Jahresbericht 2015

Vorstand und Geschäftsstelle

Präsidium

Auch im Berichtsjahr 2015 sind eine Vielzahl von Aufgaben zur Behandlung und Erledigung angestanden. Das Präsidium, verstanden als Schnittstelle zwischen den Ressorts und der Geschäftsleitung, kann über Erfreuliches und weniger Erfreuliches, über Angenehmes und auch über Schwieriges wie folgt berichten:

Im personellen Bereich ist weiterhin, -entsprechend den ansteigenden Mitgliederzahlen, eine hohe Arbeitsbelastung festzustellen. Dies gilt auch für die Vorstandsmitglieder und den von ihnen betreuten Ressorts. Auch die Kadenz der Vorstandssitzungen wurde ab anfangs Jahr erhöht.

Heidi Vogt, langjährige Leiterin des Bereichs Freitodbegleitung, wird auf Ende 2016 ihre berufliche Tätigkeit beenden. Heidi Vogt bleibt aber dem Verein in anderer Funktion erhalten. Eine interne Arbeitsgruppe hat sich vertieft Gedanken über die Zukunft des Bereichs Freitodbegleitungen gemacht. Entsprechend diesen Vorarbeiten hat der Vorstand entschieden, die Leitungsfunktion auszubauen und nicht nur eine neue Leitungsperson, sondern auch eine neue Persönlichkeit für die Stellvertretung anzustellen. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen an der kommenden Generalversammlung hiezu Näheres berichten kann.

Nach intensiven Diskussionen hat der Vorstand im Weiteren entschieden, das Beratungskonzept für psychisch kranke Personen zu straffen. Nachdem sich unsere Mitgliederzahlen in den vergangenen fünf Jahren fast verdoppelt haben und sich die Zahl der Akteneröffnungen bei somatisch Kranken verdreifacht hat, haben wir unsere Ressourcen gebündelt und klarer definiert, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Beratung durch unsere Organisation hat. Vermieden werden sollen inskünftig insbesondere mehrjährige "Lebensberatungen" oder Betreuung von Personen, bei denen schon von vornherein feststeht, dass sie zufolge ihrer psychischen Erkrankung keinen Anspruch auf eine Freitodbegleitung haben. Die Anzahl der Mitarbeitenden, die sich ausschliesslich mit psychisch kranken Personen beschäftigen, wurde demgemäss folgerichtig von drei auf zwei Personen reduziert.

Erfreulich ist sicher der Umstand, dass das Bauinspektorat die Einsprachen gegen die Teilumnutzung unseres Beratungsbüros in Binningen in ein Sterbezimmer mit guter Begründung abgewiesen hat.

Auch im Kanton Bern gibt es aus Sicht von EXIT Erfreuliches zu vermelden: Bei einem begleiteten Suizid musste bis anhin zwingend ein Notfall- oder Hausarzt den Tod feststellen. Diese Vorgabe störte unsere Organisation schon seit Jahren. Auch die Berner Ärztegesellschaft war mit dem System des Aufbietens von Notfallärzten zur Feststellung von Todesfällen nicht zufrieden, weil der von ihr aufgebaute Pikettdienst ja eigentlich andere Aufgaben zu übernehmen hatte. Die Interventionen und Presseberichte hatten Erfolg: In der Zwischenzeit übernimmt auch im Kanton Bern, wie in anderen Kantonen, das Institut für Rechtsmedizin -diese Aufgabe.

Anders und demgemäss sehr unerfreulich war die absehbare Entwicklung in Deutschland: Allen Bemühungen, Interventionen, Podiumsdiskussionen vor Ort und persönlichen Gesprächen zum Trotz hat der Deutsche Bundestag Anfang November 2015 ein rigides Gesetz verabschiedet, welches sowohl die Suizidbeihilfe durch Fachpersonen als auch die Sterbehilfeorganisationen verbietet. Dieses Gesetz hat teilweise auch Auswirkungen auf unsere Beratungstätigkeit hier in der Schweiz 
(für Mitglieder, die sich in Deutschland aufhalten).

Zwischenzeitlich ist bei einer renommierten Fachperson ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, welches die sich uns hier in der Schweiz stellenden Rechtsfragen klären soll. Ich bin zuversichtlich, dass ich Ihnen an der kommenden Generalversammlung über das Ergebnis dieses Gutachtens mündlich berichten kann.

Im Berichtsjahr hatte ich wiederum Gelegenheit, an einer Vielzahl von Veranstaltungen als Referentin mitzuwirken oder an Podiumsdiskussionen teilzunehmen. An einem vom Verein Ethik und Medizin Schweiz (VEMS) in Olten organisierten Symposium mit dem -Titel "Ärztliche Sterbehilfe oder assistierter Suizid" war eine lebhafte Diskussion rund um das Thema "Selbstbestimmung, auch am Lebensende" möglich. Entgegen dem Diskussionsverlauf und unter Ausserachtlassung der Voten aus dem Publikum erwies sich in der Folge der VEMS-Präsident als "unbelehrbar": Sein "überkritisches" Bild von sterbewilligen Personen ist unverrückbar und ihm geht es nunmehr darum, die geltende Gesetzgebung dahingehend abzuändern, als dass explizite (und natürlich verschärfte!) Grundlagen für ein standardisiertes Vorgehen vor einem assistierten Suizid erarbeitet werden sollen. Schade eigentlich!

Ganz anders und sehr erfreulich dann eine Veranstaltung in Cham im landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum des Kantons Zug zum -Thema "Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsrecht im Leben und am Lebensende" vor angehenden Anwältinnen und Anwälten! Nach einem gut einstündigen Einführungsreferat zum Thema war eine lebhafte und engagierte Diskussion mit meinen zukünftigen Berufskolleginnen und -kollegen über viele, sich bei EXIT stellende, Rechtsfragen möglich.

In guter Erinnerung wird mir auch ein Seminar der Konrad-Adenauer-Stiftung in Freiburg bleiben, wo ich Gelegenheit hatte, zum Thema "Was kostet der Mensch" zu referieren. Die anschliessende, lebhafte und intensive Diskussion mit Studenten und Dozenten aus allen möglichen Bereichen der Wissenschaft ist nachhaltig.

