Jahresbericht 2010

Präsidium

Im Berichtsjahr ist es gelungen, die neu gewählten Vorstandsmitglieder bestens ins bereits bestehende Team zu integrieren.

Im Präsidium selbst, als Schnittstelle zwischen den übrigen Ressorts und der Geschäftsstelle, sind insbesondere folgende Aufgaben zur Erledigung angestanden:

  • Dauerthema ist und bleibt der permanente Einsatz bei Politik und Behörden für die Beibehaltung einer auch weiterhin liberalen Regelung im Bereiche der Sterbebegleitung. Hinzu kamen zahlreiche Interviews in verschiedenen Zeitungen, ein Gespräch mit dem österreichischen Rundfunk, die Teilnahme an Podiumsveranstaltungen sowie die Pflege der internationalen Kontakte. Ein Fernsehprojekt von Telebasel und ein solches vom ZDF werden im Verlaufe des kommenden Vereinsjahres abgeschlossen.
  • Die Tätigkeit von EXIT stand und steht auch im Berichtsjahr unter stetiger Beobachtung von Behörden und der Öffentlichkeit. Einmal mehr sind denn auch in enger Zusammenarbeit mit dem Ressort Recht zahlreiche juristische Probleme zur Lösung angestanden.
  • Der haushälterische Umgang mit den uns anvertrauten Finanzen, insbesondere Mitgliederbeiträge, Spenden und Legate, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. In regelmässigen Sitzungen der Anlagekommission, welcher auch das Präsidium angehört, sind wir bemüht, eine sichere und diversifizierte Anlagepolitik zu betreiben. Nicht Gewinnmaximierung um jeden Preis, sondern eine nachhaltige Anlagestrategie ist unser Prinzip. Zur Erhaltung und Weiterentwicklung des nötigen Fachwissens gehört auch eine entsprechende Weiterbildung, welche für die Mitglieder der Anlagekommission selbstverständlich ist. Der Verein EXIT ist in Bezug auf den gemeinnützigen Bereich seiner Tätigkeit steuerbefreit. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den uns anvertrauten Geldern verpflichtet uns auch, uns gegen ungerechtfertigte Forderungen der Steuerverwaltung zur Wehr zu setzen.
  • Die ehrenamtlich tätigen Freitodbegleiterinnen und Freitodbegleiter sind das "Aushängeschild" unserer Organisation. Die Kontakte mit den einzelnen Damen und Herren, insbesondere im Rahmen des jährlich stattfindenden Weiterbildungsseminars, sind für das Präsidium bereichernd.
  • Es fanden regelmässige und intensive Kontakte mit der Leitung der Geschäftsstelle statt. Zufolge Pensionierung einer Stelleninhaberin wurde die Neubesetzung einer Administrativstelle erforderlich; die grosse Zunahme der Akteneröffnungen im Vergleich zum Vorjahr hat auch zu einer Mehrbelastung der einzelnen Mitarbeitenden auf der Geschäftsstelle geführt. Im Wissen um die Tatsache, dass EXIT als Organisation nicht jedes Jahr mit hohen Spenden und Erbschaften rechnen kann, gilt es, sorgfältig abzuwägen, wie und in welcher Form eine Aufstockung der personellen Ressourcen, verbunden dann auch mit einer Vergrösserung des Raumangebotes auf der Geschäftsstelle, wirklich gerechtfertigt ist. Die definitiven Entscheide über derartige, in finanzieller Hinsicht relevante Fragen werden uns auch im kommenden Vereinsjahr intensiv beschäftigen.
  • Wiederum zahlreich waren auch im Berichtsjahr die einzelnen Zusammenkünfte mit unseren verschiedenen Kommissionen und Gruppierungen. Zu erwähnen seien insbesondere die Kontakte mit der Geschäftsprüfungskommission, mit der Ethikkommission, mit dem Patronatskomitee sowie die Aussprache mit den Konsiliarärztinnen und Konsiliarärzten.
  • Im Wissen darum, dass sich die Tätigkeit von EXIT nicht auf die Sterbebegleitung reduzieren lässt, sondern für viele Mitglieder das Thema "Patientenverfügung" von grosser Bedeutung ist, haben wir uns im Berichtsjahr intensiv mit dem ab 01.01.2013 auf eidgenössischer Ebene in Kraft tretenden Erwachsenenschutzrecht befasst. Erstmals wird dann auf eidgenössischer Ebene die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung geregelt sein. Dies wiederum macht es erforderlich, unsere bereits qualitativ hoch stehenden Patientenverfügungen weiter zu optimieren. Der EXIT-Tag in Solothurn und Informationsveranstaltungen im Herbst 2011 widmen sich ausschliesslich diesem Thema.
  • Schliesslich fanden im Berichtsjahr zahlreiche, vielfach schriftliche, Kontakte zwischen dem Präsidium und einzelnen Mitgliedern statt. Die Vielfältigkeit und Komplexität der von den Mitgliedern vorgebrachten Probleme ist aufschlussreich, und die direkten Kontakte sind wichtig.
  • Die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstandes sowie mit der Geschäftsleitung ist geprägt von freundschaftlichem Respekt und dem allseitigen Bemühen, den mannigfaltigen Anliegen von EXIT zum Durchbruch zu verhelfen. Mein Dank gebührt allen, die sich im Berichtsjahr in irgendeiner Form für die Belange von EXIT eingesetzt haben. 

