Bundesgericht bestätigt Freispruch für Sterbehelferin Erika Preisig

Die Ärztin und Präsidentin der Sterbehilfeorganisation Eternal Spirit Erika Preisig ist rechtskräftig vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen worden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft abgewiesen.

Das Verfahren gegen Preisig geht auf die Freitodbegleitung einer 67-jährigen psychisch kranken Frau zurück. Der strafrechtlich strittige Punkt war, dass die Ärztin zuvor kein unabhängiges psychiatrisches Gutachten zur Urteilsfähigkeit der Patientin eingeholt hatte.

Erika Preisig habe die Krankenakten studiert, intensive Gespräche mit der Frau geführt, die Bezugspersonen befragt und eine Zweitmeinung eingeholt. Die psychisch kranke Frau habe im vorliegenden Fall einen wohlerwogenen Entscheid gefällt und sei urteilsfähig gewesen. Die Verstorbene litt gemäss den Gerichtsakten schon seit 2009 an ihren Beschwerden und sei seither «von Pontius zu Pilatus» gelaufen, wobei sie sich sowohl körperlich als auch psychiatrisch habe untersuchen lassen.

Das Bundesgericht bestätigte, dass Erika Preisig auch ohne psychiatrisches Fachgutachten von einem dauerhaften Sterbewunsch der Frau ausgehen konnte, die an einer unheilbaren, konstanten und schweren psychischen Beeinträchtigung litt.

Siehe auch Beitrag im Medienspiegel

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