchsvolle Arbeit mit viel Engagement und fachlichem Können geleistet.