Neben den komplexeren Einsätzen sind aber auch die Teilnahme an kleineren Veranstaltungen, wie beispielsweise Vorträge in Service-Clubs, wichtig. All das, auch Textbeiträge in populären Magazinen wie beispielsweise im Gesundheits-Tipp etc. helfen mit, die Anliegen unserer Organisation einem breiteren Publikum bekannt zu machen.

Im Berichtsjahr sind von den Medien und auch von Drittpersonen vermehrt Fragen nach den effektiven Kosten einer Freitodbegleitung gestellt worden. Im Infoheft 3.15, S. 13, haben wir uns ausführlich mit der Kostenthematik auseinandergesetzt, und ich empfehle Ihnen die Nachlektüre jenes Textbeitrages. Seit längerem ist anerkannt, dass die fachliche Hilfe bei der Freitodbegleitung ihren Preis hat. Schon vor Jahren ist von Regierungsseite her festgehalten worden, dass Kosten für eine Freitodbegleitung in Höhe von gegen Fr. 10 000.- nicht zu einer Bereicherung führen und demgemäss nicht zu beanstanden sind. Die Solidaritätsbeiträge, welche EXIT von Neu- und Kurzzeitmitgliedern für die Durchführung einer Freitodbegleitung verlangt, sind weit von diesen Zahlen entfernt!

Interessiert es Sie, zu wissen, was die Bevölkerung am Lebensende von ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt erwartet? Der Vorstand hat zu diesem Thema eine repräsentative Umfrage in Auftrag gegeben. Wir sind zuversichtlich, Ihnen an der kommenden Generalversammlung hierzu Näheres mitteilen zu können.

Die nach der letzten Generalversammlung eingesetzte Begleitgruppe "Altersfreitod" hat intensiv getagt; Vorstandsmitglied Ilona Bethlen wird sich hierzu in ihrem Teil des Jahresberichts äussern.

Wie immer in einem Wahljahr (bekanntlich wurden im Berichtsjahr die Mitglieder von National- und Ständerat neu gewählt) musste das politische Lobbying etwas in den Hintergrund treten. Die Parlamentarier sind verständlicherweise in Wahljahren mit vielen anderen Dingen beschäftigt. Wir müssen uns bewusst sein, dass wir zwar in der breiten Bevölkerung Zustimmung und Anerkennung geniessen; unsere Gegner aber bleiben nie untätig! Im Projekt NFP 67 (aus bekannten Gründen macht EXIT bei diesem Projekt nicht mit) werden in absehbarer Zeit Zwischenergebnisse publiziert, die wohl eher nicht die Zustimmung von uns und unseren Mitgliedern finden werden. Auch auf Seiten der Ärzteschaft sind teilweise Bestrebungen im Gange, die uns wenig freuen. So muss befürchtet werden, dass via Standesregeln strengere Vorgaben für die Verschreibung des Sterbemittels Natrium-Pentobarbital eingeführt werden. Im Weiteren ist die Tendenz zu beobachten, dass vereinzelte Ärzte damit begonnen haben, generell die an sich von Gesetzes wegen vermutete Urteilsfähigkeit bei sterbewilligen Personen anzuzweifeln. Wir erkennen diese Tendenzen, benennen sie auch und werden uns auch in der kommenden Amtsperiode für die Beibehaltung und Respektierung des Selbstbestimmungsrechts der Menschen einsetzen.

Bedanken möchte ich mich bei:

  • den Vorstandskolleginnen und Vorstandskollegen sowie den Geschäftsleitungsmitgliedern Heidi Vogt und Bernhard Sutter für die gute und konstruktive Zusammenarbeit;
  • allen Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sowie in den Büros Binningen, Bern und Tessin für den ständigen und grossen Einsatz zum Wohle unserer Mitglieder;
  • den Mitgliedern des Freitodbegleitungsteams für ihren sorgsamen und verantwortungsvollen Einsatz und die jeweilige Mitwirkung in Arbeitsgruppen oder Auftritten an Veranstaltungen;
  • der Geschäftsprüfungskommission für die kritische Begleitung unserer Tätigkeit;
  • der Ethikkommission für die Bereitschaft, sich mit grundsätzlichen, elementaren Fragen rund um die Tätigkeit von EXIT auseinanderzusetzen sowie für die wertvollen Ratschläge;
  • den Konsiliarärztinnen und Konsiliarärzten für ihre sorgfältigen Abklärungen aber auch für ihren Mut, Verantwortung zu übernehmen;
  • der Stiftung palliacura für die gute und ergänzende Zusammenarbeit sowie insbesondere für die Bereitschaft, auch Themen aufzugreifen, welche den Rahmen von EXIT sprengen (Stichwort: Sterbefasten).

Freitodbegleitung

Bereits der erste Blick auf die Zahlen (Tabelle 1, Seite 18) zeigt, dass nicht nur die Anzahl EXIT-Mitglieder stark zunimmt, sondern auch der Aufwand für das gesamte Freitodbegleitungsteam (FTB-Team). Bei insgesamt 1083 Menschen, die sich mit einem ernsthaften Sterbewunsch an EXIT wandten, fanden Abklärungen statt ("Akteneröffnung") und während des ganzen Jahres entschieden sich 782 Personen für eine Freitodbegleitung (FTB). Dies entspricht einer FTB-Zunahme um ein Drittel gegenüber dem Vorjahr. Unverändert bleibt dagegen das Verhältnis von Männern zu Frauen in der Grössenordnung von ca. 45 % zu 55 % und das Durchschnittsalter bewegt sich um 77 Jahre.


