Jahresbericht 2016

Vorstand und Geschäftsstelle

Präsidium

Auch im Berichtsjahr 2016 sind wiederum eine Vielzahl von Aufgaben zur Behandlung und Erledigung angestanden. Das Präsidium versteht sich als Schnittstelle zwischen den Ressorts und der Geschäftsleitung.

Nachfolgend kann ich über Erfreuliches und Angenehmes, aber auch über eher Schwieriges wie folgt berichten:

Im personellen Bereich haben wir unsere langjährige Leiterin Freitodbegleitungen, Heidi Vogt, verabschiedet. Die Stabsübergabe an ihre Nachfolgerin, Ornella Ferro, ist bestens vorbereitet und die neu geschaffene Stellvertretung mit unserem langjährigen Mitarbeiter Paul-David Borter ebenfalls überzeugend besetzt worden. Die neuen Leitungspersonen werden zusammen mit dem Freitodbegleitungsteam zukunftstaugliche Strukturen erarbeiten, ohne dabei auf Bewährtes zu verzichten.

Im Berichtsjahr hatte ich wiederum Gelegenheit, an diversen Veranstaltungen oder Podiumsdiskussionen teilzunehmen. Auch für mich eine spezielle Erfahrung war die Teilnahme an einer Arena-Sendung kurz vor den Sommerferien. Stark zugenommen hat die diverse Korrespondenz, welche ich mit Mitgliedern führe. Die zahlreichen Kontakte, seien sie persönlich oder auf schriftlichem Wege, sind eine grosse Bereicherung und lassen mich vor allem auch wissen, wo «der Schuh drückt».

Unsere Mitgliederzahl erhöht sich ständig. Das freut uns alle. Wer sich bei uns auf der Geschäftsstelle oder direkt bei einzelnen Vorstandsmitgliedern schriftlich oder persönlich meldet, erfährt keine 0815-Abfertigung. Die Mitarbeitenden auf der Geschäftsstelle zeichnen sich aus durch Kompetenz, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen. Sie müssen genügend zeitliche Ressourcen haben, und in Anbetracht der gestiegenen Mitgliederzahlen war die Erhöhung des Personalbestandes zwingend geboten. Dies wiederum führte dazu, dass die Geschäftsstelle schon länger aus allen Nähten platzt. Seit langem sind Vorstand und Geschäftsführer auf der Suche nach einer geeigneten, neuen Geschäftsliegenschaft. Wir sind fündig geworden und freuen uns, Ihnen auf der Seite 10 die Liegenschaft an der Witikonerstrasse 61, Zürich, näher vorstellen zu dürfen.

Neben den mitarbeiter- und personenbezogenen Weiterbildungen beschäftigt sich auch der Vorstand im Rahmen des EXIT-Tages in Solothurn regelmässig mit Themen, die aufgrund ihrer Komplexität im Rahmen einer ordentlichen Vorstandssitzung nicht behandelt werden können. Unter Beizug von Fachleuten und im Beisein von Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, Konsiliarärzten, Mitgliedern des Freitodbegleitungsteams, Geschäftsprüfungskommission und Patronatskomitee ist im Berichtsjahr speziell auf die Zunahme der Kurzfristigkeit der Mitgliedschaftsdauer bei Freitodbegleitungen eingegangen worden. Zudem wurde ganz generell – auch in aller Offenheit – über die von allen Beteiligten festgestellte zunehmende Anspruchsmentalität diskutiert. Da unsere Organisation immer wieder von verschiedener Seite her mit dem Vorwurf konfrontiert ist, das Angebot von EXIT betreffend der Möglichkeit einer Freitodbegleitung würde den Sterbedruck auf Betagte erhöhen, haben wir uns im März dieses Jahres wiederum im Rahmen des EXIT-Tages mit dieser Behauptung vertieft und kontrovers auseinandergesetzt. Darüber werde ich Sie an der kommenden Generalversammlung weiter orientieren.

Kritisch beobachten wir derzeit die Entwicklung im Zusammenhang mit der regen Neugründung von weiteren Freitodbegleitungsorganisationen. Zur Zeit existieren in der Schweiz zehn Organisationen, die ähnliche Angebote parat haben. Selbstverständlich wollen wir niemandem etwas unterstellen, es bleibt aber doch die Frage, ob wirklich überall die gleichen Voraussetzungen in Bezug auf Qualitätssicherung, Ausbildung und Sorgfalt gegeben sind. Die hohe Akzeptanz, die EXIT bei der Bevölkerung und auch bei den Behörden geniesst, kommt nicht von ungefähr; wir haben sie uns in den vergangenen Jahrzehnten hart erarbeitetet. Aufgrund der doch beachtlichen Anzahl von neu gegründeten Organisationen müssen wir uns nicht wundern, wenn Rufe nach einer gesetzlichen Regelung, bedauerlicherweise dann sicher in Richtung Einschränkungen, wieder lauter werden!

