Infos für Ärzteschaft

Hausärztinnen und Hausärzte sind zumeist erste und wichtige Ansprechpartner für Menschen, die sich wegen schwerer Erkrankung oder Alterspolymorbidität mit der Möglichkeit einer Freitodbegleitung (juristische Bezeichnung: assistierte Suizidhilfe)  zu befassen beginnen. Dies trifft auch auf Fachärztinnen und -ärzte zu , welche oft über Jahre hin Personen mit neurologischen, onkologischen oder psychiatrischen Erkrankungen begleiten.

Vielleicht sind Sie erstmals mit solchen Fragen konfrontiert und fühlen sich in dieser Materie noch zu wenig kompetent.

Das müssen Sie wissen:

  • Patienten und Patientinnen erwarten, mit ihrem vertrauten Arzt offen über sämtliche Aspekte des Lebensendes – inklusive Freitodbegleitung – sprechen zu können (Umfrage: Letzter Lebensabschnitt: was erwartet die Bevölkerung vom Arzt?)
  • Am 19.5.2022 hat die Ärztekammer der FMH den neuformulierten Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zugestimmt. Damit sind die Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» in die Standesordnung der FMH überführt worden. Zuvor hatte eine gemeinsame Arbeitsgruppe der SAMW und FMH die im Jahr 2018 verabschiedeten und von EXIT unterstützen medizinisch-ethischen Richtlinien zur Suizidhilfe im Geheimen überarbeitet und verschärft. Die Praxis bzw. die Abklärungsvorgänge bei EXIT ändern sich dadurch jedoch nicht. Da Standesrecht kein objektives Recht ist, dürfen auch Ärztinnen und Ärzte weiterhin nach eigenen moralischen und ethischen Grundsätzen beim assistierten Suizid unterstützen (siehe dazu auch Newsmeldung vom 23.06.22).

EXIT – Deutsche Schweiz bietet der Ärzteschaft an dieser Stelle kurz zusammengefasst die wichtigsten Informationen rund um das Thema Suizidhilfe an. 

Für weitergehende, individuelle Fragen können sich ärztliche Fachpersonen über die folgende E-Mail-Adresse an Dr. med. Marion Schafroth, EXIT-Präsidentin, wenden: marion.schafroth@exit.ch. Sie verfügt über langjährige Erfahrung nicht nur als Vorstandsmitglied von EXIT, sondern auch als EXIT-Konsiliarärztin.

Der einzige Experte für die wohl intimste Phase im Leben eines Menschen – sein Sterben und sein Tod – kann nur der Betroffe­ne selbst sein, der das erfährt oder erduldet.

Konsiliararzt Gerhard Köble

Porträt von Gerhard Köble

Wissenswertes

Assistierte Suizidhilfe findet in der Schweiz zumeist als sogenannt "organisierte Suizidhilfe" statt, also mit Hilfe von Sterbehilfeorganisationen. Dabei entsteht eine vorübergehende, fallbezogene Kooperation zwischen der behandelndem ärztlichen Fachperson und EXIT: Sie als Ärztin, Arzt können sich darauf verlassen, dass EXIT in jedem Fall überprüft, ob die Voraussetzungen für eine legale Freitodbegleitung gegeben sind und nur im positiven Fall von Ihnen ein Rezept für das Sterbemedikament erbitten wird. Möchten Sie jedoch selbst kein solches Rezept ausstellen, so wird EXIT einen Konsiliararzt zuziehen, der die Lage zusätzlich überprüft und gegebenenfalls das Rezept ausstellt.

In den nachfolgenden FAQ und weiterführenden Links finden Sie die wichtigsten allgemeinen Informationen zusammengefasst.

Häufige Fragen

Wer eine Freitodbegleitung erwägt, muss diesen Wunsch persönlich oder stellvertretend durch Angehörige bei der Geschäftsstelle von EXIT anmelden. Der weitere Ablauf wird am Telefon besprochen, danach werden der betroffenen Person Unterlagen zugesandt, die sie ihrem Arzt übergeben wird. Diese Papiere bestehen aus dem Formular  „ärztlicher Bericht z.H. EXIT“ und dem Formular „Informationen zur Rezeptierung von Natrium-Pentobarbital“. Im Normalfall wird diese Berichterstattung beim Hausarzt eingeholt, im Einzelfall kann alternativ oder zusätzlich ein behandelnder Spezialarzt oder Spitalarzt darum gebeten werden. (Hinweis: EXIT ist HIN-Mitglied, HIN-Teilnehmer können E-Mails verschlüsselt an uns übermitteln).