Tabelle 1: Anzahl Akteneröffnungen (AE) / Freitodbegleitungen (FTB) / Mitglieder (MG)

Statistik AE / FTB / MG201520142013201220112010
Akteneröffnungen1083879723612468421
FTB total782583459356305257
FTB Frauen434
(55,5 %)
330
(56,6 %)
267
(58 %)
217
(61 %)
182
(60 %)
140
(54 %)
FTB Männer348
(44,5 %)
253
(43,4 %)
192
(42 %)
139
(39 %)
123
(40 %)
117
(46 %)
Durchschnittsalter (Jahre)77,477,576,87776,576
EXIT-Mitglieder 31.12.95 62181 01569 50165 15658 20354 155

 

Auch die Aufschlüsselung der Freitodbegleitungen nach der zu Grunde liegenden Erkrankung bleibt gegenüber den Vorjahren in Prozentzahlen ausgedrückt nahezu unverändert. Die dominierenden Kategorien "Krebserkrankungen in weit fortgeschrittenem Stadium" und "Alterspolymorbidität" machen rund zwei Drittel aller Fälle aus. Die Prozentzahlen verteilen sich wie folgt: Krebs 40,8 %, Alterspolymorbidität 22,4 %, Herzerkrankungen 4,2 %, Amyotrophe Lateralsklerose 2,3 %, Hirnschlag 1,5 %, Multiple Sklerose 1,4 %, Parkinson 4,3 %, psychische Krankheit 1,7 %, Schmerzpatienten 8,6 %, beginnende Demenz 1,4 %, HIV 0,3 %, Lungenkrankheiten 5 %, Nierenkrankheiten 0,5 %, Poly-neuropathie 0,8 %, Tetraplegie 0,3 %, Augenkrankheit 1,3 %, andere Krankheiten 3,3 %.

Alle unserer aktuell 34 FTB-Teammitglieder klären jedes einzelne Gesuch um Freitodhilfe sorgfältig und kompetent gemäss unseren bewährten Standards ab. Kommt es zur Freitodhilfe, so führen sie diese sicher und auf mitmenschlich-empathische Weise durch - wenn immer möglich unter Einbezug der engen Angehörigen. Dazu befähigt sind sie durch eine reiche persönliche und berufliche Lebenserfahrung in Kombination mit unserer internen Aus- und Weiterbildung. Auch in diesem Jahr nahmen wir 3 Personen neu in die Ausbildung auf und das ganze Team traf sich zu den über das Jahr verteilten bewährten Fallbesprechungs - und Weiterbildungstagen. Speziell hervorheben möchte ich hier das alljährliche dreitägige Wochenendseminar: in Gersau widmeten wir uns schwergewichtig der ethischen Grundhaltung als Basis der Freitodbegleiterinnen und -begleiter sowie ihrer Rolle bei Menschen mit einer Demenzdiagnose.

Wenn nach erfolgten Abklärungen weder der Hausarzt noch ein behandelnder Spezialarzt bereit sind, ein Rezept für das Sterbemedikament Natrium-Pentobarbital auszustellen, so können unsere Freitodbegleiter und -begleiterinnen den Kontakt zu einem EXIT-Konsiliararzt bzw. einer -ärztin vermitteln. Erfreulicherweise hat sich dieser konsiliarärztliche Kreis weiterhin vergrössert auf nun 50 Personen. Mit diesen Ärztinnen und Ärzten fand wie üblich im Januar ein Treffen statt, bei dem auch das FTB-Team sowie EXIT-Vorstand und -Geschäftsführung teilnehmen - eine wichtige Gelegenheit zu fachlichem und persönlichem Austausch. Erstmals veranstalteten wir ein spezielles Treffen für unsere Konsiliarpsychiater und -psychiaterinnen gemeinsam mit denjenigen unserer Mitarbeitenden, die psychisch kranke Hilfesuchende betreuen. Aufgrund der positiven Rückmeldungen werden wir ein solches Treffen künftig ebenfalls einmal jährlich durchführen.

Wie im Jahresbericht des Präsidiums erläutert, wurde das Beratungskonzept für psychisch kranke Personen überarbeitet und der Bereich "Beratung" gestrafft (Stellenreduktion um 80 %). Entscheide zu einer mittel- bis langfristigen notwendigen Umstrukturierung des Tätigkeitsbereichs "Freitodbegleitung" dagegen wurden vorerst bewusst solange zurückgestellt, bis Klarheit über die Nachfolge der per Ende 2016 zurücktretenden, langjährigen Leiterin FTB, Frau Heidi Vogt, bestehen wird. Einzig in Bezug auf die Leitungsfunktion wurde bereits eine personelle Verstärkung beschlossen, indem die Leitung künftig durch zwei Personen wahrgenommen werden soll (Schaffung einer neuen Stelle "Stellvertretung Leitung FTB").

Tabelle 2: Zeitspanne zwischen Erstgespräch bis Freitodbegleitung (FTB)

Frist Erstgespräch bis FTB201520142013
Mehr als 14 Tage465 Personen
(59,5 %)
375 Personen
(64,4 %)
276 Personen
(60 %)
8 bis 14 Tage117 Personen
(15,0 %)
76 Personen
(13,0 %)
85 Personen
(19 %)
Bis 7 Tage200 Personen
(25,5 %)
132 Personen
(22,6 %)
98 Personen
(21 %)

 

Tabelle 2 zeigt auf, wie gross die Zeitspanne zwischen dem Erstgespräch zwischen Sterbewilligen und Freitodbegleitern ist. Fristen unter 7 Tagen sind ein Ausdruck der Tatsache, dass sich manche Sterbewillige leider erst spät und dann unter grossem Leidensdruck an EXIT wenden. So kurze Fristen sind nur daher überhaupt möglich, weil bereits vor dem Erstgespräch eine erste telefonische Beratung durch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle erfolgt und weil auch Arztzeugnisse sowie das Rezept für das Sterbemedikament vom Hausarzt im Vorfeld eingeholt werden können.

