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Dafür steht EXIT

Die wichtigsten Fakten

Ärztliche Massnahmen gegen den Patientenwillen sind nicht erlaubt. Für den Fall, dass Sie Ihren Willen bezüglich der Behandlung nicht mehr äussern können, gibt es die EXIT-Patientenverfügung.

In der Schweiz ist die Begleitung beim Freitod seit Jahrzehnten erlaubt. EXIT engagiert sich darin seit über 35 Jahren. Die professionelle Geschäftsstelle und ein Team erfahrener Freitodbegleiterinnen und -begleiter beraten und helfen, wo es die Richtlinien von EXIT zulassen.

Allein seit dem Jahr 2000 hat es in den Eidgenössischen Räten über zwei Dutzend Vorstösse zur Sterbehilfe gegeben. EXIT hält Kontakt zu Parteien, Parlamentariern und dem Bundesrat und begleitet sämtliche politischen Schritte im Sinne unserer Sache.

Als einzige Patientenverfügungsorganisation der Schweiz hilft EXIT nötigenfalls Ihren Angehörigen/Bezugspersonen bei der Durchsetzung Ihres Patientenwillens und unterstützt Sie mit medizinischer Zweitmeinung und juristischer Beratung oder Hilfestellung.

EXIT kooperiert mit Ärzteschaft, Behörden, Justiz und Polizei.

EXIT ist 1982 gegründet worden, hat die erste Patientenverfügung der Schweiz entworfen und ist heute eine der grössten Sterbehilfeorganisationen der Welt.

Für die Beratung von Menschen mit schwerem Schicksal, für komplizierte Rechtsfälle im Gebiet der Sterbehilfe, für den politischen Weg hin zu einer liberalen Gesetzgebung, für die EXIT-Stiftung palliacura – diese und weitere Anstrengungen unternimmt EXIT neben ihrem Einsatz für Patientenverfügung und Freitodbegleitung.

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