Die qualifizierte elektronische Signatur
Wie unterschreibe ich meine EXIT-Patientenverfügung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur?
Vorbereitung
Wenn Sie bereits eine qualifizierte elektronische Unterschrift von SwissID besitzen, können Sie diesen Teil überspringen.
- Besuchen Sie die Seite https://www.swissid.ch/privatkunden/digital-unterschreiben.html und folgen Sie den angegebenen Schritten:
- SwissID App herunterladen
- SwissID-Konto anlegen oder mit bestehendem einloggen
- Identitätsprüfung via App kostenlos durchführen
- SwissID Sign über die App aktivieren
- Damit das Signieren funktioniert, müssen alle 4 oben stehenden Punkte erfolgreich abgeschlossen worden sein.
Wir empfehlen Ihnen die spätere Signatur direkt in der SwissID App durchzuführen.
Nach Abschluss dieser Schritte sind Sie in der Lage, qualifiziert elektronisch zu signieren.
Patientenverfügung im Mitgliederportal elektronisch unterzeichnen
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist in der Schweiz rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
Deshalb können Sie auch Ihre im Mitgliederportal erstellte Patientenverfügung elektronisch unterzeichnen.
Qualifiziert elektronisch signieren
- Füllen sie Ihre Patientenverfügung auf unserem Mitgliederportal vollständig aus.
- Entscheiden Sie sich für oder gegen eine Kontrolle durch EXIT.
- Nach erfolgter Kontrolle oder falls Sie keine Kontrolle wünschen, können Sie entscheiden, ob Sie die Patientenverfügung qualifiziert elektronisch signieren wollen (alternativ erhalten Sie die Patientenverfügung per Post zur Unterschrift).
- Klicken Sie auf “Jetzt signieren”
- Die Patientenverfügung erscheint nun zur Signatur in Ihrer SwissID App. Zusätzlich erhalten Sie ein E-Mail mit einem Link. Mit diesem Link haben Sie ebenfalls Zugriff auf die zu signierende Patientenverfügung.
- Nach der erfolgreichen Signatur können Sie zum Mitgliederportal von EXIT zurückkehren.
- Ihre Patientenverfügung ist nun aktiviert, allfällige zuvor aktive Patientenverfügungen wurden automatisch deaktiviert.
- Bitte überprüfen Sie die Aktivierung und laden Sie die Patientenverfügung herunter zur Hinterlegung an einem sicheren Ort.
Was mache ich, wenn die qualifizierte elektronische Signatur angezweifelt wird?
Auf https://www.validator.admin.ch/ (eine Seite der Bundesverwaltung) kann das PDF hochgeladen und überprüft werden. Es wird daraufhin bestätigt, dass es sich um eine, der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellte, elektronische Signatur handelt.
Diese Form entspricht der entsprechenden Vorschrift unter ZGB Artikel 371 Absatz 1.
Die Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung ist Teil der EXIT-Mitgliedschaft. Im Bedarfsfall können Sie oder Ihre Angehörigen sich für Unterstützung bei der Durchsetzung bei EXIT melden.