Tabelle 3: EXIT-Mitgliedschaft bei Freitodbegleitung (FTB)

Mitgliedschaftsdauer bis zu FTBFTB 2015
(total 782 Pers.)
FTB 2014
(total 583 Pers.)
FTB 2013
(total 459 Pers.)
Mitgliedschaft über 3 Jahre313 Personen
(40,0 %)
244 Personen
(41,9 %)
213 Personen
(46,5 %)
Mitgliedschaft 1–3 Jahre120 Personen
(15,4 %)
87 Personen
(14,9 %)
74 Personen
(16,1 %)
Mitgliedschaft 3–12 Monate75 Personen
(9,6 %)
103 Personen
(17,7 %)
64 Personen
(13,9 %)
Mitgliedschaft unter 3 Monate274 Personen
(35,0 %)
149 Personen
(25,5 %)
108 Personen
(23,5 %)

 

Tabelle 3 legt dar, wie lange Personen vor einer FTB bereits Exit-Mitglied waren. Der Anteil der Menschen, die erst dann Mitglied werden, wenn sie konkret eine FTB ins Auge fassen, ist mit rund einem Drittel hoch und Ausdruck der zunehmend herrschenden gesellschaftlichen Erwartungshaltung, eine FTB sei eine bei EXIT zu beziehende Dienstleistung. Wie EXIT mit diesen Dienstleistungserwartungen sinnvollerweise umgehen soll bzw. mit welchen Massnahmen darauf zu reagieren ist, werden wir mittelfristig und parallel zur Weiterentwicklung der FTB-Organisation zu diskutieren und entscheiden haben.

Tabelle 4: Sterbeort

Sterbeort20152014201320122011
privat651
(83,2 %)
479
(82,2 %)
384
(83,7 %)
298
(83,7 %)
253
(83,0 %)
Sterbezimmer EXIT39
(5,0 %)
44
(7,5 %)
40
(8,8 %)
27
(7,6 %)
25
(8,2 %)
Heim92
(11,8 %)
60
(10,3 %)
35
(7,5 %)
31
(8,7 %)
27
(8,8 %)

 

Gut 80 % der Freitodbegleitungen fanden in privaten Räumen statt, sei dies die eigene Wohnung oder eine Wohnung von Familienmitgliedern (Tabelle 4). Erfreulich ist der Trend, dass immer mehr Alters- und Pflegeheime Freitodbegleitungen in ihren Räumlichkeiten zulassen und ihren Bewohnern die Zumutung ersparen, sich zum Sterben oft sehr mühevoll und unter Schmerzen in ein fremdes Sterbezimmer transportieren lassen zu müssen.

Tabelle 5: Anzahl FTB in ausgewählten Kantonen

Anzahl FTB20152014201320122011
Kanton ZH267210171139110
Kanton BE12386805240
Kanton AG6049443323
Kanton SG5538282614
Kantone BS + BL76 (37+39)54 (25+29)32 (16+16)28 (19+9)32 (19+13)

 

Anzahl FTB 2015 in weiteren Kantonen: LU 40, SO 26, TI 21, GR 21, TG 20, SZ 16, AR 13, SH 10, NW 6, GL 6, Übrige 22

Im Kanton Zürich fand rund ein Drittel unserer Freitodbegleitungen statt. Tabelle 5 zeigt die Entwicklung in den Kantonen mit den grössten FTB-Zahlen im Verlauf der letzten fünf Jahr.

Ich danke Heidi Vogt als Leiterin FTB und allen Mitgliedern von FTB-Team, Beratungsteam und FTB-Administration für den unermüdlichen Einsatz und das grosse Engagement bei ihrer anspruchsvollen Tätigkeit im direkten Umgang mit den schwer kranken Sterbewilligen, ihren Angehörigen und den kantonalen Untersuchungsbehörden. Dabei - und übrigens ebenso bei unzähligen öffentlichen Auftritten im Rahmen von Podien, als Referenten bei Tagungen und Weiterbildungen bei Fachveranstaltungen oder als Interviewpartner in öffentlichen Medien - wirken sie als überzeugende Botschafter für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende und tragen wesentlich zur grossen Akzeptanz von EXIT bei.

Kommunikation

Das erste Halbjahr stand ganz im Zeichen der Ressortübergabe: Bernhard Sutter übernahm nach über sieben Jahren die Geschäftsführung und legte die Kommunikationsaufgaben in meine Hände als neuen Ressortvorstand. Dies bedeutete einerseits die Übernahme der Verantwortung bei Aufgaben wie Redaktion des Mitglieder-Magazins und der Website, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Aufbau und Pflege des Netzwerks mit Partnerorganisationen und Geschäftspartnern. Anderseits galt es, in Kontakt zu bleiben mit den Mitgliedern, und zwar direkt per Mail, Telefon und Post sowie indirekt in der Erneuerung von Informationsmaterial und der Aufschaltung von Internet-News.

Kurz: Erklärtes Ziel ist es, den Goodwill und das Vertrauen für EXIT in der Bevölkerung und bei Behörden zu erhalten oder gar auszubauen. Daneben unterstützt das Ressort den Verein bei der Umsetzung seiner Ziele kommunikativ und informiert offen gegen innen und aussen.

Die Wirkung von Medienresonanz

Als erste Aufgabe galt es, das Medien-Monitoring zu evaluieren und neu zu organisieren. So werden nun relevante Beiträge rund um das Thema Freitodbegleitung von wichtigen Print- und Online-Medien im In- und Ausland aufbereitet. Als nächster Schritt wartete eine leichte Auffrischung des Mitglieder-Magazins; neu werden vermehrt Themenschwerpunkte gesetzt, Bildern wird mehr Raum gegeben und die Leserfreundlichkeit ausgebaut. Das "Info" entwickelt sich weiterhin erfreulich und hat inzwischen eine beachtliche Auflage von über 80 000 Exemplaren erreicht.

Gleichzeitig mit einem Erfolg für den Verein startete im Sommer eine intensivere Medienarbeit: Das Bauinspektorat des Kantons Basel-Landschaft lehnte sämtliche Einsprachen gegen die teilweise Umnutzung des EXIT-Beratungsbüros in Binningen in ein Sterbezimmer ab. Durch diesen Entscheid kann nun einer begrenzten Anzahl von leidenden Basler Mitgliedern, die kein Zuhause mehr haben und deren Pflegeheim die Freitodbegleitung verbietet, der mühsame und oftmals schmerzvolle Transport ins EXIT-Sterbezimmer in Zürich erspart werden. Das Thema wurde nicht nur von Basler Medien aufgegriffen.