Ich bedanke mich bei: 

  • den Vorstandskolleginnen und Vorstandskollegen sowie den Geschäftsleitungsmitgliedern Bernhard Sutter, Heidi Vogt und neu auch Ornella Ferro für die gute und konstruktive Zusammenarbeit; 
  • allen Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sowie in den Büros Binningen, Bern und Tessin für ihren permanenten und grossen Einsatz im Interesse unserer Organisation;
  • den Mitgliedern des Freitodbegleitungsteams für die zuverlässigen und sorgfältigen Einsätze und die jeweiligen Mitwirkungen in Arbeitsgruppen oder Auftritten an Veranstaltungen;
  • der Geschäftsprüfungskommission für die kritische Begleitung unserer Tätigkeit;
  • den Konsiliarärztinnen und Konsiliarärzten für ihren Einsatz, die sorgfältigen Abklärungen und den Mut, auch schwierige Entscheidungen zu treffen; 
  • der Stiftung palliacura für die gute und ergänzende Zusammenarbeit;
  • der Ethikkommission, speziell beim zurückgetretenen Präsidenten Prof. Dr. Klaus Rippe für den langjährigen Einsatz.

Freitodbegleitung

Schwerpunkte der Ressorttätigkeit 2016: Weil per Ende 2016 nach zehn Jahren tadelloser Arbeit der Rücktritt von Heidi Vogt, Leiterin Freitodbegleitung (FTB), anstand, waren Auswahl und Einarbeitung ihrer Nachfolgerin inklusive der Schaffung einer neuen Stelle Stellvertretung das wichtigste Geschäft dieses Jahres (siehe dazu auch Jahresbericht Präsidium).

Ein weiterer Schwerpunkt bestand in der Vorbereitung des Projekts Information Ärzteschaft. Mit diesem auf drei Jahre befristeten Projekt im Umfang von 25 Stellenprozent hat mich der Vorstand beauftragt, Weiterbildungen zum Thema organisierte Suizidhilfe mit Zielpublikum Ärzteschaft zu organisieren, eine spezielle Auskunftsstelle für Anfragen von Ärzten/Ärztinnen zu betreiben und mich bei ärztlichen Gremien für die Akzeptanz der Suizidhilfe als freiwillige ärztliche Tätigkeit einzusetzen. Mit diesem Projekt will EXIT ab ca. Sommer 2017 Ärzten und Ärztinnen die Möglichkeit bieten, sich das grundlegende Wissen über (organisierte) Suizidhilfe in der Schweiz anzueignen. Bis heute besteht hier ein grosses Defizit: Da Freitodbegleitung weder im Medizinstudium noch in der fachärztlichen Weiterbildung praxisnahe thematisiert wird, reagieren viele Ärzte entweder ratlos oder zurückhaltend bis ablehnend, wenn ein Patient den Wunsch nach einer Freitodbegleitung äussert.

Ich hatte mehrmals Gelegenheit, die Anliegen von EXIT öffentlichkeitswirksam zu vertreten: 

  • 17.3.2016, Fachtagung Integrierte Psychiatrie im Diskurs, Winterthur, Tagungstitel «Suizidalität zwischen klinischer Praxis und Ethik»;
  • 24.3.2016, Fachtagung Pro Senecute Kanton Luzern, Tagungstitel «Selbstbestimmung am Lebensende»;
  • 22.6.2016, Der «Beobachter» bringt ein Interview zum Thema Sterbehilfe/EXIT; 
  • 29.9.2016, Tagung Dachverband Hospize Schweiz, Bern, Tagungstitel «Spiritual Care im Spannungsfeld zwischen Lebensbegleitung und begleitetem Suizid»;
  • 31.10.2016, Forum Suizidprävention, Rüschlikon, Tagungstitel «Prävention des assistierten Suizids». 

Nach bewährtem Rahmen und Muster führte mein Ressort Fallbesprechungen und Weiterbildungstage für das FTB-Team durch, organisierte das jährliche Konsiliararzttreffen sowie ein Treffen für die Gruppe der Konsiliarpsychiater und wirkte an der Gestaltung des EXIT-Tages mit (siehe dazu auch Jahresbericht Präsidium).

Jedes einzelne Gesuch um Freitodhilfe wird sorgfältig abgeklärt, in enger Kooperation zwischen den Mitarbeitern der FTB-Administration auf der Geschäftsstelle und den FTB-Teammitgliedern, die im direkten Kontakt mit den Sterbewilligen und ihren Angehörigen stehen. Mit involviert sind immer von EXIT unabhängige Ärzte und Ärztinnen, welche die notwendigen medizinischen Dokumente und das Rezept für das Sterbemedikament Natrium-Pentobarbital (NaP) beisteuern. Während der letzten Jahre mussten wir in rund 60 % der FTB-Fälle einen Konsiliararzt oder eine Konsiliarärztin zur Rezeptausstellung vermitteln – erfreulicherweise war dies im Jahr 2016 nur noch in 50 % der Fälle notwendig. Wir interpretieren dies als Zeichen der zunehmenden Akzeptanz von EXIT bei der niedergelassenen Ärzteschaft.

Unser FTB-Team umfasste Ende 2016 36 Mitglieder, das Beratungs-Team für Menschen mit psychischen Erkrankungen 2 Personen, die FTB-Administration 7 Mitarbeiter und der Kreis der Konsiliarärzte, die wir bei Bedarf kontaktieren dürfen, besteht aus 54 Personen. Alle Genannten setzten sich unermüdlich und mit grossem Engagement dafür ein, dass schwer leidende Sterbewillige nach einer seriösen Abklärung die gewünschte Freitodbegleitung sicher und mitmenschlich begleitet durchführen können und tragen als eigentliche «Visitenkarten» wesentlich zur grossen Akzeptanz von EXIT bei. Für all dies spreche ich ein grosses und herzliches Dankeschön aus!

