Freitodbegleitung: Neue Regelung in Bündner Heimen gefordert
Im Kanton Graubünden wurde der begleitete Suizid in Alters- und Pflegeheimen bisher unterschiedlich gehandhabt. Eine Motion will dies nun ändern und sowohl einheitlichere wie auch freiheitlichere Regeln einführen.
Die Juso Graubünden hat den entsprechenden Auftrag des Grossrats Pascal Pajic an das Parlament eingereicht. Darin wird festgehalten, dass die Selbstbestimmung am Lebensende ein Menschenrecht ist. Deshalb fordern die Unterzeichnenden einen neuen Absatz im Gesundheitsgesetz. Die Bewohnenden der Alters- und Pflegeheime im Kanton sollen das Recht erhalten, bei Bedarf einen begleiteten Suizid mithilfe externer Organisationen in Anspruch zu nehmen. Dies, sofern die Einrichtungen mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden und nach den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
In ihrer Antwort erläutert die Regierung, dass die Begleitung beim Suizid bereits in mehreren Heimen in Graubünden erlaubt ist. Zudem seien bisher noch nie Beschwerden eingegangen von Personen, die keinen Anspruch auf eine Suizidbegleitung erheben konnten. Das Parlament führte des Weiteren die Glaubens- und Gewissensfreiheit an, die auf Seiten des Pflegepersonals und der Heime selber in Betracht gezogen werde müsse. Im Falle einer Verpflichtung der Einrichtungen, die Suizidbegleitung zuzulassen, dürfe keine positive Leistungspflicht der Einrichtung zur Leistung oder Hilfeleistung beim Suizid bestehen.
Die Regierung wünscht in ihrer Antwort an den Grossen Rat, dass der Gesetzestext nicht bereits konkret vorgeschrieben wird. Vielmehr soll die Anpassung im Rahmen einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes im Grossen Rat behandelt werden. Dadurch könnte eine neue Regelung der Freitodbegleitung in Bündner Alters- und Pflegeheimen frühestens in zwei Jahren abgesegnet werden.
Ist im Zuhause der Heimbewohnerinnen und -Bewohner keine Freitodbegleitung erlaubt, müssen sterbewillige und leidende Menschen nach einem oftmals beschwerlichen und schlimmstenfalls schmerzhaften Transport in einer fremden Umgebung sterben.
Deshalb unterstützt EXIT den Auftrag an das Parlament und eine zukünftig liberalere Handhabung im Kanton Graubünden.