Was Medienresonanz bewirken kann, veranschaulichte ein Artikel im Mitglieder-Magazin über die so genannte Legalinspektion im Kanton Bern. So berichtete EXIT im "Info" darüber, dass in diesem Kanton die Untersuchung nach einer Freitodbegleitung wesentlich komplizierter ist als andernorts. Während etwa in Zürich in der Regel vier Personen zum Einsatz kommen, waren es im Kanton Bern bis zu deren acht. Zudem musste hier zwingend ein Notfall- oder Hausarzt den Tod feststellen. An dieser aufwändigen Vorgabe störte sich EXIT schon seit Jahren, doch blieben mehrmalige Interventionen bei der Kantonsregierung ohne Erfolg. Nachdem Berner und Schweizer Medien dieses Thema aufgegriffen hatten, teilte der Kanton Bern mit, dass ab sofort kein Notfall- oder Hausarzt zur Todesfeststellung mehr beigezogen werden müsse. Das Institut für Rechtsmedizin werde - wie in anderen Kantonen üblich - die Aufgabe übernehmen, den Tod formell festzustellen. Das bedeutet eine grosse Erleichterung nicht nur für Angehörige und Sterbebegleiterinnen, sondern auch für Notfallärzte.

Kommunikative Herausforderung

Eine kommunikative Herausforderung hatte das Ressort im Herbst zu bewältigen. Der Deutsche Bundestag entschied Anfang November, sowohl die Suizidhilfe durch Fachpersonen als auch Sterbehilfeorganisationen in unserem Nachbarland zu verbieten. In Medienmitteilungen und bei Medienanfragen aus dem In- und Ausland gab der Verein seinem Bedauern über den Entscheid des Bundestags Ausdruck und unterstrich die wichtige Wahrung des Selbstbestimmungsrechts in unserem Land. Das inzwischen in Kraft getretene Verbot wirkt sich auch auf die EXIT-Tätigkeit in der Schweiz aus.

Bereits zwei Tage vor der Sitzung des Bundestags hatte EXIT mit einer Inseraten-Kampagne in grossen Schweizer Tageszeitungen auf das drohende Verbot der Suizidhilfe in Deutschland hingewiesen. Der Selbsthilfeverein machte damit darauf aufmerksam: Es ist nicht selbstverständlich, dass die Schweiz den Menschen zugesteht, frei über Art und Zeitpunkt des eigenen Sterbens zu entscheiden.

Solche und weitere Anliegen der grössten Selbstbestimmungsorganisation der Schweiz wird das Ressort auch in Zukunft mit Nachdruck kommunizieren.

Recht

Die Arbeitsgruppe Altersfreitod tagte im Jahr 2015 in mehreren Sitzungen und unterbreitete dem Vorstand anschliessend fundierte Vorschläge. Darauf gestützt diskutierte der Vorstand das "Generationenprojekt Altersfreitod" immer wieder eingehend und er wird sich noch lange damit auseinandersetzen. Mittel- und langfristig können unter anderem folgende Möglichkeiten erwogen werden: die wissenschaftliche Erforschung und Begleitung der gelebten Praxis, das rechtliche Vorgehen mittels Präjudizien und der politische Weg mit Vorstössen entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten von der bundesrätlichen Verordnung bis zur eidgenössischen Volksinitiative. In einem ersten Schritt werden nun intern die bereits vorhandenen und künftig anfallenden einschlägigen Daten erfasst, um die nachhaltige strategische Entscheidung systematisch vorzubereiten. Mit Publikationen, Lobbying und Diskussionsveranstaltungen etc. wird das Thema in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen begleitet. Das Engagement für die Einzelfälle von Altersfreitod bei EXIT geht weiter wie bisher.

In Deutschland wurde Ende des Jahres 2015 mit einem - in menschlicher und juristischer Hinsicht höchst problematischen - neuen Gesetz jegliche "Förderung von Selbsttötung" unter Strafe gestellt. EXIT hat einige Hundert in Deutschland wohnhafte Mitglieder und die für EXIT tätigen Personen wollen weiterhin nach Deutschland reisen können, ohne sich den dortigen Strafverfolgungsbehörden auszusetzen. Da vorerst keinerlei verlässliche Prognosen über die Anwendung der neuen deutschen Strafbestimmung erstellt werden können, hat EXIT bei einem renommierten deutschen Strafrechtsprofessor und Medizinalrechtler ein Gutachten zur Klärung unserer Fragen in Auftrag gegeben. Zumindest bis das Gutachten vorliegt und ausgewertet ist, liefert EXIT zum absoluten Schutz der Mitarbeiter kein Informationsmaterial und keine Auskünfte nach Deutschland.

Im gesamten Tätigkeitsbereich von EXIT sind die rechtlichen Fragen vielfältig. Im gewichtigsten und heikelsten Bereich, den Freitodbegleitungen (FTB), liegen naturgemäss die grössten Herausforderungen. So stellten sich erneut allgemeine und konkrete Fragen zur Durchführung von Freitodbegleitungen in Institutionen oder Sterbezimmern in Stadtquartieren, zu verschiedenen Aspekten des Sterbemittels NaP sowie zur behördlichen Untersuchung der Freitodbegleitungen als sogenannt aussergewöhnliche Todesfälle.

Im Vorfeld einiger Freitodbegleitungen ergaben sich rechtliche Fragen bei Auseinandersetzungen mit Angehörigen, Behörden oder Institutionen. Nach Freitodbegleitungen erhielten wir gelegentliche Rückfragen von Staatsanwaltschaften, wobei die Untersuchungsbehörden sich meist auf einfache Anfragen beschränkten, welche sich dann unkompliziert klären liessen. Das einzige im Berichtsjahr eingeleitete Strafverfahren wurde nach formellen Einvernahmen und anderen behördlichen Untersuchungshandlungen eingestellt. Bei wenigen FTB gelangten zudem Konflikte zwischen Angehörigen oder rechtliche Auseinandersetzungen um Forderungen von Hinterbliebenen an EXIT.

