Jahresbericht 2018
Vorstand und Geschäftsstelle
Präsidium (Saskia Frei)
Das Präsidium versteht sich als Schnittstelle zwischen den Ressorts und der Geschäftsleitung. Im Berichtsjahr 2018 sind zahlreiche anspruchsvolle Arbeiten zur Erledigung angestanden.
Ich kann hiezu was folgt berichten:
Im personellen Bereich hat sich der Vorstand intensiv darum bemüht, angesichts der geplanten Rücktritte der Unterzeichneten, des Finanzchefs sowie der Ressortverantwortlichen Recht auf die GV 2019 hin geeignete Persönlichkeiten für die Neubesetzung der dannzumal freiwerdenden Sitze im Vorstand zu suchen und auch zu finden. Ziel ist es gewesen, der Generalversammlung 2019 ausgewiesene Fachpersonen für die Weiterführung der anspruchsvollen Vorstandsarbeit vorschlagen zu können. Wir sind froh, dass uns dies in idealer Weise gelungen ist. Näheres über die Kandidierenden erfahren Sie in diesem Info-Heft.
Die stark gestiegene Mitgliederzahl führt nicht nur auf der Geschäftsstelle zu erheblichen Arbeitsbelastungen. Auch die Arbeiten der Vorstandsmitglieder in ihren jeweiligen Ressorts haben sich erheblich vergrössert. Nach neun Jahren hat deshalb der Vorstand eine leichte Erhöhung der Pensen der Ressortverantwortlichen beschlossen.
Weiter hoch geblieben ist auch im Berichtsjahr die Inanspruchnahme durch die Teilnahme an verschiedenen vereinsinternen Sitzungen bzw. mit den entsprechenden internen Gruppierungen. Gerade bei einem Verein mit starkem Mitgliederzuwachs ist es wichtig, sich genügend Zeit für den internen Gedankenaustausch zu nehmen und Gesprächsbedarf bei Andern rechtzeitig zu erkennen.
Sehr intensiv waren auch im Berichtsjahr die Sitzungen der Arbeitskommission betreffend Altersfreitod. Die entsprechenden Massnahmenvorschläge, welche die Gruppierung konsensorientiert vorschlägt, werden an der kommenden Generalversammlung behandelt. Es ist keinesfalls selbstverständlich, dass Kommissionspräsident Dr. Patrick Middendorf ein weiteres Mal einen enormen Einsatz geleistet hat. Ihm und allen an den Sitzungen teilnehmenden Personen sei hiefür herzlich gedankt.
Mit Weitblick in die Zukunft schauen: So in etwa lässt sich der Einsatz des Vorstandes umschreiben, auch für die Zukunft gerüstet zu sein. Mit dem Modell 2030 schaffen wir auf unserer Geschäftsstelle ein Kompetenzzentrum für komplexe und aufwändige Fälle im Bereich der Freitodbegleitungen. Hier soll auch speziell eine Anlaufstelle für Menschen im hohen Alter geschaffen werden, die für sich die Möglichkeit eines Altersfreitodes in Betracht ziehen. Ganz wichtig ist im Berichtsjahr auch gewesen, neue, angemessene und faire Entschädigungen für die Mitglieder des Freitodbegleitungsteams zu installieren.
Speziell beschäftigt hat uns im Berichtsjahr die Politik. Auf diverse Vorstösse und Erlasse auf kantonaler Ebene haben wir nach Einholung von juristischen Fachmeinungen reagieren müssen.
Es ist dies mein letzter Jahresbericht, den ich an dieser Stelle verfasse. Umso mehr gilt heute mein herzlicher Dank allen Mitgliedern des Freitodbegleitungsteams, der Geschäftsprüfungskommission, den Konsiliarärztinnen und Konsiliarärzten, den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle inkl. den Mitarbeitenden in den Büros in Bern, Binningen und im Tessin, der Stiftung palliacura, dem Geschäftsführer und der Leitung Freitodbegleitungen, sowie den Vorstandskolleginnen und Vorstandskollegen für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.
Ihnen, geschätzte Mitglieder, danke ich für Ihre Treue und Ihr Engagement. Bitte bringen Sie auch dem ab Mai 2019 neu zusammengesetzten Vorstand Ihr Vertrauen entgegen!
Freitodbegleitung (Marion Schafroth)
Schwerpunkte der Ressorttätigkeit 2018: Die hauptsächliche Herausforderung bestand darin, die gegenüber dem Vorjahr um rund 20 % erhöhten Abklärungen und Freitodbegleitungen (FTB) mit der gewohnten Sorgfalt und Empathie durchzuführen.