Freitodbegleitung

Bei der Vorbereitung und Durchführung einer Freitodbegleitung orientiert sich EXIT schweizweit weiterhin an jener Vereinbarung, die Mitte September 2009 in wegweisender Art und Weise zwischen dem Kanton Zürich und EXIT abgeschlossen wurde, aber vom Bundesgericht nach nur 9 Monaten im Sommer 2010 aufgrund einer Beschwerde religiöser Selbstbestimmungsgegner als nichtig erklärt und somit ausser Kraft gesetzt wurde. Mit dieser Vereinbarung wurde u.a. die jährliche Anzahl der Freitodbegleitungen pro Begleitperson im Sinne einer Richtgrösse auf ca. 12 pro Jahr festgelegt - eine Begleitperson soll zwar genügend Erfahrung haben, aber nicht in blosse Routine abgleiten. Das freiwillige Festhalten an dieser Beschränkung nach der Nichtigerklärung bedingte eine Vergrösserung des Freitodbegleiterteams und so wurden im Berichtsjahr weitere 3 Personen neu ins Freitodbegleitungsteam eingeführt, die unterdessen alle die rund einjährige Ausbildungsphase mit einem Assessment am Zentrum für Entwicklungs- und Persönlichkeitsdiagnostik (ZEPD) der Universität Basel abgeschlossen haben. Das Team umfasst nun insgesamt 22 Personen, die selbständig Freitodbegleitungen durchführen können. Die Teammitglieder trafen sich regelmässig zum Erfahrungsaustausch (Fallbesprechungen) und zur Weiterbildung. Das traditionelle Freitodbegleitungs-Seminar im Herbst fand in Spiez statt und widmete sich dem Hauptthema "Rollen eines Freitodbegleiters".

Im Berichtsjahr fanden 257 Begleitungen statt (2009: 217, 2008: 167). Dieser Anstieg ist bedingt durch den Eintritt vieler langjähriger EXIT-Mitglieder ins hohe Lebensalter in Kombination mit der allgemeinen demographischen Entwicklung. Zur Zeit gelangt eine Generation ins hohe Lebensalter, die eine autonome Lebensgestaltung gewohnt ist und es dementsprechend immer mehr wagt, auch am Lebensende ihr Selbstbestimmungsrecht zu beanspruchen. Zunehmend suchen auch Menschen mit psychischen Störungen Rat bei EXIT (2010: 119, 2009: 87, 2008: 64). Sie dürfen mindestens mit einem offenen Gespräch rechnen, gegebenenfalls erhalten sie eine weiterführende Beratung und in seltenen, äusserst sorgfältig und ausführlich abgeklärten Fällen eine Freitodbegleitung (Anzahl Freitodbegleitungen bei psychischen Störungen 2010: 7, 2009: 2, 2008: 1). Auch bei diesen Fällen führt EXIT die notwendigen Abklärungen freiwillig im Sinne der (nichtigen) Vereinbarung mit dem Kanton Zürich durch, d.h., neben fachärztlichen Abklärungen findet immer auch eine Prüfung durch die Ethikkommission von EXIT statt.