Nach Eingang des Arztberichts, der sich an zehn vorgegebenen Fragen des Formulars orientieren sollte, besucht ein Mitglied des Freitodbegleitungs-Teams das sterbewillige EXIT-Mitglied und klärt im persönlichen Gespräch die Situation, mögliche Alternativen und das Umfeld (Angehörige werden wenn möglich einbezogen). Wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, so wird EXIT die Rezeptierung des Sterbemittels Natrium-Pentobarbital veranlassen.

Haben Sie als behandelnder Arzt in Ihrem Bericht die Bereitschaft ausgedrückt, das Rezept selbst zu schreiben, so werden wir Sie bitten, das Rezept gemäss Anweisung auf dem Blatt "Informationen zur Rezeptierung von Natrium-Pentobarbital" direkt an die EXIT-Geschäftsstelle in Zürich zu senden. Möchten Sie jedoch selbst kein solches Rezept ausstellen, so wird EXIT einen Konsiliararzt hinzuziehen.

Im Dokument „Wunsch nach Freitodbegleitung - Wissenswertes für den Hausarzt“ finden Sie in aller Kürze zusammengefasst Antworten auf die Fragen:

  • Was sind die Aufnahmebedingungen für EXIT?
  • Wie laufen die Abklärung und die Freitodbegleitung ab?
  • Was ist dabei Aufgabe der sterbewilligen Person?
  • Was ist dabei Aufgabe des (Haus-)Arztes?
  • Wer ist bei der Freitodbegleitung dabei
  • Innert welcher Frist kann eine Freitodbegleitung stattfinden?

Dieser Link führt Sie zur Antwort auf der Webseite von EXIT Deutsche Schweiz.

Wichtig zu wissen für Sie als Hausarzt oder behandelnder Spezialarzt: Sie sind bei der Freitodbegleitung selbst nicht direkt involviert. Ihre Anwesenheit ist also weder beim assistierten Suizid noch bei der anschliessenden behördlichen Untersuchung nötig. Diese Aufgabe übernimmt das jeweils individuell zugeteilte Mitglied des EXIT-Freitodbegleitungsteams.

Freitodbegleitung (rechtlicher Begriff: Suizidhilfe) ist gesetzlich erlaubt, sofern die helfende Person nicht aus selbstsüchtigen Beweggründen handelt (Art. 115 Strafgesetzbuch). Dieser Link führt zu einer Zusammenstellung der rechtlichen Regelungen.

Am 19.5.2022 hat die Ärztekammer der FMH den neuformulierten Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zugestimmt. Damit sind die Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» in die Standesordnung der FMH überführt worden. Zuvor hatte eine gemeinsame Arbeitsgruppe der SAMW und FMH die im Jahr 2018 verabschiedeten und von EXIT unterstützen medizinisch-ethischen Richtlinien zur Suizidhilfe überarbeitet und verschärft. Die Praxis bzw. die Abklärungsvorgänge bei EXIT ändern sich dadurch jedoch nicht. Da Standesrecht kein objektives Recht ist, dürfen auch Ärztinnen und Ärzte weiterhin nach eigenen moralischen und ethischen Grundsätzen beim assistierten Suizid unterstützen (siehe dazu auch Newsmeldung vom 23.06.22).

Angebot: Fortbildung zum Thema assistierter Suizid

Sind Sie zuständig für die Fortbildungsplanung einer ärztlichen Gruppierung oder Vereinigung und möchten dort das Thema assistierte Suizidhilfe einbringen?

EXIT stellt Ihnen für ärztliche Weiterbildungsveranstaltungen (z.B. Qualitätszirkel oder Referate an Fachtagungen und Kongressen) rund um das Thema assistierter Suizid auf rechtzeitige Anfrage hin gerne eine erfahrene ärztliche Referentin oder einen Referenten zur Verfügung. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung lassen sich die wichtigsten Informationen zur Organisation EXIT, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend assistierten Suizid, zur Rolle des Hausarztes etc. vermitteln und offene Fragen beantworten.

Vor allem bei Veranstaltungen mit kleinerem Teilnehmerkreis, wie z.B. einem ärztlichen Qualitätszirkel, hat es sich bewährt, nach dem ca. halbstündigen Referat mindestens eine weitere Stunde für Fragen und Diskussion einzuplanen. Selbstverständlich lassen sich die Dauer und Schwerpunkte der Fortbildung flexibel an Ihren ganz speziellen Rahmen anpassen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung einer ärztlichen Weiterbildung zum Thema „Assistierte Suizidhilfe“. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Paul-David Borter, Gesamtleiter Freitodbegleitung:  paul-david.borter@exit.ch