Deutschland: Gesetzesentwürfe zur Suizidhilfe abgelehnt

Eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland ist am Donnerstag im Bundestag gescheitert. Damit bleibt die zurzeit bestehende Rechtslage weiterhin gültig.

Der Bundestag behandelte zwei verschiedene Gesetzesentwürfe. Beide wurden von fraktionsübergreifenden Gruppen eingereicht. Abgelehnt wurde zunächst ein Vorschlag für eine striktere Regelung im Strafgesetzbuch. Für den Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) stimmten 304 Parlamentarier. Mit Nein votierten 363, es gab 23 Enthaltungen. Der zweite Entwurf einer Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) erhielt 287 Ja-Stimmen, 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.

Beide Vorstösse wollten Bedingungen und Voraussetzungen zu Fristen und Beratungspflichten festlegen, um eine Suizidhilfe für Volljährige zu regeln. Der Vorschlag der Gruppe Castellucci/Heveling forderte dazu eine Neuregelung im Strafgesetzbuch. Bei geschäftsmässiger Suizidhilfe sollte die schuldige Person bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe erhalten.

Der Vorschlag der Gruppe Künast/Helling-Plahr sah ausdrücklich eine Regelung ausserhalb des Strafgesetzbuches vor. Geplant war ein «Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung». Grundsätzlich setzte der Entwurf der Verschreibung eines tödlich wirkenden Medikaments eine Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin voraus.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020, welches das Verbot der Sterbehilfe aufgehoben hatte, läuft die Debatte um einen neuen, gesetzlichen Rahmen nun seit mehr als drei Jahren. Die Meinungen gehen dabei weit auseinander, sowohl in der Politik als auch in der Ärzteschaft. Die beiden aktuell debattierten Gesetzesentwürfe sorgten im Vorfeld ebenfalls für Kritik.

Unbedingt notwendig wäre ein neues Gesetz nicht, wie auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), Robert Rossbruch, in einer Presserklärung mitteilte: «Eine erneute Gesetzgebung ist nicht zwingend erforderlich. Dies hat im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht so gesehen, denn es hat den Gesetzgeber überhaupt nicht dazu verpflichtet, ein wie auch immer geartetes legislatives Schutzkonzept zu verabschieden.»

Mit der Abstimmung vom Donnerstag wird sich daran vorläufig nichts ändern.

 

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