Verschiedene rechtliche Fragen tauchten auch im Zusammenhang mit involvierten und gegnerischen Ärzten auf. So gaben die Berufsausübungsbewilligungen gemäss Medizinalberufegesetz Anlass zu formellen Fragen oder es ging um konkrete Fragen zur Beurteilung der Urteilsfähigkeit oder zur Rezeptierung des NaP, zu den ärztlichen Berufs- und Vertragspflichten oder zu Auseinandersetzungen zwischen Berufskollegen. Betreffend FTB ist man sich hierzulande im Grundsatz spürbar einig, dass einer urteilsfähigen und entschlossenen Person das Sterben nicht verboten werden kann. Daher lassen sich auch vertrackte Situationen in der Regel vernünftig lösen. Gemessen an der Zahl von FTB ist jedenfalls festzustellen, dass es verhältnismässig wenige rechtliche Konflikte gibt. Dies v. a. weil die Freitodbegleiter ihre anspruchsvolle Arbeit sehr sorgfältig und verlässlich ausführen.

Im Bereich Patientenverfügungen (PV) waren wieder spezielle Einzelfragen von Patienten zu lösen und mit der Geschäftsstelle wurden weitere formelle und inhaltliche Verbesserungen der EXIT-PV vorgenommen. Im Allgemeinen scheinen Patientenverfügungen getreu beachtet zu werden; vermutlich fühlen sich die Ärzte zunehmend entlastet, wenn sie sich an schriftlichen Instruktionen von nicht mehr äusserungsfähigen Patienten orientieren können. Jedenfalls wird EXIT nicht oft von Angehörigen um Unterstützung bei der Durchsetzung einer PV gebeten. Es kommt jedoch vor und erfahrungsgemäss lenken die behandelnden Ärzte nach erstem Beharren dann regelmässig ein.

Die Betreuung von Erbschaften und Legaten zu Gunsten von EXIT ist manchmal kompliziert und aufwändig, aber die zahlreichen und zuweilen sehr grosszügigen Zuwendungen geben EXIT das wertvolle solide finanzielle Fundament für die Erfüllung der Vereinszwecke. Gelegentliche, einer FTB vorangehende Testamentsanfragen werden ausschliesslich formell beantwortet und im Übrigen an externe Experten verwiesen; EXIT enthält sich selbstverständlich strikt jeder Hilfe bei der Nachlassplanung von sterbewilligen Mitgliedern.

In Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle wurden Fragen von administrativen und inhaltlichen Erfordernissen, des Arbeitsrechts und anderer Verträge, von Haftung, Versicherungen und Vertretungsberechtigungen behandelt sowie spezielle Einzelfragen von Mitarbeitern, Mitgliedern und Nichtmitgliedern aus dem In- und Ausland.

Und wie jedes Jahr waren einige rechtliche Fragen von Schülern, Studenten, Gesundheits- und anderen Fachpersonen zu beantworten oder weiterzureichen.

In Zusammenarbeit mit dem Vorstand und/oder Mitarbeitern der Geschäftsstelle waren diverse weitere Themen zu behandeln, beispielsweise die Modalitäten der FTB-Beiträge für Neu- und Kurzzeitmitglieder sowie der Beitragsminderungen, die Durchsetzung des Reanimationsverbots in Notfällen, die Verwendung und Weitergabe von anonymen EXIT-Statistiken (Datenschutzpflicht von EXIT), verschiedene Fragen zum Sterbefasten, Forschungsprojekte, insbesondere solche aus dem Millionen-Nationalfondsprogramm "NFP67 -Lebensende", und schliesslich die manchmal bereichernde Teilnahme an Fachveranstaltungen und Weiterbildungen.

Finanzen

In finanzieller Hinsicht kann unser Verein auf ein ausgezeichnetes Geschäftsjahr zurückblicken. Nach der Bildung von hohen zusätzlichen Reserven und Rückstellungen, worauf im Folgenden noch näher eingegangen wird, schliesst die Erfolgsrechnung 2015 mit einem positiven Jahresergebnis von 242 265 Franken ab. Dieser Überschuss wird in das Organisationskapital übertragen, das in den Passiven unserer Bilanz per 31. 12. 2015 infolgedessen auf 712 262 Franken ansteigt. Während sich das globale Wirtschaftswachstum im Berichtsjahr leicht abschwächte, erhöhte es sich in den USA um 2,4 % und die Arbeitslosenquote sank auf 5 %. Aufgrund dieser positiven Entwicklungen beschloss die US-Notenbank nach einer siebenjährigen Periode mit Nullzinsen im Dezember 2015, diese leicht um 0,25 % anzuheben. Die Notenbank geht davon aus, dass sich der Aufschwung in den USA fortsetzen wird. Experten rechnen deshalb mit weiteren Zinsschritten in den kommenden Jahren. Zwar verbesserte sich die Konjunktur auch in der Euro-Zone, doch lag die Arbeitslosenquote in diesem Wirtschaftsraum immer noch etwas über 10 %. Deshalb entschied die Europäische Zentralbank, ab März 2015 monatlich Anleihen in der Höhe von 60 Milliarden Euro zu kaufen. Dieses Stützungsprogramm soll vorläufig bis Frühling 2017 laufen. Auch hielt die Europäische Zentralbank weiterhin an der Tiefzinspolitik fest.