Um eine übermässige Spitzenbelastung abzufedern, mussten wir im Sommer 2018 für Nichtmitglieder vorübergehend eine einmonatige Wartefrist einführen. Da wir davon ausgehen, dass die Anzahl der Beratungen und Freitodbegleitungen im Laufe der nächsten Jahre weiter zunehmen wird, haben wir den entsprechenden Ausbau unserer Organisation sorgfältig geplant: Ornella Ferro und Paul Borter (= Leiterin und Stv. Leiter FTB) erarbeiteten einen Bericht inklusive Konzept, wie der gesamte Bereich Freitodbegleitung in organisatorischer und personeller Hinsicht an die gegenwärtigen und künftigen Anforderungen anzupassen sei.
Das «Modell 2030» umfasst den Planungshorizont bis zirka 2030, wird von Vorstand und FTB-Team einstimmig mitgetragen und soll bis Ende 2020 etabliert sein.
Mein grosses und herzliches Dankeschön geht an alle, die sich für unsere Mitglieder mit Wunsch nach Freitodbegleitung unermüdlich einsetzen: Im Berichtsjahr waren dies insgesamt 7 Mitarbeitende der FTB-Administration, 2 Beraterinnen für psychisch kranke Menschen, 40 Mitglieder des FTB-Teams, 9 Infusionsfachpersonen, 60 Konsiliarärzte/innen sowie Leiterin und Stv. Leiter FTB. Sechs Interessent/innen begannen die interne Ausbildung zur Begleitperson. Im üblichen Rahmen führten wir die internen Fallbesprechungs- und Fortbildungstage inklusive einem Wochenendseminar durch, ebenso je ein Treffen mit Konsiliarärzten/innen und Konsiliarpsychiater/innen.
Wichtige Themen, mit denen wir uns in verschiedenen Gremien und bei ganz verschiedenen Anlässen (z. B. auch am alljährlichen EXIT-Tag in Solothurn) wiederkehrend beschäftigten, waren erstens die neuen SAMW-Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» und zweitens der Sterbewunsch von Menschen im hohen Alter («Altersfreitod»). An dieser Stelle seien diejenigen Themenkreise aufgeführt, die mich als Vorstandsmitglied stark beschäftigt haben:
- Die Mitwirkung in der Kommission erleichterte Abgabe von Natrium-Pentobarbital;
- Die Leitung des Organisationskomitees für eine öffentliche Tagung Altersfreitod im November 2019;
- Die Leitung der Arbeitsgruppe aussergewöhnlicher Todesfall;
- Das Projekt Information Ärzteschaft: Während der knapp drei Jahre langen Dauer dieses Projekts (September 2016 bis Mai 2019) hatte ich im Rahmen eines 25 %-Pensums den Auftrag, möglichst vielen Ärztinnen und Ärzten grundlegendes Wissen über Freitodbegleitung mit EXIT zu vermitteln und ihnen bei Fragen als Kollegin und Auskunftsperson zur Verfügung zu stehen. Dabei bin ich auf viel Nichtwissen, aber auch auf sehr viel Interesse, Goodwill und Verständnis von Seiten der Ärzteschaft gestossen. Mit dem Projekt Information Ärzteschaft habe ich insgesamt rund 800 Ärzte erreicht und informiert und damit bildlich gesprochen Samen gesät, die sicher noch Früchte tragen werden. Zeiten, wo Hausärzte ihre langjährigen Patienten bei Wunsch nach Freitodbegleitung empört zurückgewiesen und sich geweigert haben, darüber überhaupt nur zu sprechen, werden bald definitiv der Vergangenheit angehören.
Aus der Statistik
Tabelle 1: Anzahl Akteneröffnungen (AE) / Freitodbegleitungen (FTB) / Mitglieder (MG)
2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Akteneröffnungen | 1207 | 1031 | 991 | 1083 | 879 | 723 | 612 |
FTB total | 905 | 734 | 722 | 782 | 583 | 459 | 356 |
FTB Frauen | 516 (57 %) | 442 (60,2 %) | 415 (57,5 %) | 434 (55,5 %) | 330 (56,6 %) | 267 (58,2%) | 217 (61%) |
FTB Männer | 389 (43 %) | 292 (39,8 %) | 307 (42,5 %) | 348 (44,5 %) | 253 (43,4 %) | 192 (41,8 %) | 139 (39 %) |
Durchschnittsalter (Jahre) | 78,2 | 78,1 | 76,7 | 77,4 | 77,5 | 76,8 | 77 |
EXIT-Mitglieder 31.12. | 120117 | 110391 | 104278 | 95621 | 81015 | 69501 | 65156 |
Die Anzahl FTB nahm gegenüber dem Vorjahr um 23 % zu, gegenüber dem früheren Spitzenjahr 2015 um 15 %. 43 % der Rezepte für das Sterbemedikament Natrium-Pentobarbital wurden durch Hausärzte ausgestellt, 57 % durch Konsiliarärzte (Tabelle 1).
