Mitteilung von Vorstand und Geschäftsleitung

EXIT ist im normalen Rahmen für Mitglieder da. Dies, nachdem der Verein wegen der Covid-19-Verordnung vorübergehend eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten hatte.

Daher können bei Mitgliedern Begleitungen im herkömmlichen Umfang durchgeführt werden.

Bei Personen, die für die Vorbereitung einer Freitodbegleitung neu Mitglied werden, besteht – wie vor den Covid-19-Schutzmassnahmen – ab Mitgliedschaft eine Wartefrist von einem Monat (siehe weitere Informationen).


Freitodbegleitung bei Covid-19-Erkrankung?

Falls sich bei Ihnen schwere Covid-19-Komplikationen einstellen würden und Sie keine lebenserhaltende / lebensverlängernde Behandlung wünschen, sondern sterben möchten, wäre dank der im Spital, einer Pflegeinstitution oder zu Hause eingeleiteten Palliativbetreuung ein sanftes Sterben unter Sedation, d.h. mit Hilfe von Beruhigungs- und Schmerzmitteln - und somit ohne Erstickungsängste - gewährt.

Eine Freitodbegleitung hingegen wäre in dieser Situation aus den folgenden Gründen nicht mehr möglich: Eine Freitodbegleitung bedarf einer gewissen Vorbereitungszeit und ist keine unvorbereitete akute Notfallmassnahme.  Besuche im Zusammenhang mit einer Freitodbegleitung zu Hause bei akut erkrankten Covid-19-Patienten sind zudem aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes nicht statthaft.  Ferner muss bis zuletzt die Urteilsfähigkeit vorliegen und die körperliche Voraussetzung, das Sterbemittel selbst einzunehmen. Dies ist am Ende eines schweren Covid-19-Verlaufs kaum mehr möglich.

Unter palliative.ch finden Sie bei Bedarf auch Palliativangebote.

Vorstand und Geschäftsleitung überprüfen die Lage laufend.
 

Informationsblatt zum Coronavirus

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EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.