Altersfreitod: Tabu mit Tagung abbauen
Mehrere Experten haben an einer EXIT-Tagung in Zürich mit über 600 Interessierten den Altersfreitod ausgeleuchtet. Mit diesem Schritt will der Verein erreichen, dass das Tabu bei diesem brisanten Thema in Öffentlichkeit, Politik und Ärzteschaft abgebaut wird.
Der «Altersfreitod» stellt eine besondere Kategorie der Freitodbegleitung dar. EXIT versteht darunter den assistierten Suizid eines betagten Menschen, der nicht an einer tödlichen Krankheit leidet, aber wegen der Summe seiner Beschwerden und Leiden seine Lebensqualität als beeinträchtigt empfindet.
Der Begriff «Leiden» umfasst die Verminderung von körperlichen Funktionen, abnehmende Sinnesleistungen und Defizite in der Leistungsfähigkeit. Die Ursachen können vielfältig sein, zum Beispiel starke Schwerhörigkeit, Sehverminderung oder medizinisch nicht fassbare Schwindelanfälle. Zusätzlich finden psychosoziale Faktoren und das Wissen um zu erwartendes Leiden ihren berechtigten Platz bei der Beurteilung des Leidens im und am Alter.
Eine Freitodbegleitung ist in der Schweiz aus rechtlicher Sicht grundsätzlich erlaubt, sofern der sterbewillige Mensch urteilsfähig ist, also die Folgen eines solchen Entscheids abschätzen kann. Das Strafgesetz schränkt ein, dass Suizidhilfe nicht aus «selbstsüchtigen Beweggründen» erfolgen darf, um sich zum Bespiel finanzielle Vorteile zu verschaffen.
Diese Rahmenbedingungen für den Altersfreitod haben verschiedene Fachleute an der Tagung vom vergangenen Samstag klargemacht. Ziel dieses Anlasses war, die gesellschaftliche Debatte über das Thema zu intensivieren. Ein spezieller Fokus legt EXIT auf die Ärztinnen und Ärzte: Sie sollen darüber informiert werden, dass es weder ethisch noch rechtlich falsch ist, wenn sie einem hochbetagten Sterbewilligen, bei dem die obigen Bedingungen erfüllt sind, ein Rezept für das Sterbemedikament ausstellen.
Der ausführliche Bericht zur Tagung ist im Mitgliedermagazin «Info» 1.20 zu lesen, das Anfang Januar 2020 erscheint.
Videos und Präsentationen der Tagung
Memoranden
Dr. iur. Daniel Häring
Rechtliche Rahmenbedingungen für eine Suizidhilfe bei betagten Menschen
Prof. Dr. phil. François Höpflinger
Hochaltrigkeit – Zur Lebenssituation der über 80-jährigen Frauen und Männer in der Schweiz
Prof. Dr. phil. Klaus Peter Rippe
Memorandum zu den ethischen Aspekten