Tabelle 2: Sterbeort
2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | |
---|---|---|---|---|---|
privat | 760 (84%) | 613 (83,4 %) | 613 (85 %) | 651 (83,2 %) | 479 (82,2 %) |
Sterbezimmer EXIT | 23 (3 %) | 36 (5 %) | 36 (5 %) | 39 (5 %) | 44 (7,5 %) |
Heim | 122 (13 %) | 85 (11,6 %) | 73 (10 %) | 92 (11,8 %) | 60 (10,3 %) |
Der Grossteil der Freitodbegleitungen fand in der eigenen Wohnung oder im eigenen Zimmer eines Alters und Pflegeheims statt, denn EXIT kann nur in jenen seltenen Fällen ein Sterbezimmer zur Verfügung stellen, wo ein Heim seinen Bewohnern in seinen Räumen keine Freitodbegleitung gestattet (Tabelle 2).
Tabelle 3: Anzahl FTB in ausgewählten Kantonen
2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | |
---|---|---|---|---|---|
Kanton ZH | 329 | 274 | 248 | 267 | 210 |
Kanton BE | 107 | 90 | 104 | 123 | 86 |
Kanton AG | 92 | 67 | 61 | 60 | 49 |
Kanton SG | 49 | 40 | 52 | 55 | 38 |
Kantone BS+BL | 86 (44+42) | 63 (38+25) | 54 (24+30) | 76 (37+39) | 54 (25+29) |
Anzahl FTB 2018 in weiteren Kantonen: LU 46, SO 32, GR 27, TG 22, SZ 22, ZG 20, TI 19, AR 10, SH 10, GL 9, Übrige total 25
Tabelle 3 zeigt die Entwicklung in den Kantonen mit den grössten FTB-Zahlen im Verlauf der letzten fünf Jahre. Führend sind nach wie vor die Kantone Zürich und Bern (Tabelle 3).
Tabelle 4: zu Grunde liegende Krankheiten bei Freitodbegleitung
2018 | 2017 | 2016 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
ALS | 19 | 2 % | 19 | 3 % | 16 | 2 % |
Augenkrankheit | 6 | 1 % | 16 | 2 % | 8 | 1 % |
Demenz | 18 | 2 % | 15 | 2 % | 14 | 2 % |
Herzerkrankung | 25 | 3 % | 23 | 3 % | 15 | 2 % |
Hirnschlag | 26 | 3 % | 22 | 3 % | 22 | 3 % |
HIV | 2 | 0 % | - | 0 % | 4 | 1 % |
Krebs | 344 | 38 % | 288 | 39 % | 292 | 40 % |
Lungenkrankheit | 40 | 4 % | 29 | 4 % | 43 | 6 % |
MS | 16 | 2 % | 17 | 2 % | 12 | 2 % |
Nierenkrankheit | 7 | 1 % | 4 | 1% | 2 | 0 % |
Parkinson | 27 | 3 % | 23 | 3 % | 28 | 4 % |
Polymorbidität | 245 | 27 % | 181 | 25 % | 182 | 25 % |
Polyneuropathie | 6 | 1 % | 8 | 1 % | 2 | 0 % |
Psychische Krankheit | 18 | 2 % | 14 | 2 % | 13 | 2 % |
Schmerzerkrankung | 75 | 8 % | 53 | 7 % | 49 | 7 % |
Tetraplegie | 6 | 1 % | 7 | 1 % | 4 | 1 % |
Andere | 25 | 3 % | 15 | 2 % | 16 | 2 % |
Total | 905 | 734 | 722 |
Die Aufschlüsselung der Freitodbegleitungen zeigt, dass die zu Grunde liegenden Erkrankungen wie auch in früheren Jahren zu rund zwei Dritteln den beiden Kategorien «Krebserkrankungen» und «Polymorbidität» angehören (Tabelle 4).
Kommunikation (Jürg Wiler)
Themen rund um das Lebensende wie Selbstbestimmung und Vorsorgemöglichkeiten beschäftigen viele in der Bevölkerung.
Daher führte EXIT 2018 eine Veranstaltungsreihe für die Öffentlichkeit durch. Die Info-Anlässe fanden in Basel, Bern, Zürich, St. Gallen und Lugano statt; der letzte ging Ende Januar 2019 in Luzern über die Bühne. Experten gaben Hintergrundinformationen zu den EXIT-Leistungen wie Patientenverfügung, Beratung und Suizidprävention, Förderung von Palliative Care und die Begleitung beim Freitod. Daneben war von externen Fachleuten auch Nützliches zum Vorsorgeauftrag zu erfahren. An den Anlässen konnten insgesamt rund 1700 Interessierte angesprochen werden.