Das jährliche Treffen mit Konsiliarärztinnen und -ärzten diente vor allem der persönlichen Vorstellung der neuen Vorstandsmitglieder (Frei, Bethlen, Schafroth) und der Darlegung und Diskussion der aktuellen Lage in juristischer und politischer Hinsicht. Diese Ärztinnen und Ärzte haben zwar eine mit EXIT übereinstimmende und somit grundsätzlich positive Haltung zum Selbstbestimmungsrecht der Patienten, arbeiten und entscheiden aber eigenverantwortlich und völlig unabhängig von EXIT. Da eine Mitwirkung der Ärzteschaft unabdingbar ist, einerseits zur Ausstellung des Rezepts für Natrium-Pentobarbital, andererseits zur Bestätigung der Urteilsfähigkeit, ist ein Informations- und Gedankenaustausch mit der Gruppe von Konsiliarärztinnen und -ärzten für beide Seiten sehr wertvoll.

Öffentliche Auftritte verschiedener Mitglieder des Freitodbegleitungsteams in Podiumsgesprächen, Diskussionsrunden und Zeitungsinterviews erlaubten es, das Thema Freitodbegleitung einer breiten Öffentlichkeit in unserem Sinne zu erläutern.

Vorgehen und Haltung der jeweiligen kantonalen Behörden im Bereich Suizidbegleitung ist nach wie vor uneinheitlich und bewegt sich im Einzelfall in einem leider nach wie vor sehr grossen Rahmen: Während die behördliche Prüfung der Situation z.B. im Kanton Zürich in einvernehmlicher und verständnisvoller Atmosphäre stattfinden kann, begegnen wir in gewissen Kantonen immer noch kritischem bis gegnerischem Verhalten. Hier wartet weiterhin reichlich Arbeit auf EXIT.

Kommunikation

Das EXIT-Aussenressort war im Berichtsjahr einmal mehr stark gefordert. Wichtiges Arbeitsfeld war das Lobbying, also das Weibeln bei Behörden, Parteien, Politikern für ein menschenwürdiges Sterbehilfegesetz.
Die Gesetzesvorschläge der Bundesregierung waren für die EXIT-Mitglieder nicht akzeptierbar. Es galt deshalb, den Vernehmlassungsteilnehmern aufzuzeigen, weshalb dies auch für die Bevölkerung nicht tolerierbar ist. Die Sterbehilfeorganisationen standen allein auf weiter Flur. Keine politische Partei setzte sich für Sterbende, Leidende, Kranke. EXIT wurde bei den Einsätzen im Bundeshaus fast belächelt. Doch die wertfreie Information ohne Polemik wurde rasch angenommen.

FDP, Grünliberale und SVP konnten gewonnen werden. Diese Parteien wurden nun selber aktiv. Grüne, SP und CVP waren skeptischer; zwar für Selbstbestimmung, hätten sie Sterbewillige und Organisationen gerne Kontrollzwängen unterworfen. Im Wesentlichen konnte EXIT aber auch sie gewinnen, und die Vernehmlassung fiel für unsere Organisation hervorragend aus. Die Gesetzesvorschläge wurden als unmenschlich, unpraktikabel, unausgegoren taxiert.

Die damalige Justizministerin Widmer-Schlumpf wollte nicht wie bei der Kinderbetreuungsvorlage eine weitere Niederlage hinnehmen. So musste der Bundesrat kommunizieren, dass eine Mehrheit für Einschränkungen am Status Quo sei. Wiederum oblag es EXIT, Politik und Medien bewusst zu machen, dass die voreingenommene Ministerin v.a. religiöse Gruppen eingeladen hatte (nicht aber die vier Schweizer Sterbehilfeorganisationen), genau um danach sagen zu können, eine Mehrheit sei doch für Einschränkungen.
Trotz des Winkelzugs ist es wenig wahrscheinlich, dass der Bundesrat gegen die Meinung aller grossen Parteien vorgehen kann. Das Dossier liegt derzeit bei der neuen Justizministerin Sommaruga. Sie arbeitete sich am Ende des Berichtsjahres ein. Das EXIT-Aussenressort ist in Kontakt und hat Zusammenarbeit angeboten. Unser Lobbying geht nach wie vor in Richtung Status Quo.

