Die Patientenverfügung bei einer COVID-19-Infektion
An dieser Stelle werden Fragen im Zusammenhang mit der Patientenverfügung und einer möglichen Ansteckung mit COVID-19 beantwortet.
Bei einer COVID-19-Infektion ist eine Patientenverfügung allein für Spitalärzte kein Grund, intensivmedizinische Massnahmen wegzulassen. Dies auch dann nicht, wenn Beatmungsplätze knapp sind. Es kommt – auch gemäss Triage-Richtlinien der SAMW (Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften) – auf den genauen Inhalt der Patientenverfügung an.
Bei einer Ansteckung mit COVID-19 ist im Normalfall davon auszugehen, dass die betroffene Person selbst noch in der Lage ist, die Behandlung mit dem Arzt zu besprechen und dass sie sich je nach Verlauf der Erkrankung situativ zu weiterführenden Behandlungen äussern kann.
Sollte es zur Urteilsunfähigkeit der betroffenen Person kommen und eine aussichtslose Prognose vorliegen, kommt die Patientenverfügung auch bei einer Ansteckung mit COVID-19 zum Tragen.
Eine Ergänzung in der Patientenverfügung – zur intensivmedizinischen Behandlung bei einer COVID-19-Infektion – ist NICHT notwendig.
Es ist aber in jedem Fall sinnvoll, mit den behandelnden Ärzten und den Bezugspersonen über die persönlichen Behandlungswünsche zu sprechen. Damit können auch die Bezugspersonen – im Fall eines plötzlichen Verlusts der Urteilsfähigkeit mit gleichzeitiger COVID-19-Infektion beim Patienten – die Ärzte über die individuellen Behandlungswünsche orientieren.
Wenn Ihre bestehende Patientenverfügung im Grundsatz Ihrem aktuellen Willen entspricht, muss sie hinsichtlich einer möglichen Ansteckung mit COVID-19 nicht angepasst werden.
Bei einer COVID-19-Ansteckung kann es bei hochbetagten Menschen mit bereits bestehenden Mehrfacherkrankungen auch trotz Impfung nach wie vor zu schweren Verläufen kommen. Falls sich betroffene Patienten gegen eine intensivmedizinische Behandlung und gegen künstliche Beatmung entscheiden, stehen die Massnahmen der Palliative Care zur Verfügung. Hier ermöglichen Schmerz- und Beruhigungsmittel ein Sterben über sanftes Einschlafen ohne Erstickungsgefühle.
Sollten Sie dennoch unsicher sein und möchten Sie sich mit einem spezifischen Dokument für eine mögliche Covid-19 Infektion absichern, können Sie ein separates Dokument erstellen, das persönliche Behandlungswünsche bei einer Covid-19 Infektion festhält.
EXIT empfiehlt, den behandelnden Ärzten, den Bezugspersonen und dem Hausarzt eine Kopie der schriftlich festgehaltenen Covid-19 Anordnungen auszuhändigen.
Im Wesentlichen sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Personalien
- Haltung zu intensivmedizinischen Massnahmen
- Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich künstlicher Beatmung
- Persönliche Motivation/Hintergründe zur Erstellung der COVID-19-Anordnung
- Vertrauenspersonen
- Datum und eigenhändige Unterschrift.
Im folgenden PDF stellen wir Ihnen ein Muster einer Covid-19 Notfallanordnung zur Verfügung:
Hinweis: Schreiben Sie auf der Basis dieses PDF-Dokuments Ihre eigene Notfallanordnung für den Fall einer Covid-19-Infektion. Das Dokument ist nur ein Musterbeispiel und kann nicht so als Druckvorlage verwendet werden. Achten Sie darauf, dass Sie sich bei Punkt 1 und Punkt 2 nicht inhaltlich widersprechen. Nach Datierung/Unterschrift Ihrer Notfallanordnung ist es wichtig, dass Angehörige und Ärzte den Inhalt auch kennen. Nehmen Sie die Anordnung bei einer Hospitalisierung wegen Covid-19 mit oder stellen Sie sicher, dass diese Ihren persönlichen Dokumenten beiliegt. EXIT hinterlegt nur die Patientenverfügung, keine sonstigen Anordnungen.