Experten gaben Hintergrundinformationen zu den EXIT-Leistungen wie Patientenverfügung, Beratung und Suizidprävention, Förderung von Palliative Care und die Begleitung beim Freitod. Daneben war von externen Fachleuten auch Nützliches zum Vorsorgeauftrag zu erfahren. An den Anlässen konnten insgesamt rund 1700 Interessierte angesprochen werden.
Mit einer Öffentlichkeitskampagne in Schweizer Zeitungen machte EXIT von sich reden. 38 Mitglieder – von der Pflegefachfrau über die Stylistin bis zum Augenarzt – signalisierten damit: Ich stehe öffentlich zu meiner Überzeugung und damit zu den Anliegen von EXIT. Die Kampagne fand breite Beachtung sowohl in der Bevölkerung als auch in der Politik.
Daneben beschäftigten das Ressort die neuen Richtlinien zu Sterben und Tod der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). EXIT gab bekannt, dass der Verein die revidierten Leitlinien für Ärzte als positiv wertet. Anderer Meinung ist jedoch die Ärzteverbindung FMH. Doch auch nach dem Nein der FMH gilt: Falls ein unerträglich leidender Patient mit dem Wunsch nach Suizidhilfe an einen Arzt gelangt, ist es nach wie vor ethisch zulässig und rechtlich erlaubt, ein Rezept für das Sterbemedikament auszustellen. Faktisch ändert sich also für Ärzte und Patienten nichts.
Suizidhilfe sorgte weiterhin für starke Medienresonanz. Eines der Anliegen von EXIT ist, Bevölkerung und Behörden offen über dieses Thema zu informieren. So galt es zum Beispiel, für einen «Rundschau»-Beitrag zum Thema Demenz mit einer aufwändigen Suche betroffene Mitglieder und deren Angehörige zu finden, die sich für Auskünfte am Bildschirm zur Verfügung stellten. Es gelang und das Thema fand eine überaus grosse Beachtung: Fast 400000 Zuschauerinnen und Zuschauer sahen die Sendung Mitte Januar.
Ein ähnliches Bild zeigte sich auch bei einem «Rundschau»-Beitrag Mitte Oktober zu einem vieldiskutierten Thema, das EXIT direkt betrifft: So will ein 68-jähriger verwahrter Häftling mit dem Verein aus dem Leben scheiden. EXIT zeigte im Beitrag auf, dass jedes hilfesuchende Mitglied Anspruch auf eine sorgfältige Abklärung hat und der Verein derzeit umfangreiche Abklärungen in dieser ausserordentlichen Angelegenheit vornimmt. Ebenso stiess bei den Medien die Meldung auf Aufmerksamkeit, dass EXIT wiederum stark gewachsen ist: Etwa 13 000 Menschen sind dem Verein neu beigetreten. Damit zählte die grösste Selbstbestimmungsorganisation der Schweiz Ende Jahr in der Deutschschweiz und im Tessin über 120000 Mitglieder. Daneben beantwortete das Ressort unter anderem sehr viele Medienanfragen aus dem In- und Ausland, kommunizierte intern und extern, führte Referate und Podiumsdiskussionen durch, produzierte das Mitgliedermagazin, überarbeitete die Haupt-Infobroschüre von EXIT und stellte Falschinformationen richtig.
Recht (Ilona Bethlen)
Wirbel in der Öffentlichkeit hat das Gesuch um Freitodbegleitung (FTB) eines Verwahrten verursacht, da dieser die Medien von Anfang an gezielt einbezog. Bei EXIT gingen seit meinem Amtsantritt (2010) vier Anfragen seitens Gefangener ein (wobei die bisherigen jeweils ohne Zutun von EXIT wieder zurückgezogen wurden).
Die Rechtsgrundlagen und EXIT-Bedingungen für die FTB einer inhaftierten Person waren daher weitgehend bereitgestellt. Über die juristischen Grundlagen hinaus stehen gesellschaftliche Fragen zur Debatte und der Staat ist hier zwangsläufig involviert (Fürsorgepflicht des Staates: nebst guter Behandlung der Inhaftierten ist deren Ausübung von Grundrechten zu dulden).
Bei der strafprozessualen Untersuchung jeder FTB (als «aussergewöhnlicher Todesfall») wäre nach Art. 253 StPO im Normalfall auf die rechtsmedizinische Legalinspektion zu verzichten; denn bei einer FTB sind sowohl Identität des Leichnams als auch Todesart klar und gut dokumentiert. Damit die Behörden ihre obligatorische Untersuchung angemessener und gegenüber den Hinterbliebenen noch rücksichtsvoller gestalten können, wurden die rechtlichen Gegebenheiten zusammengestellt für eine mögliche Anpassung der Praxis durch die zuständigen kantonalen Behörden.