Die Anti-Sterbehilfe-Initiativen im Kanton Zürich gelangen eine Woche nach der EXIT-GV 2011 zur Abstimmung. EXIT ist dezidiert dagegen.

Generell lässt EXIT nicht locker. Der Verein setzt sich auch hinter den Kulissen für das in Menschenrechtskonvention und Bundesverfassung verbriefte Selbstbestimmungsrecht und den Erhalt der Sterbefreiheit in der Schweiz ein. Zu ausgesuchten Gelegenheiten tut EXIT dies zudem in den Medien und bei nationalen und internationalen Anlässen. Neben dem Politlobbying wurden dazu im Berichtsjahr die Instrumente Medien-/Öffentlichkeitsarbeit und Imagekampagne umgesetzt sowie weitere Kanäle genutzt. EXIT hat bei Sterbehilfethemen eine führende Position inne. Auch bei TV und Radio kam es regelmässig zu viel beachteten Auftritten. Zu den "Public Relations" gehören die Teilnahme an Messen, Veranstaltungen und Kongressen, ferner der Austausch mit Schwesterorganisationen, besonders mit EXIT ADMD in Genf, den internationalen Organisationen und der Wissenschaft. Das Aussenressort durfte unseren Verein in Melbourne (Aus), Berlin, und Huningue (F) vertreten.
Neu hat das Ressort die Organisation des 30-Jahre-Jubiläums von EXIT in 2012 übernommen. Integriert ist das Organisieren des Weltkongress der Right-to-Die-Societies 2012. Des weiteren wurde die Planung von grossen Veranstaltungen zum neuen Erwachsenenschutzrecht und der neuen Patientenverfügung 2013 übernommen.

Eine Imagekampagne ist entwickelt worden. Am Schweizer Fernsehen und auf Tele Züri sind publikumswirksam Testimonials von prominenten EXIT-Mitgliedern zur Selbstbestimmung gesendet worden. Sie haben grosses Echo gefunden und danach zu bis zu 30 Neuanmeldungen pro Tag geführt. Die Kampagne hatte ungewöhnlich viele Schüleranfragen zur Folge, welche wesentlich von der Geschäftsstelle beantwortet wurden.

EXIT-intern hat das Kommunikationsressort diverse Neulancierungen, Argumentarien, politische Einschätzungen, Studien und Arbeiten geplant, begleitet, ausgeführt. Auch im Kommunikationskonzept vorgesehene Broschüren, Bücher und eine DVD (für 2012) wurden in Angriff genommen. In verwandten Bereichen (etwa palliacura oder altersfreitod.ch) hat das Ressort unterstützend gewirkt.

Haupttätigkeiten waren Produktion von Mitgliederorgan, Informationsmaterial, News auf der Website, Polit- und Medienmonitoring. Für das Ressort bleiben die EXIT-Mitglieder die wichtigste Zielgruppe.

Recht

Das Jahr 2010 hat mit der Vernehmlassung von EXIT zu den Gesetzesentwürfen des Bundesrats über die organisierte Sterbehilfe begonnen. Erfahrung und Kompetenz von GPK-Präsident Klaus Hotz und den damaligen Vorständen Hans Wehrli, Ernst Haegi und Walter Fesenbeckh ermöglichten eine umfassende Stellungnahme zu den Regelungsvorschlägen. Entsprechend fand die Vernehmlassung von EXIT auch bei Interessengemeinschaften sowie politischen Parteien grosse Beachtung. 
Die restriktiven Vorschläge des Bundesrats stiessen insgesamt auf so deutliche Ablehnung, dass die Idee eines Totalverbots sowie das Kriterium der Todesnähe offiziell fallen gelassen wurden. Die Haltung von EXIT bleibt unverändert: Bei strikter Anwendung verhindert die aktuelle Gesetzeslage Missbräuche, weshalb EXIT eine Änderung des Strafgesetzbuches ablehnt. Sollte die Bevölkerung eine Regelung wünschen, bietet EXIT Hand für ein Aufsichtsgesetz über die organisierte Sterbehilfe.