Aus der Statistik

Zum ersten Mal hat die Anzahl der Abklärungen («Akteneröffnungen») und Freitodbegleitungen im Vergleich zum Vorjahr nicht zu-, sondern leicht abgenommen, und zwar um rund 8 % (von 782 auf 722 FTB). Unverändert bleiben dagegen das Verhältnis von Männern zu Frauen in der Grössenordnung von gut 40 % zu knapp 60 % sowie das durchschnittliche Alter von rund 77 Jahren (Tabelle 1).

Tabelle 1: Anzahl Akteneröffnungen (AE) / Freitodbegleitungen (FTB) / Mitglieder (MG)

 2016201520142013201220112010
Akteneröffnungen9911083879723612468421
FTB total722782583459356305257
FTB Frauen415 (57,5 %)434 (55,5 %)330 (56,6 %)267 (58,2%)217 (61%)182 (59,7 %)140 (54,5 %)
FTB Männer307 (42,5 %)348 (44,5 %)253 (43,4 %)192 (41,8 %)139 (39 %)123 (40,3 %)117 (45,5 %)
"Durchschnittsalter (Jahre) "76,777,477,576,87776,576
EXIT-Mitglieder 31.12.104278956218101569501651565820354155

 

Der Grossteil der Freitodbegleitungen fand in der eigenen Wohnung oder im eigenen Zimmer eines Alters- und Pflegeheims statt, denn EXIT kann nur in jenen seltenen Fällen ein Sterbezimmer zur Verfügung stellen, wo ein Heim seinen Bewohnern in seinen Räumen keine Freitodbegleitung gestattet (Tabelle 2).

Tabelle 2: Sterbeort

 20162015201420132012
privat613 (85 %)651 (83,2 %)479 (82,2 %)384 (83,7 %)298 (83,7 %)
Sterbezimmer Exit36 (5 %)39 (5 %)44 (7,5 %)40 (8,7 %)27 (7,6 %)
Heim73 (10 %)92 (11,8 %)60 (10,3 %)35 (7,6 %)31 (8,7 %)

 

Tabelle Nr. 3 zeigt die Entwicklung in den Kantonen mit den grössten FTB-Zahlen im Verlauf der letzten fünf Jahre. 

Tabelle 3: Anzahl FTB in ausgewählten Kantonen

 20162015201420132012
Kanton ZH248267210171139
Kanton BE104123868052
Kanton AG6160494433
Kanton SG5255382826
Kantone BS+BL54 (24+30)76 (37+39)54 (25+29)32 (16+16)28 (19+9)

 

Anzahl FTB 2016 in weiteren Kantonen: LU 26, TG 26, SO 23, TI 18, SZ 16, ZG 16, AR 15, SH 14, GR 13, GL 7, NW 5, Übrige 24

Spitzenreiter sind die Kantone ZH (34 % der FTB) und BE (14 % der FTB). Die Aufschlüsselung der Freitodbegleitungen zeigt, dass die zu Grunde liegenden Erkrankungen wie auch in früheren Jahren zu rund zwei Dritteln den beiden Kategorien «Krebserkrankungen in weit fortgeschrittenem Stadium» und «Polymorbidität» angehören (Tabelle 4).

Tabelle 4: zu Grunde liegende Krankheiten bei Freitodbegleitung

 2016 2015 2014 
Amyotrophe Lateralsklerose162 %182 %132 %
Augenkrankheit81 %101 %41 %
Demenz142 %111 %81 %
Herzerkrankung152 %334 %254 %
Hirnschlag223 %122 %153 %
HIV41 %20 %10 %
Krebs29240 %31941 %22438 %
Lungenkrankheit436 %395 %336 %
Multiple Sklerose122 %111 %142 %
Nierenkrankheit20 %41 %20 %
Parkinson284 %344 %142 %
Polymorbidität18225 %17522 %13824 %
Polyneuropathie20 %61 %81 %
Psychische Krankheit132 %132 %92 %
Schmerzerkrankung497 %679 %549 %
Tetraplegie41 %20 %41 %
Andere162 %263 %173 %
Total722 782 583 

Kommunikation

Sterbehilfe bleibt in der Schweiz ein starkes Thema. Und wenn von Sterbehilfe gesprochen wird, ist zuweilen die Rede von EXIT. Denn die Selbstbestimmungsorganisation ist nicht nur eine gefragte und relevante Auskunftsstelle für die Medien, sondern verfügt auch über viel Vertrauen in der Bevölkerung, bei Behörden und in der Politik.

Ihnen konnte das Ressort Kommunikation im April eine besondere Neuigkeit mitteilen: Die Beitritte des 99 999., 100 000. und 100 001. EXIT-Mitglieds – ein 65-jähriger Rentner und ehemaliger Banker aus dem Einzugsgebiet Basel, eine 46-jährige Hausfrau und zweifache Mutter aus dem Kanton Aargau und ein 72-jähriger Rentner und passionierter Bergsteiger aus dem Kanton Bern. Inzwischen hat der Verein in der Deutschschweiz und im Tessin bereits wieder mehrere tausend Menschen aufgenommen. Damit wächst der Verein so rasch wie nie zuvor in seiner 35-jährigen Geschichte: Er zählt heute mehr Mitglieder als die meisten politischen Parteien, was seinem Engagement für die Selbstbestimmung noch mehr Durchschlagskraft verleiht.