Die Erarbeitung der Grundlagen für eine komplette Überarbeitung des Datenschutzes mit einem externen Spezialisten konnte abgeschlossen werden. Damit wird EXIT im Hinblick auf die anstehende Anpassung des schweizerischen Datenschutzgesetzes an die europäische Datenschutzgrundverordnung gut gerüstet sein.
Das Gesuch um umfassende Steuerbefreiung von EXIT ist bei der kantonalen Steuerbehörde in Bearbeitung; in Frage stehen die herrschende schweizerische Volksauffassung zu den FTB sowie das gemeinnützige Angebot durch EXIT (nicht nur Mitgliedern, sondern allen Schweizer Staatsbürgern und Einwohnern gleichermassen zugänglich).
In zwei Kantonen reichte EXIT rechtliche Vernehmlassungen ein: Im Kanton Wallis betreffend ein gesetzliches «Verbot gewerbsmässiger Sterbehilfe» und im Kanton Basel-Landschaft zum Vorschlag, die Kosten für die postmortalen behördlichen FTB-Untersuchungen auf die Organisationen zu überwälzen. Beides ist aus rechtlichen Gründen unzulässig, was mit einem externen Rechtsanwalt dargelegt wurde.
Anlässlich der Neufassung der SAMW-Richtlinien zum «Umgang mit Sterben und Tod» war das Merkblatt zum rechtlichen Rahmen für ärztliche Suizidhilfe zu aktualisieren. Die neuen Richtlinien sind etwas zeitgemässer; juristisch bleiben sie weiterhin unwirksam, da ausschliesslich Recht und Rechtsprechung verbindlich sind. Sofern ethische Richtlinien dies einhalten, können sie von Gerichten zumindest als Auslegungshilfe beigezogen werden.
Es sind lediglich zwei Rechtsfälle hängig: Die gravierende Missachtung einer Patientenverfügung in einem Spital sowie eine Freitodbegleitung, welche leider wegen offensichtlich anderer Interessen in ein Verfahren bemüht wurde. Zusammen mit der umsichtigen Begleiterin konnte bereits auf entsprechende Vorzeichen vor dieser FTB reagiert werden.
Am Ende meiner drei Amtszeiten für EXIT möchte ich ganz speziell Dr. Albert Ganz würdigen: Erst im Laufe der Jahre als Hausjuristin von EXIT wurde mir bewusst, wie entscheidend seine Rolle als Apotheker stets war. Ohne seine unerschütterliche Haltung und Sorgfalt seit Beginn der Freitodbegleitungen bis heute wäre diese Entwicklung schlicht nicht möglich gewesen.
Ich danke dem Vorstand und der Geschäftsleitung für das Vertrauen. Allen Mitarbeitern und Freitodbegleitern und auch den Konsiliarärzten und Apothekern danke ich von Herzen für die konstruktive Zusammenarbeit. Euch allen und unserem Verein EXIT wünsche ich alles Gute und viel Glück.
Finanzen (Jean-Claude Düby)
Die nicht mehr für unsere Geschäftstätigkeiten benötigte Liegenschaft an der Mühlezelgstrasse in Zürich haben wir im Berichtsjahr mit einem gegenüber dem Bilanzwert von Ende 2017 realisierten Gewinn von 1 145000 Franken verkauft. Insbesondere dank diesem einmaligen Erlös und hohen Spendeneinnahmen schliesst die Erfolgsrechnung 2018 mit einem positiven Jahresergebnis von 275 596 Franken ab. Allen Spendern sei auch an dieser Stelle ganz herzlich gedankt. Im Vergleich zum Vorjahr hat unser Eigenkapital um 500000 Franken auf rund 9,3 Millionen Franken zugenommen. Es setzt sich aus dem für bestimmte Zwecke gebundenen Fondskapital von 4842831 Franken, der Wertschwankungsreserve von 3 350000 Franken und dem freien Kapital von 1 104295 Franken zusammen. Ausserdem besteht bei unserer Pensionskasse, der PKG in Luzern, per 31. Dezember 2018 eine Arbeitgeber-Beitragsreserve von 753 434 Franken. Das gute Jahresergebnis ermöglichte auch, die seinerzeit für den Erwerb der Liegenschaft an der Witikonerstrasse in Zürich bezahlte Maklergebühr vollständig abzuschreiben. Der Bilanzwert der Liegenschaft beträgt somit per Jahresende 10,8 Millionen Franken. Im Weiteren ist zu Lasten der Erfolgsrechnung eine Rückstellung von 200000 Fanken für das Projekt Digitalisierung gebildet worden.