Im April wies das Bundesgericht die Beschwerde einer betagten Schweizerin ab, welche für die Ausübung ihrer Grundrechte Zugang zu einem Sterbemittel verlangt. Das Bundesgericht entschied, dass das Recht, Art und Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu bestimmen, keinen positiven Anspruch auf Hilfe vermittle. Im Übrigen entzog es sich einer materiellen Beurteilung: Das Thema stehe im Bund zur Regelung an und der Fall aus BGE 133 I 58 sei zurzeit in Strassburg hängig; beidem wolle man nicht vorgreifen.

Die Vereinbarung zwischen EXIT und der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich wurde im Berichtsjahr formell aufgehoben: Das von ideologischen Gegnern angerufene Bundesgericht beurteilte die Vereinbarung als nichtig, da der Regelungsgegenstand ausschliesslich in der Kompetenz des Bundes liege. Die in der Vereinbarung festgehaltenen Sorgfaltspflichten bleiben der Praxis aber erhalten, da sich EXIT weiterhin in der ganzen Schweiz daran orientiert.
Die Verurteilung des Psychiaters und Sterbehelfers Peter Baumann (in einer anderen Organisation als EXIT) wegen vorsätzlicher Tötung wurde vom Bundesgericht im vorangegangenen Jahr 2009 bestätigt (s. Jahresberichte 2008/9). Das zuständige Kantonsparlament begnadigte den Arzt mit Beschluss vom 3. Februar 2010: Bereits die kantonale gerichtliche Beschwerdeinstanz habe sich für eine teilweise Begnadigung ausgesprochen, da die Tat in einem juristischen Übergangsbereich zwischen Beihilfe zum Suizid und Tötung auf Verlangen liege. Das Gericht sei an das hohe Strafmass gebunden gewesen, der Vollzug der Strafe stelle in diesem Fall aber eine besondere Härte dar.
In einem sehr fortschrittlichen Urteil wurde im Dezember in Boudry/NE eine Ärztin vom Vorwurf der aktiven Sterbehilfe freigesprochen: Aufgrund der ausserordentlichen Umstände habe sie keine andere Möglichkeit gehabt, die persönliche Integrität der Patientin sowie deren Recht auf Selbstbestimmung zu schützen. Das Verhalten der Ärztin und Freitodbegleiterin sei daher entschuldbar und nicht rechtswidrig gewesen.

In Deutschland schaffte 2010 ein Urteil des Bundesgerichtshofs endlich Rechtssicherheit betreffend Patientenwillen und passive Sterbehilfe: Ein Behandlungsabbruch sei in jedem Fall passive Sterbehilfe, auch wenn dafür aktiv der Schlauch der künstlichen Ernährung durchgeschnitten werde. 
Und nach einer deutschen Umfrage, wonach jeder zweite Hausarzt bereits um Freitodhilfe gebeten wurde und jeder dritte dazu bereit wäre, kündigte der Präsident der Bundesärztekammer an, diese Umfrageergebnisse bei der Neufassung des Standesrechts zur Sterbehilfe zu berücksichtigen.
In Grossbritannien verzichtet der oberste Strafverfolger zunehmend verbindlich auf Strafverfolgung, sofern jemand aus reinem Mitgefühl einen Suizid begleitete. Die britischen Selbstbestimmungsgegner befürchten eine Rechtsänderung durch die Hintertüre.

Aus der Schweiz wurde eine weitere Beschwerde betreffend Anspruch auf praktikable Ausübung der Selbstbestimmung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Obwohl in Strassburg im Jahr 2011 voraussichtlich bereits zwei Urteile in dieser Frage ergehen werden, wird sich der Gerichtshof nun weiterhin damit beschäftigen müssen. 
Im Alltag erbringt EXIT für die Durchsetzung des eigenverantwortlichen Todes unzählige Einsätze fachlicher und menschlicher Art. Überall - bei Behörden, Institutionen, Fachkreisen, Vereinigungen und Einzelpersonen - gibt es konsequente Befürworter sowie ehrgeizige Gegner. Beide Lager fordern uns immer wieder aufs Neue, machen aber auch bewusst, dass jeder einzelne Einsatz wichtig ist.

