Fragen & Antworten

Hier finden Sie alle bereits beantworteten Fragen rund um das Thema EXIT-Mitgliedschaft.

Antworten auf Fragen zu unserem neuen Mitgliederportal finden Sie hier: www.exit.ch/mitgliederportal

Häufige Fragen zur EXIT-Mitgliedschaft

Nein, eine Anmeldung zur Mitgliedschaft muss immer persönlich erfolgen. Es können jedoch Informationsunterlagen für eine andere Person angefordert werden.

Urteilsfähige, mindestens 18 Jahre alte Schweizer Staatsbürger/innen oder Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in der Schweiz.

  • Zusendung einer personalisierten Patientenverfügung
  • Möglichkeit der Onlineerstellung der Patientenverfügung.
  • Onlineabrufmöglichkeit der Patientenverfügung via EXIT-Webseite.
  • Inhaltliche Kontrolle der Patientenverfügung.
  • Unterstützung der Vertrauenspersonen im Anwendungsfall der Patientenverfügung.
  • Möglichkeit für kostenlose, vorangemeldete Beratungsgespräche auf einer unseren Geschäftsstellen (Themen: Mitgliedschaft, Patientenverfügung, Freitodbegleitung).
  • Bei erfüllten Voraussetzungen: Option auf eine Freitodbegleitung.
  • Diverse Broschüren/Info-Material.
  • Umfassende Mitgliederzeitschrift „Info“ vier Mal im Jahr.
  • Teilnahme an Info-Veranstaltungen und Vereinsversammlung.

Nach Eingang der Beitragszahlung.

Nein. Jede Person wird individuell als Einzelmitglied erfasst.

Der Austritt ist jederzeit möglich. Er muss schriftlich erfolgen, wobei keine Begründung notwendig ist. Nur das Mitglied selber kann den Austritt vornehmen, daher ist er durch Drittpersonen nicht möglich.

Aus Kapazitätsgründen ist es den Mitarbeitern von EXIT nicht möglich, jedes Mitglied persönlich kennen zu lernen. Ein persönliches Beratungsgespräch ist jedoch auf Wunsch des potenziellen oder bestehenden Mitglieds jederzeit möglich.

Weitere Fragen zur EXIT Mitgliedschaft

Mitglieder-Beiträge

Wenn ein Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen nach mindestens zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist, erfolgt der Ausschluss aus dem Verein.

Lebenszeitmitgliedschaft
  • Einmaliger Mitgliederbeitrag.
  • Die Mitgliedschaft erlischt ausschliesslich durch Tod oder schriftlichen Austritt.
  • Wenn ein Mitglied weggezogen ist und wir keine gültige Postadresse mehr haben, bleibt die Mitgliedschaft trotzdem bestehen und kann reaktiviert werden.
  • Niedrigere Kostenpauschale bei einer Freitodbegleitung innerhalb der ersten drei Jahre (der Lebenszeitbetrag wird angerechnet).
Jahresmitgliedschaft
  • Neu: Der Rechnungsrhythmus kann vom Mitglied selbständig zwischen einmal pro Jahr bis einmal pro 5 Jahre definiert werden. Vorausbezahlte Mitgliederbeiträge werden nicht zurückvergütet.
  • Bei Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen erfolgt nach mindestens zweimaliger erfolgloser Mahnung die Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis.
  • Wenn unsere Post nach Recherchen nicht zustellbar ist, wird die Mitgliedschaft beendet und kann auf Wunsch neu erstellt werden.
  • Die erste Mitgliedschaft kann, falls die Anmeldung über unser Mitgliederportal erfolgt, per Kreditkarte bezahlt werden. Die folgenden Mitgliedschaftsrechnungen können wie folgt bezahlt werden:
    • Rechnung per Post
    • Rechnung per E-Mail
    • Rechnung über das Mitgliederportal
    • Rechnung per eBill

      Ein Lastschriftverfahren bieten wir nicht an.

Grundsätzlich ist der Mitgliederbeitrag nicht von den Steuern absetzbar. Bitte wenden Sie sich bei spezifischen Fragen dazu an das für Sie zuständige Steueramt.

Ja, Sie können den Mitgliederbeitrag bis zu 5 Jahre im Voraus bezahlen. Den Zahlungsrhythmus können Sie in Ihrem individuellen Bereich in unserem Mitgliederportal einstellen.

EXIT ist als Non-Profit-Verein auf Spenden angewiesen und sehr dankbar dafür. Selbstverständlich ist jede Zahlung ausser dem Mitgliederbetrag und allfälligen Kosten für eine Freitodbegleitung freiwilliger Natur.

Aktualisierung meiner Daten

Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Ja, EXIT empfiehlt, dass eine neue Patientenverfügung erstellt oder die alte Patientenverfügung aktualisiert wird und zur erneuten Hinterlegung an EXIT gesendet wird. Dies können Sie auch über unser Mitgliederportal machen.
  • Einen neuen Ausweis benötigen Sie nur, wenn Sie den Namen ändern.

Gültigkeit der Mitgliedschaft

Beim Wegzug ins Ausland bleibt die Mitgliedschaft weiterbestehen. Für eine persönliche Beratung, eine Umsetzung der Patientenverfügung oder eine Freitodbegleitung muss das Mitglied jedoch in die Schweiz kommen.

EXIT kann persönliche Beratungen, das Umsetzen der Patientenverfügung und Freitodbegleitungen nur in der Schweiz anbieten. Telefonische Beratungen, Korrespondenz und die Zusendung des vierteljährlichen Info-Heftes sind auch ins Ausland möglich.

Nein.