Das Berichtsjahr verlief in konjunktureller Hinsicht äusserst positiv. Gemessen am Bruttoinlandprodukt (BIP) ist die Wirtschaft global um fast vier Prozent, die amerikanische um drei Prozent und die schweizerische um gut zweieinhalb Prozent gewachsen. Aufgrund der auch auf dem Arbeitsmarkt guten Entwicklung hat die amerikanische Notenbank im abgelaufenen Jahr die Leitzinsen in vier Schritten von je 0,25 Prozent auf das Zielband von 2,25 Prozent bis 2,50 Prozent angehoben. Die Europäische Zentralbank (EZB) ihrerseits beendete den Kauf von Wertpapieren der Euro-Länder nach rund vier Jahren per Ende Dezember 2018. An der Tiefzinspolitik mit Leitzinsen von null Prozent und Negativzinsen von minus 0,4 Prozent für Bankeinlagen bei der Notenbank nahm sie keine Änderungen vor. Um eine Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro zu verhindern, hielt die Schweizerische Nationalbank an den Negativzinsen von minus 0,75 Prozent fest.
Im Gegensatz zur guten Wirtschaftslage war 2018 ein schlechtes Börsenjahr. Fast sämtliche Anlageklassen, wie beispielsweise Unternehmungsanleihen, die wichtigen Aktienmärkte, aber auch Gold, verzeichneten negative Renditen. Die Gründe hierfür waren unter anderem der Handelskonflikt zwischen den USA und verschiedenen Handelspartnern, allen voran China, der Atomstreit mit Nordkorea und die verfahrene Situation beim geplanten Austritt von Grossbritannien aus der Europäischen Union (Brexit). So verloren beispielsweise die Standardwerte des Schweizerischen Aktienmarktes rund 10 Prozent und jene der Euro-Zone etwas über 14 Prozent an Wert. Von dieser schlechten Entwicklung war auch unser Portefeuille, zur Hauptsache bestehend aus Aktien und Obligationen von soliden Unternehmungen sowie einem hohen Anteil Liquidität von durchschnittlich 15 Prozent, mit einer negativen Performance von minus 5,38 Prozent betroffen. Die per 31.12.2018 notwendigen Wertberichtigungen führten zu Buchverlusten von etwas über einer Million Franken. Insgesamt weisen wir zum Jahresende ein negatives Finanzergebnis von 889 474 Franken aus. Zu Lasten der Erfolgsrechnung wurde die Wertschwankungsreserve um 350000 Franken auf 3 350000 Franken erhöht. Sie entspricht damit wie im Vorjahr 30 Prozent der Finanzanlagen.
Die im langfristigen Fremdkapital aufgeführte Position «Rückstellung Beiträge Lebenszeit» bezweckt, die zukünftigen Verpflichtungen des Vereins gegenüber denjenigen Mitgliedern, die den Mitgliederbeitrag auf Lebenszeit entrichtet haben, in finanzieller Hinsicht sicherzustellen. Aufgrund der hohen Lebenserwartung in der Schweiz von ungefähr 86 Jahren und des Durchschnittsalters unserer Lebenszeit-Mitglieder von gegenwärtig 65 Jahren (Durchschnitt aller Mitglieder: 66 Jahre) hat der Vorstand als Zielgrösse eine Rückstellung von 900 Franken pro Lebenszeit-Mitglied festgesetzt. Wie im Vorjahr sind deshalb sämtliche der im Berichtsjahr eingegangenen Lebenszeit-Beiträge der Position «Rückstellung Beiträge Lebenszeit» gutgeschrieben worden. Diese erhöht sich demzufolge um 2 246819 Franken auf 19060693 Franken. Bei einem Bestand von 22460 Lebenszeit-Mitgliedern ergibt dies per Ende Dezember 2018 eine Rückstellung von 849 Franken (Vorjahr: 788 Franken) pro Mitglied.
Aus einer Erbschaft hat unser Verein die Schlusszahlung von 296299 Franken erhalten. Da wir diese Gelder dem Fonds «Beratung Patientenverfügung» zugewiesen haben, wurden wir, gestützt auf die Verfügung des Steueramts Zürich vom 4. Januar 2005, von der Steuerpflicht befreit. Im Gegenzug sind diesem Fonds ein Teil der 2018 im Zusammenhang mit den Beratungen über Patientenverfügungen entstandenen Kosten von 158 060 Franken belastet worden.
Zur Unterstützung des Sozialfonds Hospiz Aargau haben wir zu Lasten des Fonds «Unterstützung Palliativpflege» 50000 Franken an unsere Stiftung palliacura überwiesen.