Finanzen

Mit einem positiven Jahresergebnis von 137 284 Franken kann unser Verein auf ein erfreuliches Geschäftsjahr 2010 zurückblicken.
Das im Jahresbericht 2009 erwähnte Testament, wonach der Verein EXIT als einziger Erbe eingesetzt wurde, ist nicht angefochten worden und demzufolge in Kraft getreten. Aus diesem zweckgebundenen Nachlass sind uns nun definitiv Mittel von etwas mehr als 2,9 Millionen Franken. zugeflossen. Zur Hälfte wird dieses Kapital dem Fonds "Weiterbildung" zugewiesen, zur anderen Hälfte einem neuen Fonds mit dem Namen "Zweckgebundener Nachlass". Die Gelder aus diesem Fonds können im Rahmen unseres Vereinszweckes gemäss Artikel 2 der Statuten eingesetzt werden.

Im Berichtsjahr hat sich die Konjunktur positiv entwickelt und der von vielen befürchtete Rückfall in eine weitere Rezession blieb aus. Dies trifft mit einem Wachstum von etwa 2,5 Prozent insbesondere auch auf die Schweizer Wirtschaft zu. In negativer Hinsicht ist das Finanzjahr 2010 von der Schuldenkrise in den europäischen Randländern Griechenland, Irland und Portugal geprägt und nur Rettungsmassnahmen von mehreren 100 Milliarden Euro konnten das Schlimmste verhindern. Auch in den USA ist die Staatsverschuldung besorgniserregend. Mit einer Tiefzinspolitik versucht die amerikanische Nationalbank, die Konjunktur anzukurbeln, was jedoch eine Dollar-Schwäche nach sich gezogen hat. Diese Umstände blieben nicht ohne Folgen auf die Währungen. Gegenüber dem Schweizer Franken büssten per 31.12.2010 der Euro 16 Prozent und der US-Dollar 10 Prozent an Wert ein. Davon war auch unser aus Wertpapieren von erstklassigen Staaten und soliden Unternehmungen bestehendes Portefeuille teilweise und vor allem nur buchmässig betroffen. Aufgrund einer breiten Diversifikation schloss dieses per 31.12.2010 trotzdem knapp im positiven Bereich ab. Die Finanzanlagen betrugen am Jahresende fast 7,1 Millionen Franken wobei die Reserve für Wertschwankungen um 500 000 Franken auf 1,1 Millionen Franken. erhöht worden ist. Sie macht damit wie im Vorjahr ungefähr 15 Prozent der Finanzanlagen aus.

Die gute Finanzlage 2010 hat uns ermöglicht, die auf unserer Liegenschaft in Zürich lastende Hypothek vollständig zurückzuzahlen. Der Buchwert der in den Jahren 2002 und 2003 für unsere Zwecke umgebauten Liegenschaft beträgt 1,955 Millionen Franken. Eine im März 2003 durchgeführte Expertise ergab einen etwas höheren Verkehrswert von 2,192 Millionen Franken.
Das Fondskapital setzt sich neu aus sechs verschiedenen Fonds mit unterschiedlichen Zielsetzungen zusammen. Es ist per 31.12.2010 vor allem aufgrund der erwähnten Erbschaft um mehr als 2,7 Millionen auf fast 3,75 Millionen Franken angestiegen.Die finanzielle Situation unseres Vereins darf somit als gut bezeichnet werden.

Geschäftsstelle

Das vergangene Jahr war für die Geschäftsstelle in fast allen Bereichen ein aussergewöhnlich belastetes Jahr: Es gab mehr Beitritte, mehr Anfragen für Freitodbegleitung, mehr Freitodbegleitungen, mehr administrative und Beratungstätigkeit im Bereich Patientenverfügung und mehr Telefonanfragen zu verschiedenen Themen. Bei unverändertem Personalbestand bedeutete dies, dass die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sehr stark gefordert wurden.
Aufgrund einer Informatik-Panne mussten wir im Frühling ein ohnehin vorgesehenes Projekt früher als geplant realisieren. Für unsere Mitgliederdatenbank musste eine neue Software eingeführt werden. Damit wurde unser Arbeitsinstrument für die Mitgliederverwaltung und für alle anderen administrativen Tätigkeiten auf den neusten Stand gebracht. Dank der regelmässigen Investitionen in die technische Infrastruktur gelingt es uns, das wachsende Arbeitsvolumen mit relativ geringer Personalerhöhung zu bewältigen.