Umfrage mit Resonanz

Mit der steigenden Zahl der Mitglieder ist auch die Zahl der Nichtmitglieder gewachsen, die kurzfristig eine Freitodbegleitung wünschen. Diese kurzfristigen Anliegen sind aber sehr aufwendig, was EXIT und ihre Mitarbeitenden stark fordert. Deshalb schaltete EXIT Mitte Jahr in vier verschiedenen Sonntagszeitungen eine Informationskampagne. Ziel der Inserate mit dem Titel «Ja, aber …» war, die Öffentlichkeit für die Problematik zu sensibilisieren und zu unterstreichen, dass der Verein keine Notfallorganisation ist. Mit anderen Worten forderten die Inserate dazu auf, dass sich Menschen, die an einer Freitodbegleitung interessiert sind, bereits an EXIT wenden sollten, wenn sie die Diagnose erhalten und nicht erst im allerletzten Moment.

Interessant und fordernd war die Erarbeitung der repräsentativen Studie zum Thema, was die Bevölkerung hinsichtlich Lebensende und Sterbehilfe von der Ärzteschaft erwartet. Die Meinungsumfrage, die EXIT vom LINK Institut im ersten Quartal in der Deutschschweiz bei über 1000 Personen im Alterssegment ab 50 Jahren durchführen liess, war die erste dieser Art überhaupt und zeigte bemerkenswerte Resultate. So erwartet die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung von ihrem Hausarzt und vom behandelnden Arzt, dass er sie zu sämtlichen Optionen am Lebensende unvoreingenommen berät und ihnen bis zum Tod beisteht – dies gilt auch für eine allfällige Freitodbegleitung. Nach der entsprechenden EXIT-Medienkonferenz Ende September berichteten praktisch alle gedruckten und elektronischen Medien in der Schweiz über die Umfrageresultate. Zudem stiess die Studie in Fachkreisen auf breites Interesse. 

Patronatskomitee mit neuen Gesichtern

Daneben konnte das EXIT-Patronatskomitee aufgefrischt werden. Das Gremium setzte sich in der Vergangenheit unter anderem in einer PR-Kampagne erfolgreich in Szene, als Versuche stattfanden, EXIT zu verbieten. Die Mitglieder des Komitees sind also zu wichtigen Botschaftern des Selbstbestimmungsvereins geworden. Mit der Neuausrichtung konnten – neben fünf Abgängen – sechs neue Aushängeschilder gewonnen werden: Sabine Boss (Regisseurin und Drehbuchautorin), Rosmarie Quadranti-Stahel (BDP-Nationalrätin), Christian Jott Jenny (Performer und Produzent), Hugo Stamm (Journalist und Autor), Toni Frisch (Delegierter des Bundesrats für humanitäre Hilfe) sowie Anita Fetz (Kleinunternehmerin und SP-Ständerätin). Insgesamt umfasst das Komitee nun 21 prominente Persönlichkeiten. Vorgesehen ist, dass sie in Zukunft nicht nur ihr Gesicht bei PR-Kampagnen zeigen, sondern auch Entscheidungsträgerinnen und -träger in der Politik und Gesellschaft für die Anliegen von EXIT sensibilisieren.

Weiterhin kommunikativ ein Thema bleibt der Schweizerische Nationalfonds und das ihm vom Bund übertragene Nationale Forschungsprogramm NFP67. So versucht eine Studie nachzuweisen, dass Sterbehilfeorganisationen unsorgfältig arbeiten. In Tausenden von Untersuchungsakten wurden aber nur in Einzelfällen Unklarheiten gefunden. Dennoch wird empfohlen, neue Regelungen bei der Freitodbegleitung einzuführen. Das hat EXIT in der Vermutung bestätigt, dass das Forschungsprogramm hinsichtlich Freitodbegleitung voreingenommen ist.

Daneben beantwortete das Ressort wie erwähnt regelmässig Medienanfragen aus dem In- und Ausland, organisierte die Teilnahme von EXIT z. B. an Sendungen von SRF wie «Tagesschau», «10 vor 10», «Club» oder «Arena», verfasste etliche Medienmitteilungen, informierte via Mitgliedermagazin «Info» (Auflage: 91 000), Website und Medienspiegel, nahm teil am Weltkongress der Sterbehilfeorganisationen in Amsterdam und an anderen Fachtagungen sowie lobbyierte auf eidgenössischer Ebene. Nicht zuletzt konnte auch der aufbauende Kontakt zu Mitgliedern gepflegt werden.

Kurz: Das Ressort versucht, die Anliegen des Vereins kommunikativ zu unterstützen sowie offen gegen innen und aussen zu informieren. Damit EXIT weiterhin eine angesehene Organisation und Sterbehilfe ein starkes Thema bleibt. 