Aus schweizerischer Sicht begann das Berichtsjahr mit einem Paukenschlag. Völlig überraschend entschied nämlich die Schweizerische Nationalbank am 15. Januar 2015, den im September 2011 festgesetzten Mindestkurs von 1.20 Franken für einen Euro per sofort aufzuheben. Um den Schweizer Franken weniger attraktiv zu machen, erhöhte sie gleichzeitig die schon bestehenden Negativzinsen noch stärker auf minus 0,75 %. Die Reaktionen waren heftig. So sank der Euro-Kurs an diesem Tag deutlich unter einen Schweizer Franken und notierte am Abend schliesslich bei 1.04 Franken. In der Folge verlor in diesen Tagen auch der Schweizer Aktienmarkt etwas mehr als 14 % an Wert. Der Euro-Kurs erholte sich zwar bis zum Jahresende, blieb aber mit 1.09 Franken immer noch rund 10 % unter dem Stand zu Jahresbeginn. Die Entscheide der Nationalbank beeinflussten auch das Wirtschaftswachstum in der Schweiz, das entgegen den Prognosen von 1,8 % im vergangenen Jahr nur 0,8 % betrug. Überdies nahm die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt von 3,2 auf 3,3 % zu. Die Tiefzinspolitik der Nationalbank verstärkte den schon bestehenden Anlagenotstand der Investoren. So musste beispielsweise beim Erwerb einer zehnjährigen Bundesobligation im vergangenen Jahr eine Minusrendite von 0,375 % in Kauf genommen werden. Nach heftigen Ausschlägen beendeten die Standardwerte des schweizerischen Aktienmarktes das Jahr 2015 schliesslich mit einem Minus von 1,8 %. Trotz den schwierigen Umständen haben wir im Berichtsjahr auf unserem Portefeuille, bestehend aus Obligationen und Aktien von soliden Unternehmungen sowie einem hohen Anteil Liquidität von durchschnittlich etwas unter 20 %, eine Performance von 0,6 % erzielt. Insgesamt weisen wir zum Jahresende ein leicht positives Finanzergebnis von 20 759 Franken aus. Zu Lasten der Erfolgsrechnung wurde die in den Aktiven der Bilanz bestehende Reserve für Wertschwankungen der Finanzanlagen um 150 000 Franken auf 2,9 Millionen Franken erhöht. Am 31. 12. 15 entspricht diese somit wertmässig wie im Vorjahr 30 % der Finanzanlagen.

Die in den Passiven der Bilanz aufgeführte Position "Rückstellung Beiträge Lebenszeit" bezweckt, die Dienstleistungen des Vereins gegenüber jenen Mitgliedern, die den Mitgliederbeitrag auf Lebenszeit entrichtet haben, in finanzieller Hinsicht auch in Zukunft sicherstellen zu können. Aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartung und des Durchschnittsalters unserer Lebenszeit-Mitglieder von gegenwärtig 66 Jahren (Durchschnittsalter aller Mitglieder: 67 Jahre) hat der Vorstand deshalb eine Rückstellung von 750 Franken pro Lebenszeit-Mitglied als vorläufiges Ziel festgesetzt. Um dieses zu erreichen, sind wie im Vorjahr 100 % der im Berichtsjahr eingegangenen Lebenszeit-Beiträge der Position "Rückstellung Beiträge Lebenszeit" gutgeschrieben worden. Diese steigt dadurch um 3 031 125 Franken auf 12 699 452 Franken an. Bei einem Bestand von 18 927 Lebenszeit-Mitgliedern (Vorjahr: 16 476) ergibt dies per Ende 2015 eine Rückstellung von 671 Franken (Vorjahr: 587 Franken) pro Mitglied.

Aus einer Erbschaft hat unser Verein die Restzahlung von 231 294 Franken erhalten. Da diese Gelder dem Fonds "Beratung Patientenverfügung" zugewiesen werden, sind gemäss der seinerzeitigen Verfügung des kantonalen Steueramts Zürich darauf keine Steuern zu entrichten. Der gute Jahresabschluss hat ermöglicht, das sich aus fünf unterschiedlichen Aufgabenbereichen zusammengesetzte Fondskapital per 31. 12. 15 insgesamt um 289 295 Franken auf 4 313 518 Franken zu erhöhen. Auch aufgrund dieser Reserven befindet sich unser Verein in einer guten finanziellen Situation.

Geschäftsführung

Das Jahr verlief aussergewöhnlich erfolgreich für den Verein. Die Nachfrage nach Mitgliedschaften und Dienstleistungen war gross wie nie. Diese konnten Geschäftsstelle und die drei Aussenbüros dank Personalaufstockung, Automatisierung, Rationalisierung und technischen Massnahmen seit langem wieder ohne grosse Wartezeiten bewältigen. Die Anliegen der über 95 000 Mitglieder - zehntausende Auskünfte, 23 000 Ausgaben von Patientenverfügungen (PV), 18 000 Neuanmeldungen, 17 000 PV-Kontrollen und Hinterlegungen, 5000 Beratungen, über 1000 Abklärungen für Sterbehilfe, usw. - sind mit knapp über 20 Vollzeitstellen zur Zufriedenheit erledigt worden. Im administrativen Bereich gab es nur noch wenig Reklamationen.

Die Vereinsverwaltung ist im Berichtsjahr neu aufgestellt und auf die Bedürfnisse einer Organisation mit über 100 000 Mitgliedern ausgerichtet worden. Zu den Massnahmen zählten u. a. Einführung einer zweiten Hierarchieebene, eines Controllings und von Human Resources, Straffung von Aufgaben und Angeboten sowie teilweise Auslagerung von Druck/Verpackung/Versand, Automatisation und Rationalisierungen.

Die Überführung in eine moderne Organisation, die der Grösse und den Ansprüchen im heiklen Bereich der Patientendaten und der Sterbehilfe gerecht wird, ist noch nicht abgeschlossen. Die Mitglieder profitieren aber bereits davon, und es werden Kapazitäten frei für die Entwicklung von Zukunftsangeboten wie der Online-PV oder einer EXIT-App. Vor allem aber haben die Mitarbeitenden wieder mehr Zeit für Beratungen und Anliegen der Mitglieder. Sämtliche Massnahmen sind auf gutem Weg. Intensive Verbesserungen stehen noch aus im EDV-Bereich. Im Berichtsjahr ist die zweijährige Kompletterneuerung im Hard- und Softwarebereich gestartet. Prekär bleiben die räumlichen Verhältnisse. Angestrebt wird der Kauf einer - mit rund 1000 m2 neu über doppelt so grossen - Büroliegenschaft im Grossraum Zürich.