Trotzdem gab es eine geringe Erhöhung des Personalbestands. Aus einer 40-Prozent-Aushilfsstelle wurde eine feste Stelle zu 80 Prozent im Bereich Administration/Technik geschaffen. 
In unserer Liegenschaft ist die Grenze der Arbeitsplatzkapazität erreicht. Da für EXIT mit einem weiteren Wachstum zu rechnen ist, wurde ein Baugesuch für die Umnutzung der heute vermieteten Wohnung in unserer Liegenschaft eingereicht. Dieses Gesuch wurde bewilligt und der Vorstand wird in nächster Zeit entscheiden, ob und in welchem Umfang wir einen Umbau machen werden. 
Die Geschäftsstelle ist im Übrigen in vielen weiteren Tätigkeitsgebieten beteiligt, die in den Berichten der anderen Ressorts erwähnt sind, u.a. Finanzen, Kommunikation Recht und GPK.

GPK-Bericht 2010

  1. Auftrag
    Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) von EXIT nimmt in die Tätigkeit des Vorstandes und der Geschäftsführung Einblick. Zudem prüft sie periodisch, ob die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie die Reglemente korrekt angewendet werden und ob die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes ordnungsgemäss vollzogen werden. Dazu erstellt sie einen schriftlichen Bericht.
  2. Tätigkeiten
    Im abgelaufenen Geschäftsjahr war das Thema Sterbehilfe in der öffentlichen Diskussion erneut stark präsent. Dies auch im Zusammenhang mit den nachgenannten Themen. 
    Die im Jahre 2009 zwischen der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und EXIT abgeschlossene Vereinbarung wurde vom Bundesgericht mit Entscheid vom 16.6.2010 als "nichtig" erklärt. Inhaltlich wurde die Vereinbarung jedoch nicht überprüft, so dass die GPK nach wie vor davon ausgeht, dass die in dieser Vereinbarung statuierten Kriterien für eine Freitodbegleitung angewendet und bei der Überprüfung der Freitodbegleitungen durch die GPK als Richtlinie berücksichtigt werden können.
    Mit Befriedigung konnte sodann festgestellt werden, dass die vom Bundesrat Ende 2009 ausgearbeiteten Gesetzesvorschläge im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens auf überwiegende Ablehnung gestossen sind. Hierzu hat auch EXIT eine umfassende und auf dem Internet abrufbare Vernehmlassung verfasst, welche die zahlreichen Unzulänglichkei­ten dieser Vorlage beleuchtet. Es ist zu hoffen, dass bei einer Weiterbearbeitung der Vorlage durch den Bundesrat der verfehlte Ansatz, den liberalen Art. 115 des Strafgesetz­buches zu ändern, verlassen und allerhöchstens der Erlass einer ergänzenden gesetzli­chen Regelung ins Auge gefasst wird.
  3. Vorstand
    Anlässlich der GV 2009 wurde der Vorstand stark verjüngt. Ferner sind das erste Mal weibliche Vorstandsmitglieder in der Mehrzahl. Die GPK konnte feststellen, dass sich der neue Vorstand rasch und kompetent an die Arbeit gemacht und den Verein bestens geführt hat. Dies bei einer zunehmenden Belastung und einer stark geforderten Öffentlichkeits­arbeit. 
  4. Freitodbegleitung
    Zum dritten Mal in Folge sind die Freitodbegleitungen und die Akteneröffnungen für Perso­nen, die möglicherweise einen Suizid in Betracht ziehen, gegenüber dem Vorjahr stark ge­stiegen. 2010 sind 257 Personen einen durch EXIT begleiteten Suizid gestorben - gegen­über 217 Personen im Jahr 2009. Das sind 40 Personen mehr. Aus der Sicht der GPK ist hierzu festzustellen, dass diese Erhöhung zu einer entsprechenden Mehrarbeit bei EXIT geführt hat. Dies wurde jedoch durch eine personelle Verstärkung im FTB-Team und in der Administration aufgefangen, so dass bei den Freitodbegleitungen nach wie vor höchste Seriosität gewährleistet ist.
