Die Politik steht hinter EXIT

Der Schweizer Souverän – das Stimmvolk – steht mit einer grossen Mehrheit hinter dem Selbstbestimmungsrecht.

In der Schweiz herrscht zum selbstbestimmten Sterben am Lebensende eine liberale Grundhaltung vor. Rund vier Fünftel der Bevölkerung und der Eidgenössischen Parlamentarier/innen befürworten die Möglichkeit einer Freitodbegleitung. Zwar musste auf Bundesebene bis heute nie darüber abgestimmt werden, gerade weil es so selbstverständlich ist, aber sämtliche Umfragen weisen seit mehreren Jahrzehnten unverändert diesen hohen Zustimmungswert aus.

Im November 2022 haben sich im Kanton Wallis in einer Volksabstimmung rund 75 Prozent der Stimmberechtigten dafür ausgesprochen, dass öffentliche Institutionen wie Alters- und Pflegeheime oder Spitäler den assistierten Suizid in ihren Einrichtungen zulassen müssen. Mit diesem Entscheid wurde erneut ein Zeichen gesetzt, welches sich über die Kantonsgrenzen auswirken wird und den klaren Willen der Bevölkerung widerspiegelt. In weiteren Kantonen ist dieser Grundsatz bereits rechtlich verankert.

Die Politik nimmt die Signale aus dem Volk ernst. Das Parlament hat zwar die Einführung der ärztlichen Tötung auf Patientenwunsch (aktive Sterbehilfe) abgelehnt. Eine starke Vertretung aus Mitgliedern der FDP, Grünen/Grünliberalen, SP und SVP steht aber seit Jahren hinter dem assistierten Suizid, wie EXIT ihn praktiziert.

Der Bundesrat, die Rechtskommissionen der Eidgenössischen Räte sowie einzelne Justizdirektionen aus den Kantonen wenden sich immer wieder direkt an EXIT, wenn sie für ihre Arbeit Informationen und Aufklärung aus der Praxis brauchen. Eine wesentliche Aufgabe von EXIT ist es, Entscheidungsträger/innen auf allen politischen Ebenen objektiv zu informieren, wenn es darum geht, das Thema Sterbehilfe in der öffentlichen Diskussion zu positionieren und politische Entscheide oder Debatten vorzubereiten.

Den Kontakt zur Politik wird EXIT weiterhin pflegen und das Netzwerk zu den Entscheidungsinstanzen aktiv bewirtschaften. EXIT will allfällige politische Vorstösse zur Einschränkung der Suizidhilfe vorausschauend erkennen, um rechtzeitig Einfluss nehmen zu können.

Meilenstein:
Als Justizministerin Simonetta Sommaruga nach entsprechender Bundesratssitzung 2011 vor die Medien trat, verkündete erstmals ein Mitglied der Landesregierung: «Der Bundesrat will die Selbstbestimmung am Lebensende stärken. Das entspricht einem Bedürfnis der Bevölkerung, die zunehmend altert.» Und erstmals anerkannte ein Regierungsmitglied öffentlich: «Ich gehe davon aus, dass Organisationen wie EXIT mit ihrem Wirken einen Beitrag an die Suizidprävention leisten.
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Die Situation in den Nachbarländern

Gemäss Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat jede Person (gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention) das Recht, selbst über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu bestimmen. Aktive Sterbehilfe ist in den meisten Ländern Europa verboten, mit Ausnahme der Beneluxstaaten. Dort darf aber nur die Ärzteschaft aktive Suizidhilfe leisten.

Die Schweiz ist das einzige Land, welches die Laienbegleitung beim Suizid zulässt. In allen anderen Ländern sind höchstens passive und indirekte aktive Sterbehilfe toleriert – wenn überhaupt. Vatikanstadt stellt sogar den Suizidversuch unter Strafe. Die Weigerung der EU, die Sterbeprobleme ihrer älter werdenden Bevölkerung zu lösen, hat dazu geführt, dass schwer Leidende aus den Nachbarländern in die Schweiz reisen, oft in Ambulanzen, um hier selbstbestimmt mit einer Freitodbegleitung zu sterben. Ausländische Patienten werden u. a. von den Sterbehilfeorganisationen Dignitas und EX-International betreut. EXIT kann Menschen aus dem Ausland nicht helfen.

Die Aufrechterhaltung des Verbotes der Sterbehilfe wirft ein Licht auf das Demokratieverständnis der politischen Eliten in der EU. Wie auch in der Schweiz belegen zahlreiche Umfragen in den EU-Ländern, dass eine Mehrheit der Bevölkerung das selbstbestimmte Sterben befürwortet.