Die Geschäftsführung hat die Verantwortung über ein Budget von 6,5 Millionen und insgesamt rund 30 Mitarbeitende. Sie organisiert zudem die Vorstandsgeschäfte und -sitzungen sowie die Anlässe und die Generalversammlung. Letztere hat im Berichtsjahr mehr Mitglieder als je zuvor angezogen.

Der Geschäftsführer dankt den Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen, dem Vorstand für die konstruktive Zusammenarbeit und den Rückhalt, den Freitodbegleiterinnen für ihre zeitintensive, anspruchsvolle Hilfeleistung für leidende Mitglieder. Ein besonderes Dankeschön geht an die Mitarbeitenden. Ihr Engagement ist riesig, die Qualität ihrer Arbeit hoch. Sie tragen wesentlich zum Erfolg und zum guten Ruf von EXIT bei.

Geschäftsprüfungskommission (GPK)

Auftrag

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) von EXIT nimmt in die Tätigkeit des Vorstandes und der Geschäftsführung Einblick. Zudem prüft sie periodisch, ob die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie die Reglemente korrekt angewendet werden und ob die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes ordnungsgemäss vollzogen werden. Dazu erstellt sie einen schriftlichen Bericht.

Tätigkeiten

Die Geschäftsprüfungskommission traf sich 2015 zu zwei Sitzungen. Zusätzlich liess sie sich im Februar über das finanzielle Ergebnis des Jahres 2014 informieren. Ferner nahmen ihre Mitglieder im März am EXIT-Tag und im Mai an der Generalversammlung teil.

Am 15. Dezember 2015 kontrollierte die GPK auf der Geschäftsstelle in Zürich den Lagerbestand des Medikaments Natrium-Pentobarbital (NaP), das von EXIT für die Sterbehilfe verwendet wird. Sie stellte fest, dass das NaP sicher aufbewahrt wird und über die Ein- und Ausgänge sorgfältig und zweckmässig Buch geführt wird.

Prüfung der Akten

Richard Wyrsch hat wie in den vergangenen Jahren regelmässig die Akten der Freitodbegleitungen in der Geschäftsstelle umfassend geprüft und analysiert. Seit die Geschäftsprüfungskommission von EXIT besteht, gehört die Durchsicht und Prüfung aller zu einer Freitodbegleitung benötigten Dokumente, Unterlagen und Akten zu einer Kernaufgabe der GPK. Dazu gehören Arztzeugnisse, Krankengeschichten, allfällige Spitalaustrittsberichte, Gesprächsberichte mit den Sterbewilligen, die ärztliche Bestätigung der Urteilsfähigkeit der sterbewilligen Person, die Ausstellung des Rezeptes für das Sterbemittel Natrium-Pentobarbital (NaP), das Protokoll der Freitodbegleitung, allfällige Gutachten und weitere Unterlagen. Mit diesem Vorgehen wird den hohen Ansprüchen, die EXIT an eine Freitodbegleitung stellt, Rechnung getragen. Diese Prüfung ist für die GPK sehr wichtig, um festzustellen, ob alles im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften abgelaufen ist.

Die GPK stellt fest, dass die Sterbebegleitungen den erforderlichen Standards vollends gerecht werden.

Die Statistik über Akteneröffnungen und Freitodbegleitungen sind im Jahresbericht des zuständigen Vorstandsressorts Freitodbegleitung publiziert.

Finanzen

Die GPK, vertreten durch Richard Wyrsch und Elisabeth Zillig, traf sich am 18. Februar 2016 mit Saskia Frei, EXIT-Präsidentin, Jean-Claude Düby, Vorstandsmitglied und verantwortlich für das Ressort Finanzen, Bernhard Sutter, Leiter Geschäftsstelle, und Negar Ghafarnejad, Sachbearbeiterin Finanzwesen, sowie mit der externen Revisorin Claudia Suter, um die vorab zugestellte Jahresrechnung 2015 zu besprechen und sich einzelne Positionen der Erfolgsrechnung erklären zu lassen. Besonders thematisiert wurden dabei Fragen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Rückstellungsanteils bei Beiträgen für Lebenszeitmitgliedschaften, der Zusammensetzung der Beitragsminderungen sowie der Erbschaften und Legate.

Die GPK stellt fest, dass das Vereinsvermögen sorgfältig verwaltet wird, was auch die gute Vermögenslage des Vereins und der positive Abschluss belegen. Sie dankt dem Finanzchef für die umsichtige Verwaltung des Vereinsvermögens.

Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Die Geschäftsprüfungskommission erhält regelmässig die Protokolle der Vorstandssitzungen und gewinnt dadurch Einblick in alle laufenden Geschäfte. Zusätzlich bestehen Telefon- und E-Mail-Kontakte zwischen den Mitgliedern der GPK und des Vorstandes. Dies erlaubt es der GPK, auf allfällige Probleme rechtzeitig einzugehen.

Im Rahmen des EXIT-Tages traf sich die GPK im März wie üblich zu einer allgemeinen Aussprache mit dem Vorstand. Im Vordergrund der Diskussion stand die Überprüfung der Organisationsstruktur, die angesichts der steigenden Mitgliederzahlen und wachsenden Aktivitäten von EXIT dringlich geworden ist. Die GPK nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, dass der Vorstand zweckmässige Massnahmen zur Bewältigung des erhöhten Aufwandes ergriffen hat. Ausserdem stellt die GPK mit Genugtuung fest, dass der personelle Wechsel in der Geschäftsführung von Hans Muralt auf Bernhard Sutter reibungslos verlaufen ist.

Dank

Die Geschäftsprüfungskommission verdankt die für EXIT geleistete grosse Arbeit. Sowohl vom Vorstand als auch vom Team der Freitodbegleiterinnen und Freitodbegleiter, den Konsiliarärzten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle wurde eine anspruchsvolle Arbeit mit viel Engagement und fachlichem Können geleistet.

Dr. Patrick Middendorf, Richard Wyrsch, Elisabeth Zillig