In den Passiven unserer Bilanz bestehen per 31. Dezember 2018 weiterhin sechs mit unterschiedlichen Aufgaben ausgestattete Fonds mit einem Kapital von insgesamt gut 4,8 Millionen Franken. Zusammenfassend kann die finanzielle Situation unseres Vereins als gut bezeichnet werden.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung hat zusammen mit dem Vorstand die Verantwortung über ein KMU mit rund 30 Mitarbeitenden und Millionenbudget. Sie organisiert Vereinsgeschäfte, Vorstandssitzungen, Anlässe und Generalversammlung. Mit dem breitem Rückhalt in der Bevölkerung, mit ansehnlichen Spendeneinnahmen, mit 30 Prozent mehr Beitritten und 20 Prozent weniger Austritten als im Vorjahr, mit insgesamt einer nie dagewesenen Vereinsstärke von über 120000 Mitgliedern war 2018 erfolgreich für unseren Verein – und doch kein einfaches Jahr. Erstmals seit sieben Jahren waren wieder vermehrt politische Vorstösse zur Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes und der Sterbehilfe zu parieren.
Wachsende Hochaltrigkeit konfrontiert Heim- und Gesundheitswesen mit mehr Sterbeproblemen, was immer wieder einmal zu Abwehrhaltung und in der Folge zum Eingreifen von EXIT führte. Das anhaltende starke Vereinswachstum wird seit mehreren Jahren mit der gleich tiefen Stellenzahl (23 Vollzeitäquivalente) bewältigt. Das geht nicht spurlos an den Mitarbeitenden vorüber; zum ersten Mal hatte EXIT wieder eine gewisse Fluktuation zu verzeichnen. Die Nachfrage nach Patientenverfügungen (PV) steigt – und dadurch der Kontrollaufwand, dem bei EXIT hohe Wichtigkeit beigemessen wird. Ebenso steigt die Komplexität der Fälle in Beratung und Freitodbegleitung, dazu zählt auch Umgang und Betreuung Angehöriger.
Nicht zu vergessen: Je mehr Mitglieder ein Verein zählt und je mehr Zulieferer er hat, desto mehr Anregungen und Sonderwünsche ergeben sich. Zudem ist der an der Generalversammlung geschilderte Betrugsfall im Zahlungsverkehr noch nicht abgeschlossen, wenn auch der grössere Teil der Schadenssumme zurückbezahlt ist. Die Herausforderungen von morgen führten zudem zu Grossprojekten, welche die Mitarbeitenden neben der täglichen Arbeit engagiert verfolgen: Vorbereitungen für die Digitalisierung der Vereinsadministration, elektronische PV, europäische Datenschutznorm.
Kurzum: Die Belegschaft in Geschäftsstelle und Aussenbüros war 2018 gefordert wie nie. Dank dem Zweck, hinter dem alle vorbehaltlos stehen, und der grossen Zusammengehörigkeit hat sie dies sowie die üblichen Anliegen aber bewältigt: Zehntausende Auskünfte, 20000 Ausgaben von Patientenverfügungen, über 13 000 Neuanmeldungen, 10000 PV-Kontrollen, 5 000 Beratungen, über 1 200 Vorbereitungen für Sterbehilfe.
2018 konnte die bisherige, zu kleine Vereinsliegenschaft erfolgreich ohne Makler verkauft werden. Die Vereinsadministration ist ins zweite Jahr am grösseren Hauptsitz beim Zürcher Klusplatz gegangen. Die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung mittelgrosser Anlässe sowie vor allem effizientere Arbeitsabläufe, da nun jede der Abteilungen Beratung, Freitodbegleitung, Mitgliederadministration und Buchhaltung ein eigenes Stockwerk zur Verfügung hat. Termine auf Vereinbarung und Besprechungen können in ebenerdigen Beratungs- und Sitzungsräumen in einer den Themen angemessenen Atmosphäre abgehalten werden. Dies löst bei Besuchern erfreute Kommentare aus.
Der Geschäftsführer dankt den Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen, dem Vorstand für die konstruktive Zusammenarbeit, den Freitodbegleiter/innen für ihre anspruchsvolle Hilfeleistung für kranke Mitglieder.
Ein spezielles Dankeschön geht an die Mitarbeitenden. Ihr Engagement ist riesig, die Qualität ihrer Arbeit hoch. So tragen sie wesentlich zu Erfolg und Ruf von EXIT bei.
Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Auftrag
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) von EXIT nimmt in die Tätigkeit des Vorstandes und der Geschäftsführung Einblick. Zudem prüft sie periodisch, ob die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie die Reglemente korrekt angewendet werden und ob die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes ordnungsgemäss vollzogen werden. Dazu erstellt sie einen schriftlichen Bericht.