Recht

Das Menschenrecht der persönlichen Freiheit, selbst über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu entscheiden, darf aus juristischer Sicht nicht an die Bedingung einer gravierenden medizinischen Diagnose geknüpft werden. Beim begleiteten Altersfreitod soll ein betagter Mensch auf seinen Wunsch das Rezept für ein Sterbemittel erhalten, auch wenn er nicht todkrank ist. Das Thema beschäftigt EXIT seit vielen Jahren, und mit Blick auf die gesellschaftliche Verantwortung von EXIT hat der Vorstand beschlossen, behutsam in Etappen vorzugehen. Vorerst werden nun die konkreten Anfragen für Altersfreitod bei EXIT wissenschaftlich erfasst und künftig speziell betreut. Gestützt auf die daraus gewonnenen Erkenntnisse kann dann das weitere Vorgehen nachhaltig geplant werden. Parallel zur exit-internen Datenerhebung wird die Schweizerische Ärzteschaft im Rahmen eines Informationsprogramms aktiv über legale Freitodhilfe orientiert, um die dort herrschenden Unsicherheiten zu beseitigen (vgl. Jahresbericht Ressort Freitodbegleitung). Das heikle Thema Altersfreitod wird systematisch und transparent weiterverfolgt. 

Im Bereich des Altersfreitods fand ein Fall der – von uns unabhängigen – welschen Organisation EXIT A.D.M.D. Beachtung in der Öffentlichkeit. Zwei Brüder eines 82-jährigen, nicht todkranken Sterbewilligens klagten gegen EXIT A.D.M.D. und erwirkten beim Gericht eine superprovisorische Massnahme. Diese verbot EXIT A.D.M.D. zumindest bis zum Gerichtsurteil, den Sterbewilligen in den Freitod zu begleiten. Der Betroffene war im Verfahren seiner Brüder gegen EXIT A.D.M.D. nicht Prozesspartei und wurde vom Gericht als Zeuge angehört. Das Gericht stellte das schriftliche Urteil in maximal 3 Monaten in Aussicht, jedoch schied der Betroffene vorher ohne Hilfe der Organisation allein aus dem Leben. 

Von verschiedenen Staatsanwaltschaften gingen auch im Berichtsjahr wieder allgemeine und konkrete Anfragen bei EXIT ein, und insgesamt kann festgestellt werden, dass die Untersuchungen aller Freitodbegleitungen (FTB) als sog. aussergewöhnliche Todesfälle durch die Behörden grundsätzlich sachlich und respektvoll durchgeführt werden. Die der Polizei von EXIT jeweils überreichte Dokumentation mit allen wichtigen Unterlagen des Einzelfalls macht die Untersuchung für alle leichter. 

Die EXIT-PV (Patientenverfügung) wurde um Anordnungen für den Notfall ergänzt, weil sich in der Praxis das Bedürfnis danach zeigte. Und nachdem ein gut sichtbar auf dem Körper getragenes Zeichen für ein Reanimationsverbot («NO CPR», «DNAR») von den meisten Rettungsgesellschaften zur Zeit nur berücksichtigt wird, wenn zusätzlich eine schriftliche PV vorliegt, ist es umso wichtiger, dass die PV auch für Akutsituationen klare Anweisungen enthält. 

In Anbetracht der seit November 2015 neuen Rechtslage in Deutschland betreffend «Förderung der Selbsttötung» (§ 217 StGB) wurde das bei einem renommierten deutschen Strafrechtsprofessor in Auftrag gegebene Gutachten ausgewertet, um den EXIT-Mitarbeitern weiterhin den grösstmöglichen Schutz garantieren zu können. Das vorsichtige Gutachten kam zum Schluss, dass viele für uns relevante Fragen vorläufig offen bleiben, bis sie durch die deutsche Rechtsprechung geklärt werden. Solange die Rechtslage unsicher bleibt, sind alle EXIT-Mitarbeiter im Umgang mit Mitgliedern in Deutschland weiterhin zu grosser Zurückhaltung verpflichtet. 

Entgegen der weitverbreiteten Annahme, EXIT sei vollständig steuerbefreit, besteht bis heute nur eine Teilbefreiung für die Beratung über Patientenrechte und -verfügungen sowie für die Unterstüt­zung der Palliativpflege, nicht aber für die Tätigkeit der Freitodbegleitungen. Die letzte Beurteilung der Steuerpflicht von EXIT durch das Steueramt erfolgte im Jahr 2004 und seither erhielt unser Verein stetig zunehmenden Rückhalt in der Bevölkerung. Zahlreiche Umfragen und Abstimmungen bele­gen das Allgemeininteresse der Schweizer Bevölkerung an FTB, und die FTB sind bei EXIT allen Bewohnern und Staatsangehörigen der Schweiz zugänglich und folglich gemeinnützig. Das gesamte Angebot von EXIT zielt ohne finanzielle Gewinnabsichten auf die Förderung des Menschenrechts der Selbstbestimmung am Lebensende, weshalb den Behörden ein Gesuch um Neubeurteilung der Steuerpflicht eingereicht wurde. 

Finanzen

Es ist vor allem auch den hohen Spendeneinnahmen von fast 745 000 Franken zuzuschreiben, dass unser Verein auf ein gutes Geschäftsjahr 2016 zurückblicken kann. Allen Spendern sei an dieser Stelle noch einmal herzlich gedankt. Die Erfolgsrechnung 2016 schliesst mit einem positiven Jahresergebnis von 69 674 Franken ab. Dieser Überschuss wird in das Organisationskapital übertragen. Am Jahresende verfügte unser Verein über ein Eigenkapital von rund 8,4 Millio­nen Franken. Es setzt sich aus der Wertschwankungsreserve von 2,9 Millionen Franken, dem für bestimmte Zwecke gebundenen Fondskapital von 4 722 663 Franken sowie dem Organisationskapital von 781 936 Franken zusammen. Zusätzlich besteht bei unserer Pensionskasse, der PKG in Luzern, per 31. Dezember 2016 eine Arbeitgeber-Beitragsreserve von 350 651 Franken.