    Der Anteil der Frauen bei den Begleitungen im Jahr 2010 beträgt 54 Prozent (140), jener der Männer 46 Prozent (117). Damit hat sich der Trend der letzten Jahre bestätigt, dass es mehr Frauen sind, die eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen als Männer. Das Durch­schnittsalter des Suizidwilligen liegt bei 76 Jahren und hat sich in den letzten Jahren prak­tisch nicht verändert.
    Im Berichtsjahr 2010 ist die Anzahl der Akteneröffnungen auf 421 gestiegen, im Vorjahr waren es 377.
    Es dürfte von Interesse sein, darzulegen, wie gross die Zeitspanne zwischen dem Erstge­spräch des Suizidwilligen mit dem Freitodbegleiter und dem begleiteten Suizid ist. Es zeigt sich, dass in den letzten beiden Jahren deutlich mehr als die Hälfte der Erstgespräche mit den suizidwilligen Personen länger als 14 Tage vor dem begleiteten Suizid stattfanden. Andererseits liegt die Zeitspanne in fast einem Viertel der Begleitungen bei weniger als sieben Tagen. In diesen Fällen liegen - ärztlich bestätigt - unerträgliche Schmerzen vor, die ein Zuwarten als geradezu unmenschlich erscheinen lassen.
    Wie lange bestand für Personen die Mitgliedschaft, die durch EXIT in den Freitod begleitet wurden oder einen begleiteten Suizid in Erwägung ziehen und für welche dafür eine Akte eröffnet wurde? Mehr als die Hälfte der Personen waren im Jahr 2010 länger als drei Jahre Mitglied bei EXIT. Ungefähr bei 20 % liegt der Anteil jener, deren Mitgliedschaft bei EXIT weniger als drei Monate betrug.
    Im Jahr 2010 sind bei den 257 Freitodbegleitungen folgende Krankheiten ärztlich diagnosti­ziert worden: Krebs (98), Alters-/Polymorbidität (55), Herzerkrankung (17), ALS (6), Hirn­schlag (9), MS (4), Parkinson (9), Psychische Krankheit (7), Schmerzpatienten (15), be­ginnende Demenz (4), HIV (2), Lungenkrankheiten (11), Nierenkrankheiten (2), Polyneuro­pathie (2), Tetraplegie (1), Augenkrankheit (4), andere (11, darunter Polymyositis, Muskel­dystrophie, Osteoporose). Wie in den vergangenen Jahren sind Krebs im Endstadium und Alters-/Polymorbidität die beiden am häufigsten ärztlich festgestellten Diagnosen der durch EXIT begleiteten Personen. 
    Das für die Sterbehilfe verwendete Medikament Natrium-Pentobarbital (NaP), ist 2010 ins­gesamt 185 Mal eingenommen worden. 72 Mal ist eine Infusion vorbereitet worden, so dass die suizidwilligen Personen das Einfliessen des Natrium-Pentobarbital eigenhändig und damit selbständig vornehmen konnten.
    Überwiegend finden die Freitodbegleitungen - wie seit jeher - im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung statt. Insgesamt 26 Mal waren die Sterbezimmer von EXIT in Zürich und Bern Orte der Freitodbegleitungen. In 9 Fällen fanden die Begleitungen in Heimen statt. Bei den Freitodbegleitungen sind praktisch ausnahmslos Familienangehörige, Freunde oder Bekannte anwesend, die in Würde Abschied von einer geliebten Person nehmen konnten.
    Im Kanton Zürich erfolgten 2010 mit 127 am meisten Freitodbegleitungen, gefolgt von den Kantonen Bern (29), St. Gallen (19), Aargau (15), Basel-Stadt (10), Luzern (9), Solothurn (9) und Thurgau (7) und weiteren Kantonen.
  5. Finanzen
    Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich das Vereinsvermögen erneut sehr positiv ent­wickelt. Nebst der Erhöhung des Mitgliederbestandes konnten grössere Zuwendungen verzeichnet werden. Diese Fakten sind ein klarer Beweis dafür, dass die EXIT-Anliegen von vielen Vereinsmitgliedern unterstützt werden.
  6. Dank

Die GPK verdankt die für EXIT geleistete Arbeit. Sowohl vom Vorstand als auch vom Team der Freitodbegleiter, den Vertrauensärzten und den Mitarbeitern der Geschäftsstelle wurde eine anspruchsvolle Arbeit mit Empathie und Fachkunde geleiset.