Wie sich EXIT für eine weitere Liberalisierung stark macht

Für EXIT ist entscheidend, dass der betroffene Mensch darüber bestimmt, was für ihn unerträglich oder unzumutbar ist.

Das bedeutet, dass EXIT auch älteren Menschen ohne unmittelbar tödliche Krankheit auf ausdrücklichen Wunsch hin zu einer Freitodbegleitung verhilft – wenn die Summe ihrer Schmerzen und Gebrechen als unerträglicher Leidenszustand empfunden wird. Wie bei jeder Freitodbegleitung müssen auch in diesem Fall die Urteilsfähigkeit sowie ein wohlerwogener, dauerhafter und autonomer Sterbewunsch vorhanden sein.

Diese sogenannte Alterspolymorbidität ist, nach den terminalen Krebsleiden, bereits heute der zweithäufigste Grund, warum Menschen mit EXIT ihr Leben beenden.

EXIT setzt sich dafür ein, dass betagte Menschen mit Sterbewunsch einen erleichterten Zugang zum Sterbemittel Natrium-Pentobarbital (NaP) haben sollten.

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Was ist die Rolle der Ärzteschaft?

Es gilt jedoch zu beachten, dass NaP rezeptpflichtig ist. Ärzte brauchen für jede Rezeptausstellung eine Indikation (einen Grund). Also muss für die Verordnung von NaP eine schwere Erkrankung oder ein subjektiv unerträgliches Leiden wegen Krankheit, Behinderung oder einer Summation von Altersgebresten vorliegen.

EXIT setzt sich deshalb auch für eine Sensibilisierung der Ärzte in Bezug auf die Anliegen Hochbetagter ein. Grundsätzlich gibt es immer mehr Mediziner, die zur Rezeptierung eines Sterbemedikamentes positiv eingestellt sind (siehe Kasten). Der Einsatz von EXIT kommt an. Mittlerweile erhalten rund 50 Prozent der Sterbewilligen das Rezept direkt vom Hausarzt.

Ein wichtiger Schritt in Bezug auf die ärztliche Suizidhilfe wurde anfangs 2018 durch die SAMW vollzogen: die medizin-ethischen Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» wurden grundlegend überarbeitet. Sie sind nun an die in der Realität längst existierende Praxis angepasst, die Suizidhilfe wird neu als freiwillige ärztliche Tätigkeit bezeichnet und die zu überprüfenden Kriterien sind festgehalten:

Der Patient muss urteilsfähig sein und seinen Sterbewunsch wohlüberlegt und ohne äusseren Druck gefällt haben. Suizidhilfe ist zudem nicht mehr nur nahe am Lebensende toleriert. Gleiches gilt auch für betagte Menschen, die nicht an einer tödlichen Krankheit leiden, sondern an mehreren Gebrechen.

Ratgeber für Ärzte

Schicksal

Zu spät an EXIT gedacht

Der 75-Jährige ist selber Arzt. Sein Sohn und seine Tochter sind Ärzte. Er hat nie geraucht. Doch als ihn seine zunehmenden Atembeschwerden zum Lungenspezialisten führen, ahnt er es: Lungenkrebs, weit fortgeschritten. Doch er ist ein Kämpfer. Alle noch möglichen Behandlungen werden versucht.

Schliesslich lässt sich der Tod nicht mehr aufhalten. An EXIT denkt er dabei nie. Doch plötzlich diese Erstickungsanfälle. Er kann nur im Sitzen schlafen, legt er sich hin, füllt sich die Lunge mit Wasser. Die Kinder raten ihm zu Palliative Care. Doch er mag nicht sediert sterben. Ohne davor je davon gesprochen zu haben, bittet er den Sohn, EXIT anzurufen. Der Sohn ist dagegen, die Tochter dafür. Der Vater besteht darauf. Er wird Mitglied, zahlt den Lebenszeitbeitrag, peitscht die notwendigen Abklärungen und Beratungen an seinem Krankenbett durch.

Am frühen Morgen, als alles bereit ist für die EXIT-Freitodbegleitung, stirbt er zu Hause noch vor Eintreffen von EXIT im Beisein seiner Kinder an seiner Krankheit.

Wichtig: Rechtzeitig Mitglied werden, EXIT ist keine Notfallorganisation, Abklärungen in letzter Minute sind für alle Beteiligten beschwerlich, und bestehende Mitglieder haben immer Vorrang.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.