Der Beginn des Berichtsjahres war insbesondere wegen Befürchtungen zur Konjunkturlage in den USA und zum Zustand der chinesischen Wirtschaft von starken Turbulenzen an den Finanzmärkten geprägt. Die Ak­tienmärkte reagierten darauf mit markanten Rückschlägen. So verloren beispielsweise die Standardwerte des schweizerischen Aktienmarktes im Januar wie im Februar 2016 je fast 6 Prozent an Wert. Um die Konjunktur anzukurbeln, beschloss die Europäische Zentralbank im März, die Käufe von Anleihen um 
20 Milliarden auf 80 Milliarden Euro pro Monat zu erhöhen, die Negativzinsen von minus 0,3 Prozent auf minus 0,4 Prozent anzuheben und die Leitzinsen auf null zu setzen. Im Dezember entschied sie dann, das Anleihenkaufprogramm nicht wie vorgesehen im März 2017 auslaufen zu lassen, sondern bis zum Jahresende 2017 zu verlängern. 

Zur Unsicherheit über die Wirtschaftsentwicklung trug auch das Votum der britischen Wähler im Juni bei, aus der Europäischen Union auszutreten. In der zweiten Jahreshälfte nahm die Weltwirtschaft wieder an Fahrt auf und schloss das Jahr mit einem Wachstum von drei Prozent ab. Entgegen der Meinung einer Vielzahl von Wirtschaftsprognostikern führte die Wahl von Donald Trump zum Präsidenten der USA im November nicht zu einem Rückgang, sondern zu einem Anstieg der Aktienmärkte weltweit. So beendete beispielsweise der Aktienmarkt in Deutschland das Jahr mit einem Plus von rund 7 Prozent und jener in USA sogar von etwas über 13 Prozent. Im Weiteren haben die positiven konjunkturellen Aussichten die amerikanische Notenbank im Dezember 2016 veranlasst, das Zielband für die Leitzinsen um 0,25 Prozent auf 0,5 bis 0,75 Prozent zu erhöhen, was zu einer Stärkung des US-Dollars beitrug.

Mit einem Wachstum von 1,3 Prozent hat sich die Schweizer Wirtschaft im Berichtsjahr recht gut entwickelt. Im Jahresdurchschnitt verharrte die Arbeits­losenquote auf 3,3 Prozent. Zur Stützung des Schweizer Frankens hielt die Schweizerische Nationalbank weiterhin an der Tiefzinspolitik mit Negativzinsen von minus 0,75 Prozent fest. 

Für Schweizer Anleger war das vergangene Jahr schwierig. Der schon bestehende Anlagenotstand verstärkte sich noch im Lauf des Jahres. So fielen die Renditen an den internationalen Anleihemärkten im Sommer 2016 auf neue Tiefststände. Weltweit wurden in dieser Zeit Obligationen mit einem Volumen von knapp 12 000 Milliarden US-Dollar mit negativen Vorzeichen gehandelt. 

Die Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen betrug im Sommer 2016 minus 0,6 Prozent. Insbesondere seit der Wahl von Donald Trump sind die Zinsen am Steigen. Am Jahresende verbesserte sich die Ren­dite der zehnjährigen Bundesobligationen auf minus 0,2 Prozent. Der schweizerische Aktienmarkt konnte die in den ersten Monaten des Berichtsjahres entstandenen Verluste bis zum Jahresende nicht mehr wettmachen. Nach heftigen Ausschlägen beendeten die Standardwerte das Jahr 2016 schliesslich mit einem Minus von 6,8 Prozent. 

Trotz diesen schwierigen Umständen haben wir im Berichtsjahr auf unserem Portefeuille, zur Hauptsache bestehend aus Aktien und Obligationen von soliden Unternehmungen sowie einem hohen Anteil Liquidität von durchschnittlich rund 15 Prozent, eine Performance von 2,33 Prozent erzielt. Insgesamt weisen wir zum Jahresende ein positives Finanzergebnis von 221 688 Franken aus. Die Reserve für Wertschwankungen von 2,9 Millionen Franken per 31. Dezember 2016 entspricht wie im Vorjahr 30 Prozent der Finanzanlagen.  

Die in den Passiven der Bilanz aufgeführte Position «Rückstellung Beiträge Lebenszeit» bezweckt, die Dienstleistungen des Vereins gegenüber jenen Mitgliedern, die den Mitgliederbeitrag auf Lebenszeit entrichtet haben, in finanzieller Hinsicht auch in Zukunft sicherstellen zu können. Aufgrund der hohen Lebenserwartung in der Schweiz von ungefähr 86 Jahren und des Durchschnittsalters unserer Lebenszeit-Mitglieder von gegenwärtig 65 Jahren (Durchschnittsalter aller Mitglieder: 66 Jahre) hat der Vorstand deshalb eine Rückstellung von 750 Franken pro Lebenszeit-Mitglied als vorläufiges Ziel festgesetzt. Um dieses zu erreichen, sind wie im Vorjahr 100 Prozent der im Berichtsjahr eingegangenen Lebenszeit-Beiträge der Position «Rückstellung Beiträge Lebenszeit» gutgeschrieben worden. Diese erhöht sich dadurch um 2 127 950 Franken auf 14 827 402 Franken. Bei einem Bestand von 20 431 Lebenszeit-Mitgliedern (Vorjahr: 18 927) ergibt dies per Ende 2016 eine Rückstellung von 726 Franken (Vorjahr: 671 Franken) pro Mitglied.

