EXIT-Mitgliedschaft auf einen Blick
Eine EXIT-Mitgliedschaft wirkt wie eine Versicherung.
Als EXIT-Mitglied erhalten Sie für 45 CHF im Jahr oder einmalig CHF 1'100 eine personalisierte Patientenverfügung, Beratung bei Krankheit und schwierigen gesundheitlichen Situationen und am Lebensende bei Bedarf eine sichere, würdige Freitodbegleitung.
Nehmen Sie sämtliche EXIT-Dienstleistungen wie individuelle Patientenverfügungen, sichere Hinterlegung bei EXIT, Rechtsschutz und weltweiten Online-Zugriff in Anspruch. Informieren Sie sich regelmässig über unser Mitgliedermagazin «EXIT-Info» und nehmen Sie an diversen Veranstaltungen teil.
Wir beraten in schwierigen Lebensphasen
EXIT ist eine Beratungsorganisation für Menschen in schwierigen gesundheitlichen Lebenssituationen, verursacht zum Beispiel durch Krankheit, Behandlungen, Alter, Demenz.
Wir setzen ihre Patientenverfügung durch
EXIT bietet kostenlose Beratung beim Ausfüllen, Hinterlegung und weltweiten Abruf – und nur EXIT hilft im Notfall direkt bei der Durchsetzung, wenn es sein muss auch mit medizinischer und juristischer Beratung und Unterstützung.
Wir bieten eine würdige Freitodbegleitung
Die Kosten einer möglichen EXIT-Begleitung am Lebensende werden vom Verein getragen (ab 3 Jahren Mitgliedschaft; davor Kostenbeteiligung in Höhe von mindestens dem Lebenszeit-Mitgliederbeitrag).
Ihre zentrale Anlaufstelle
Das EXIT-Mitglieder-Portal
Unser Mitglieder-Portal ist Ihre zentrale Anlaufstelle. Hier können Sie schnell und unkompliziert Ihre Daten ändern (z. B. Ihre Adresse), Dienstleistungen abrufen (z. B. «Info»-Heft abbestellen) und natürlich online Ihre Patientenverfügung erstellen, abrufen oder ändern.
Egal wo Sie sich befinden, sie können weltweit auf Ihre Daten zugreifen. Optional erhalten ausgewählte Bezugspersonen einen Online-Zugriff.
Werden Sie EXIT-Mitglied
- Sie sind volljährig mit Schweizer Bürgerrecht oder mit Wohnsitz in der Schweiz
- CHF 45 jährlicher / CHF 1100 einmaliger Mitgliederbeitrag
Heute sagen über 160 000 EXIT-Mitglieder in der Schweiz Ja zur Selbstbestimmung im Leben. Aber in der Not auch im Sterben. Und Sie?
Häufige Fragen zur EXIT-Mitgliedschaft
Nein, eine Anmeldung zur Mitgliedschaft muss immer persönlich erfolgen. Es können jedoch Informationsunterlagen für eine andere Person angefordert werden.
Urteilsfähige, mindestens 18 Jahre alte Schweizer Staatsbürger/innen oder Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in der Schweiz.
- Zusendung einer personalisierten Patientenverfügung.
- Onlineabrufmöglichkeit der Patientenverfügung via EXIT-Webseite.
- Inhaltliche Kontrolle der Patientenverfügung.
- Unterstützung der Vertrauenspersonen im Anwendungsfall der Patientenverfügung.
- Möglichkeit für kostenlose, vorangemeldete Beratungsgespräche auf einer unseren Geschäftsstellen (Themen: Mitgliedschaft, Patientenverfügung, Freitodbegleitung).
- Bei erfüllten Voraussetzungen: Option auf eine Freitodbegleitung.
- Diverse Broschüren/Info-Material.
- Umfassende Mitgliederzeitschrift „Info“ vier Mal im Jahr.
- Teilnahme an Info-Veranstaltungen und Generalversammlung.
Nach Eingang der Beitragszahlung.
Nein. Jede Person wird individuell als Einzelmitglied erfasst.
Der Austritt ist jederzeit möglich. Er muss schriftlich erfolgen, wobei keine Begründung notwendig ist. Nur das Mitglied selber kann den Austritt vornehmen, daher ist er durch Drittpersonen nicht möglich.
Aus Kapazitätsgründen ist es den Mitarbeitern von EXIT nicht möglich, jedes Mitglied persönlich kennen zu lernen. Ein persönliches Beratungsgespräch ist jedoch auf Wunsch des potenziellen oder bestehenden Mitglieds jederzeit möglich.