EXIT-Patientenverfügung mit Neuerungen
Der Verein EXIT hat seine angebotene Patientenverfügung überarbeitet. Neu ist: Die Auswahlmöglichkeiten im Falle eines akuten Ereignisses (Notfall) sind erweitert worden, es ist ein Zusatz im Falle einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung möglich und Werteerklärung sowie Wegleitung sind angepasst worden.
Aktuell verzeichnet EXIT rund 85 000 Patientenverfügungen (PV). Folglich sind etwa zwei Drittel der Vereinsmitglieder im Besitz einer PV und haben diese in elektronischer Form bei EXIT hinterlegt. Der Verein hat die PV vor bald 40 Jahren in der Schweiz eingeführt. Seither arbeitet er fortlaufend an ihrer Weiterentwicklung und Verbesserung. Gemäss unabhängiger Bewertungen (z.B. Infos und Vergleich von «Kassensturz» SRF) zählt die EXIT-PV nach wie vor zu den besten in der Schweiz.
Bereits im Jahr 2017 hatte EXIT die PV in zwei verschiedene Anwendungssituationen unterteilt: Einerseits für den Fall einer ungünstigen Prognose und andererseits für eine Notfallsituation. In der neuen PV ist die Auswahl für Behandlungsanweisungen im Notfall erweitert worden. Der Verfasser kann nun Behandlungsanweisungen für den Fall eines akuten Ereignisses (Notfall) festhalten, wenn er sich dazu selbst nicht mehr äussern kann. Dabei besteht die Option, im Notfall alle intensivmedizinischen Massnahmen, inklusive Reanimation einzufordern oder abzulehnen. Ausserdem gibt es die Möglichkeit, eine Reanimation grundsätzlich, auch im Notfall, zu verbieten, hingegen aber anderweitige, intensivmedizinische Massnahmen zu erlauben.
Der weitere Anwendungsbereich der PV wurde bisher mit der Formulierung «Im Fall einer ungünstigen Prognose» definiert. Diese Formulierung hat in der Vergangenheit bei einigen Mitgliedern Fragen aufgeworfen. Deshalb wird neu nicht mehr von einer «ungünstigen Prognose» gesprochen, sondern von einer «aussichtslosen Prognose». Eine aussichtslose Prognose liegt unter anderem im Falle einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung vor. Bis anhin konnte in der EXIT-PV unter folgenden Voraussetzungen verlangt werden, dass jegliche Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr zu unterlassen ist: Die demente Person signalisiert verbal oder nonverbal, dass sie Nahrung und/oder Flüssigkeit nicht mehr zu sich nehmen möchte, oder sie ist dazu selbst nicht mehr in der Lage. In diesem Fall soll eine palliative Sedierung vorgenommen werden, welche eine hochdosierte Versorgung mit Schmerz- und Beruhigungsmitteln umfasst.
Neu bietet die PV eine Verschärfung dieses Punktes an. Es kann nun gefordert werden, dass der Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit auch dann gelten soll, wenn durch reflexartiges Verhalten der Eindruck von Hunger und Durst entstehen könnte. Die Sedierung resp. die Zufuhr von Beruhigungsmitteln soll in diesem Fall dementsprechend hochgefahren werden, Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr soll hingegen unterlassen werden. Diese optionale Erweiterung hat EXIT auf Wunsch von Mitgliedern aufgegriffen. Die Angst, vollständig dement über mehrere Jahre ausharren zu müssen, ist bei vielen EXIT-Mitgliedern stark ausgeprägt.
Zudem wurde die Werteerklärung neu ausgearbeitet. Diese stellt eine freiwillige Ergänzung zur PV dar. In der Werteerklärung kann man die eigenen Einstellungen zum Leben und zum Sterben festhalten und somit den Interpretationsspielraum in der PV begrenzen. Sowohl für das medizinische Personal wie auch für die Bezugs- und Vertretungspersonen kann die Werteerklärung eine wichtige Orientierungshilfe darstellen.
Auch die Wegleitung, welche dem EXIT-Mitglied als Hilfestellung beim Abfassen der PV dienen soll, wurde überarbeitet. Abgesehen von einem neuen und frischen Design wurden ein übersichtliches Inhaltsverzeichnis geschaffen sowie Infokästen integriert. Ein Glossar mit einfachen Erklärungen einiger Begrifflichkeiten rundet das Ganze ab.
Hinweis: EXIT-Mitglieder müssen an ihrer bestehenden Patientenverfügung nichts ändern, sie genügt weiterhin sämtlichen Anforderungen. Wer eine neue PV erstellen oder die alte neu datieren will, kann dies auch erst im Frühling tun. Grund: EXIT ist nach dem Jahresversand im Januar immer stark belastet, deshalb kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wichtig ist: Wer EXIT seine PV einschickt, sollte vorher eine Kopie davon anfertigen, für den Fall, dass er sich demnächst in Spitalpflege begeben müsste. All jene, die ab 01.10.2020 ihre PV erneuert haben, sind bereits im Besitz der aktuellsten Fassung.
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