Aus einer Erbschaft hat unser Verein im Berichtsjahr 409 006 Franken erhalten. Um auf diesem Betrag von Steuern befreit zu sein, mussten wir uns dazu verpflichten, mit diesen Geldern einen zusätzlichen Fonds einzurichten, mit dem Zweck, Institutionen der Palliativpflege zu unterstützen. In erster Linie kommen dafür Projekte der Stiftung palliacura in Frage. 

In den Passiven unserer Bilanz bestehen somit neu sechs mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen ausgestattete Fonds mit einem Kapital von insgesamt etwas über 4,7 Millionen Franken. Die finanzielle Situation unseres Vereins kann weiterhin als gesund bezeichnet werden.

Geschäftsführung

Das Jahr verlief erneut erfolgreich für den Verein. Die Nachfrage nach Mitgliedschaften und Dienstleistungen bleibt auf einem im langjährigen Vergleich hohen Niveau. Die Geschäftsstelle und die drei Aussenbüros konnten die Dienstleistungen dank der im Vorjahr getroffenen Massnahmen ohne gros­se Wartezeiten bewältigen. Die Anliegen der fast 105 000 Mitglieder - zehntausende Auskünfte, 18 000 Ausgaben von Patientenverfügungen (PV), gegen 13 000 Neuanmeldungen, 10 000 PV-Kontrollen und Hinterlegungen, 5000 Beratungen, fast 1000 Abklärungen für Sterbehilfe, usw. - sind mit 23 Vollzeitstellen zur Zufriedenheit erledigt worden. Im administrativen Bereich hat es nur sehr wenig Reklamationen gegeben.

Probleme schuf die durch eine Informatikfirma vorgenommene Erneuerung der Vereinsverwaltungs-Software. Nach der Umstellung Mitte September funktionierten viele Prozesse plötzlich nicht mehr korrekt und zudem langsamer als zuvor. Nur dank dem ausserordentlichen Einsatz der Abteilungsleiterinnen und der Kreativität der Mitarbeitenden konnte der Betrieb aufrecht erhalten werden und bekamen die Mitglieder von diesen Schwierigkeiten relativ wenig zu spüren. Über den Verlauf von Wochen hat diese Drittfirma die notwendigen Nachbesserungen vornehmen können. Auch die Langsamkeit konnte leicht verbessert werden. Die komplexen Informatikbedürfnisse einer Organisation mit über 100 000 Mitgliedern werden EXIT aber sicher auch in Zukunft weiter beschäftigen.

Die im Vorjahr getroffenen Massnahmen (u. a. Einführung einer zweiten Hierarchieebene, eines umfassenderen Controllings und von Human Resources, Straffung von Aufgaben und Angeboten sowie teilweise Auslagerung von Druck/Verpackung/Versand, Automatisation und Rationalisierungen) haben sich dieses Jahr sehr bewährt und wurden beibehalten oder verstärkt.

Gleichzeitig ist es gelungen, die Stellenzahl und den Verwaltungsaufwand zu stabilisieren.

Die Überführung in eine moderne Organisation, die ihrer Grösse und den Ansprüchen im heiklen Bereich der Patientendaten und der Sterbehilfe gerecht wird, ist aber noch nicht abgeschlossen. Verbesserungen stehen u. a. noch aus im Bereich der Datenverarbeitung und -speicherung sowie bei der Möglichkeit von Datenmutationen durch die Mitglieder selbst (Online-Mitgliederbereich und Online-PV).

Die räumlichen Verhältnisse auf der Geschäftsstelle sind beengend. Es fehlt insbesondere an Sitzungs- und Beratungszimmern. In einer intensiven Suche nach einer grösseren Liegenschaft, bei der 30 Objekte geprüft wurden, konnte wiederum in Zürich und an bester Lage eine mit 725 Quadratmetern Nutzfläche fast doppelt so grosse Liegenschaft gefunden werden. Diese präsentiert sich ideal für besuchende Mitglieder, sowohl was die Erreichbarkeit als auch was die ebenerdigen Beratungsräume angeht. Die vier Hauptabteilungen von EXIT – Mitgliederadministration, Freitodbegleitungs-Administ­ration, Beratung und Buchhaltung finden auf je einem eigenen Stockwerk Platz. Bis Ende des Berichtsjahres waren die sorgfältigen Abklärungen und die Kaufvertragsverhandlungen noch im Gang, die von EXIT so gründlich wie möglich, auch unter Beizug eines Fachanwalts «Baurecht» sowie von Baufach-, Schadstoff- und Immobilienexperten, betrieben wurden.

Die Geschäftsführung hat zusammen mit dem Vorstand die Verantwortung über ein Millionenbudget und insgesamt 30 Mitarbeitende und Aushilfskräfte. Sie organisiert zudem die Vorstandsgeschäfte und -sitzungen sowie die Anlässe und die Generalversammlung. Letztere hat im Berichtsjahr wiederum erfreulich viele Mitglieder angezogen.