Tätigkeiten
Die Geschäftsprüfungskommission traf sich 2018 zu zwei Sitzungen. Zusätzlich liess sie sich im Februar 2019 über das finanzielle Ergebnis des Jahres 2018 informieren. Ferner nahmen ihre Mitglieder im März am EXIT-Tag und im Juni an der Generalversammlung teil. Am 18. Dezember 2018 kontrollierte die GPK auf der Geschäftsstelle in Zürich den Lagerbestand des Medikaments Natrium-Pentobarbital (NaP), das von EXIT für die Sterbehilfe verwendet wird. Sie stellte fest, dass das NaP sicher aufbewahrt wird und über die Ein- und Ausgänge sorgfältig und zweckmässig Buch geführt wird.
Prüfung der Akten
Richard Wyrsch hat wie in den vergangenen Jahren regelmässig die Akten der Freitodbegleitungen in der Geschäftsstelle umfassend geprüft und analysiert. Seit die Geschäftsprüfungskommission von EXIT besteht, gehört die Durchsicht und Prüfung aller zu einer Freitodbegleitung benötigten Dokumente, Unterlagen und Akten zu einer Kernaufgabe der GPK. Dazu gehören Arztzeugnisse, Krankengeschichten, allfällige Spitalaustrittsberichte, Gesprächsberichte mit den Sterbewilligen, die ärztliche Bestätigung der Urteilsfähigkeit der sterbewilligen Person, die Ausstellung des Rezeptes für das Sterbemittel Natrium-Pentobarbital (NaP), das Protokoll der Freitodbegleitung, allfällige Gutachten und weitere Unterlagen. Mit diesem Vorgehen wird den hohen Ansprüchen, die EXIT an eine Freitodbegleitung stellt, Rechnung getragen. Diese Prüfung ist für die GPK sehr wichtig, um festzustellen, ob alles im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften abgelaufen ist. Die GPK stellt fest, dass die Sterbebegleitungen den erforderlichen Standards vollends gerecht werden.
Die Statistik über Akteneröffnungen und Freitodbegleitungen sind im Jahresbericht des zuständigen Vorstandsressorts Freitodbegleitung publiziert.
Finanzen
Die GPK traf sich am 25. Februar 2019 mit Saskia Frei, EXIT-Präsidentin, Jean-Claude Düby, Vorstandsmitglied und verantwortlich für das Ressort Finanzen, Bernhard Sutter, Leiter Geschäftsstelle, Romano Cavegn, Leiter Buchhaltung, sowie mit der externen Revisorin Claudia Suter, um die vorab zugestellte Jahresrechnung 2018 zu besprechen und sich einzelne Positionen der Erfolgsrechnung erklären zu lassen. Der Verlust im Finanzergebnis ist der allgemein rückläufigen Entwicklung der Aktienmärkte im vierten Quartal 2018 geschuldet. Dennoch konnte eine Zuweisung zur Wertschwankungsreserve erfolgen.
Die GPK stellt fest, dass das Vereinsvermögen sorgfältig verwaltet wird, was auch die gute Vermögenslage des Vereins und der positive Abschluss belegen. Sie dankt dem Finanzchef für die umsichtige Verwaltung des Vereinsvermögens.
Zusammenarbeit mit dem Vorstand
Die Geschäftsprüfungskommission erhält regelmässig die Protokolle der Vorstandssitzungen und gewinnt dadurch Einblick in alle laufenden Geschäfte. Im Berichtsjahr waren die Arbeiten der von Patrick Middendorf präsidierten Gruppe «Altersfreitod» von besonderem Interesse. Zusätzlich bestehen Telefon- und E-Mail-Kontakte zwischen den Mitgliedern der GPK und des Vorstandes. Dies erlaubt es der GPK, auf allfällige Probleme rechtzeitig einzugehen.
Im Rahmen des EXIT-Tages traf sich die GPK im März wie üblich zu einer allgemeinen Aussprache mit dem Vorstand. Im Vordergrund standen die Vorbereitungen der Generalversammlung, insbesondere der anstehenden Ersatzwahlen in den Vorstand.
Dank
Die Geschäftsprüfungskommission verdankt die für EXIT geleistete grosse Arbeit. Sowohl vom Vorstand als auch vom Team der Freitodbegleiterinnen und Freitodbegleiter, den Konsiliarärzten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle wurde eine anspruchsvolle Arbeit mit viel Engagement und fachlichem Können geleistet.
Elisabeth Zillig, Präsidentin GPK EXIT, Dr. Patrick Middendorf, Richard Wyrsch