SAMW-Richtlinien: Humane Antwort auf heutige Situation
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat die revidierten Richtlinien zu Sterben und Tod in Kraft gesetzt. EXIT wertet sie als positiv, da die Suizidhilfe damit neu auch in diesen Leitlinien für Ärzte als rechtlich zulässige ärztliche Tätigkeit bezeichnet wird.
Die Menschen in der heutigen westlichen Welt können dank Hygiene, Impfungen und medizinischen Heilungsmöglichkeiten länger leben. Das ist positiv zu werten. Gleichzeitig werden damit immer mehr Menschen hochbetagt, allenfalls gebrechlich und leidend. Der so genannte „natürliche Tod“ findet immer weniger statt. Umso wichtiger ist, dass Patientinnen und Patienten alle Möglichkeiten am Lebensende mit ihren Ärzten diskutieren können. Dazu gehören unter anderem auch palliativmedizinische Massnahmen und die Möglichkeit der Suizidhilfe.
Die SAMW hat nun ihre revidierten Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod in Kraft gesetzt. Wichtigste Änderung ist, dass es laut den Richtlinien neu zu den ärztlichen Aufgaben gehört, mit den Patienten umfassend über alle Aspekte des Lebensendes zu sprechen – und hier wird die Suizidhilfe nicht ausgeklammert. Diese ist nun ein freiwilliger Teil der ärztlichen Tätigkeit und die zu überprüfenden Kriterien sind festgehalten: Der Patient muss urteilsfähig sein und seinen Sterbewunsch wohlüberlegt und ohne äusseren Druck gefällt haben. Suizidhilfe ist neu nicht nur nahe dem Lebensende möglich. Gleiches gilt auch für betagte Menschen, die nicht an einer tödlichen Krankheit leiden, sondern an mehreren Gebrechen.
EXIT als älteste und grösste Selbstbestimmungsorganisation der Schweiz wertet die erneuerten Leitlinien für Ärztinnen und Ärzte als positiv. Denn damit hat die SAMW nach Meinung von EXIT eine humane Antwort gefunden auf eine Herausforderung, welche sich unserer heutigen Zivilisation mit ihrer hochentwickelten Medizin stellt.
Auch erfreulich ist, dass die SAMW die Wortwahl in den Richtlinien auf Empfehlung von EXIT zum Teil angepasst hat. So wird die Suizidhilfe zwar immer noch als umstrittene, nun aber als rechtlich zulässige ärztliche Tätigkeit bezeichnet. Zudem wird der assistierte Suizid nicht mehr als Handlung in der „ethische Grauzone“ bezeichnet, womit auch der Eindruck des Dubiosen verschwunden ist. Das trägt sicher zur Handlungssicherheit der Ärzte bei.
Wie geht es weiter? Die neuen Richtlinien gelten ab sofort. Ob sie jedoch in die Standesordnung des Berufsverbands der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH aufgenommen werden, ist noch offen. Die FMH-Ärztekammer entscheidet im Herbst darüber. Die FMH, welche über 40'000 Mitglieder vertritt und Dachverband ist von über 70 Ärzteorganisationen, hatte in der Vernehmlassung harsche Kritik am Entwurf der revidierten Richtlinien zu Sterben und Tod geäussert. (JW)