Der Geschäftsführer dankt den Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen, dem Vorstand für die konstruktive Zusammenarbeit und den Rückhalt, den Freitodbegleiterinnen für ihre zeitintensive, anspruchsvolle Hilfeleistung für schwer leidende Mitglieder. Ein besonderes Dankeschön geht an die Mitarbeitenden. Ihr Engagement ist riesig, die Qualität ihrer Arbeit hoch. Sie tragen wesentlich zum Erfolg und zum guten Ruf von EXIT bei. 

Geschäftsprüfungskommission (GPK)

Auftrag

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) von EXIT nimmt in die Tätigkeit des Vorstandes und der Geschäftsführung Einblick. Zudem prüft sie periodisch, ob die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie die Reglemente korrekt angewendet werden und ob die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes ordnungsgemäss vollzogen werden. Dazu erstellt sie einen schriftlichen Bericht.

Tätigkeiten

Die Geschäftsprüfungskommission traf sich 2016 zu zwei Sitzungen. Zusätzlich liess sie sich im Februar über das finanzielle Ergebnis des Jahres 2015 informieren. Ferner nahmen ihre Mitglieder im März am EXIT-Tag und im Mai an der Generalversammlung teil. 

Am 1. Dezember 2016 kontrollierte die GPK auf der Geschäftsstelle in Zürich den Lagerbestand des Medikaments Natrium-Pentobarbital (NaP), das von EXIT für die Sterbehilfe verwendet wird. Sie stellte fest, dass das NaP sicher aufbewahrt wird und über die Ein- und Ausgänge sorgfältig und zweckmässig Buch geführt wird. 

Prüfung der Akten

Richard Wyrsch hat wie in den vergangenen Jahren regelmässig die Akten der Freitodbegleitungen in der Geschäftsstelle umfassend geprüft und analysiert. Seit die Geschäftsprüfungskommission von EXIT besteht, gehört die Durchsicht und Prüfung aller zu einer Freitodbegleitung benötigten Dokumente, Unterlagen und Akten zu einer Kernaufgabe der GPK. Dazu gehören Arztzeugnisse, Krankengeschichten, allfällige Spitalaustrittsberichte, Gesprächsberichte mit den Sterbewilligen, die ärztliche Bestätigung der Urteilsfähigkeit der sterbewilligen Person, die Ausstellung des Rezeptes für das Sterbemittel NaP, das Protokoll der Freitodbegleitung, allfällige Gutachten und weitere Unterlagen. Mit diesem Vorgehen wird den hohen Ansprüchen, die EXIT an eine Freitodbegleitung stellt, Rechnung getragen. Diese Prüfung ist für die GPK sehr wichtig, um festzustellen, ob alles im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften abgelaufen ist. Die GPK stellt fest, dass die Sterbebegleitungen den erforderlichen Standards vollends gerecht werden. Die Statistik über Akteneröffnungen und Freitodbegleitungen sind im Jahresbericht des zuständigen Vorstandsressorts Freitodbegleitung publiziert. 

Finanzen

Die GPK, vertreten durch Präsidentin Elisabeth Zillig, Richard Wyrsch und Patrick Middendorf, traf sich am 23. Februar 2017 mit Saskia Frei, EXIT-Präsidentin, Jean-Claude Düby, Vorstandsmitglied und verantwortlich für das Ressort Finanzen, Bernhard Sutter, Leiter Geschäftsstelle, und Negar Ghafarnejad, Leiterin Buchhaltung, sowie mit der externen Revisorin Claudia ­Suter, um die vorab zugestellte Jahresrechnung 2016 zu besprechen und sich einzelne Positionen der Erfolgsrechnung erklären zu lassen. 

Die GPK stellt fest, dass das Vereinsvermögen sorgfältig verwaltet wird, was auch die gute Vermögenslage des Vereins und der positive Abschluss belegen. Eine kurzfristige Abweichung von der Anlagestrategie ist zur Liquiditätsbeschaffung im mittlerweile vollzogenen Grundstückkauf begründet. Sie dankt dem Finanzchef für die umsichtige Verwaltung des Vereinsvermögens.

Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Die Geschäftsprüfungskommission erhält regelmässig die Protokolle der Vorstandssitzungen und gewinnt dadurch Einblick in alle laufenden Geschäfte. Zusätzlich bestehen Telefon- und E-Mail-Kontakte zwischen den Mitgliedern der GPK und des Vorstandes. Dies erlaubt es der GPK, auf allfällige Probleme rechtzeitig einzugehen. Im Rahmen des EXIT-Tages traf sich die GPK im März wie üblich zu einer allgemeinen Aussprache mit dem Vorstand. Im Vordergrund der Diskussion standen die Abläufe bei den Kontrollen der Dossiers sowie die Nachfolgeregelung Leitung Freitodbegleitung. 

Dank

Die Geschäftsprüfungskommission verdankt die für EXIT geleistete grosse Arbeit. Sowohl vom Vorstand als auch vom Team der Freitodbegleiterinnen und Freitodbegleiter, den Konsiliarärzten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle wurde eine anspruchsvolle Arbeit mit viel Engagement und fachlichem Können geleistet. 

Dr. Patrick Middendorf, Richard Wyrsch, Elisabeth Zillig