  • Infomaterial: unverbindliche Zusendung der Broschüre mit Anmeldetalon. Eine Anfrage kann auch via Drittpersonen erfolgen.
  • Anmeldung: darf NICHT durch Drittpersonen erfolgen. Nach einer erfolgten Anmeldung muss diese schriftlich gekündigt werden, wenn sie nicht mehr erwünscht ist.

Ehepartner / Partner

Betriebsinterne Abläufe führen dazu, dass gemeinsam eingesandte Unterlagen bei der Bearbeitung getrennt werden können und demnach nicht zusammen retourniert werden.

Das manuelle Heraussuchen von Paaren wäre deutlich kostenintensiver, als zwei Sendungen an dieselbe Adresse zu versenden.

Nein. Eine Anmeldung durch Drittpersonen wird nicht akzeptiert.

Nein. Jede Person wird individuell als Einzelmitglied erfasst.

Ausweis

Er weist Sie als EXIT-Mitglied aus, gewährt Ihnen Einlass zu EXIT-Veranstaltungen und berechtigt Sie zu Teilnahme und Stimmabgabe an den Vereinsversammlungen. Zudem enthält er, falls Sie Ihre Patientenverfügung (PV) bei uns hinterlegt haben, die wichtigen Zugangsdaten zu Ihrer PV. Dies nicht nur für Sie selbst, sondern im Ernstfall auch für Retter, Ärzte, Behandlungsteams, Vertretungspersonen, Angehörige, Zugewandte. Zudem gelangen Sie mit den Angaben ins EXIT-Mitgliederportal, wo Sie u.a. schnell selbst Adressänderungen etc. vornehmen und natürlich die PV bearbeiten oder eine neue erstellen können.

Am besten bewahren Sie Ihren Mitgliederausweis gut sichtbar in Ihrer Brieftasche auf. Dank kleinem Logo oben links ist er auch im Kreditkartenfach gut als EXIT-Ausweis erkennbar. Im Notfall ist es wichtig, dass die Sanitäter und das Behandlungsteam Ihre Zugangsdaten zur PV schnell finden.

Mit den meisten Mobiltelefonen kann der QR-Code mit der Kamera erfasst werden. Zudem gibt es Apps, mit denen der Code gelesen werden kann. So gelangen Sie direkt aufs EXIT-Mitgliederportal. Wird der Ausweis bei einem Notfall gefunden, erhalten auch Medizinalpersonen schnell Zugriff auf Ihre PV.
Falls Sie grundsätzliche Fragen zum QR-Code haben, bitten wir Sie aus Kapazitätsgründen, Hilfe im Internet oder in Ihrem Umfeld zu suchen.

Der Ausweis gewährt auch Zugang zu anderen EXIT-Veranstaltungen und weist Sie als Mitglied aus. Deshalb könnte sich ein Aufbewahren lohnen. Falls Sie den Ausweis entsorgen und später dennoch einen benötigen und bestellen, entstehen dem Verein Kosten.

Ja, über die in App-Stores herunterladbare Applikation «Stocard» kann der Mitgliederausweis einfach und schnell auf Ihr Mobiltelefon geladen werden.

EXIT legt Wert auf Umweltschutz. Da für EXIT geeignete Ausweiskarten nur in Kunststoff erhältlich sind, hat sich EXIT für eine nachhaltige Bio-PVC-Karte entschieden.

Sie melden es EXIT, und wir senden Ihnen innerhalb von 1-2 Wochen einen neuen Ausweis mit neuem Passwort zu.

Er verliert seine Gültigkeit, und Sie haben keinen Zugriff mehr auf die PV oder Zugang zu Veranstaltungen. Sie können den Ausweis entsorgen. Oder als Erinnerung behalten.

Sie melden es EXIT, und wir senden Ihnen innerhalb von 1-2 Wochen einen neuen Ausweis zu. Wir empfehlen Ihnen, den Namen auch in der Patientenverfügung anzupassen.

Wir bedauern dies. Es lässt sich aufgrund der Produktion mit Vorlauf leider nie ganz vermeiden. Sie können den Ausweis entsorgen. Falls Sie uns den Todesfall schon gemeldet haben, brauchen Sie weiter nichts zu tun. Falls nicht, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung.

Das ist eine gute Idee, weil damit Ihre Angehörigen für den Notfall Zugriff auf die PV erhalten. Der Ausweis ist nur für Mitglieder. Hingegen haben Sie die Möglichkeit, gegen Gebühr zusätzliche PV-Zugangskarten bei EXIT zu bestellen, die sie Verwandten und Freunden abgeben können. Diese können Sie direkt über das EXIT-Mitgliederportal bestellen: https://portal.exit.ch/login

Sonstige Themen

Ja, Sie können das Heft jederzeit abbestellen. Unter diesem Link sind das aktuelle Heft sowie alle früheren Ausgaben elektronisch abrufbar.

Im «Info»-Heft macht EXIT lediglich auf Neuerscheinungen aufmerksam. Aus Kapazitätsgründen ist es nicht möglich, diese Produkte alle an Lager zu haben. Es wird immer die ISBN-Nummer angegeben, damit die Mitglieder das Produkt bei einer Buchhandlung bestellen können.

  • EXIT bittet Sie darum, vorgängig einen Termin mit einem Mitarbeitenden zu vereinbaren, damit diese Person auch genügend Zeit und Aufmerksamkeit für Sie zur Verfügung hat.
  • Unangemeldete Besucher erlauben wir uns allenfalls auf einen späteren Zeitpunkt zu verweisen.

Wann werden Sie EXIT-Mitglied?

EXIT-Mitglied werden können alle volljährigen Menschen mit Schweizer Bürgerrecht oder mit Wohnsitz in der Schweiz.