Freitodbegleitungen: Berner Behörden vereinfachen Prozedere
Das komplizierte Verfahren nach Freitodbegleitungen im Kanton Bern war ein Ärgernis, vor allem für Angehörige. Nun haben die Berner Behörden teilweise eingelenkt: Neu müssen Notfall- oder Hausärzte nicht mehr den Tod feststellen. Zudem wurde dazu ein politischer Vorstoss eingereicht.
Jahrelang hatte EXIT bei Regierung, Staatsanwaltschaft und Polizei des Kantons Bern das komplizierte und zeitaufwändige Verfahren nach Freitodbegleitungen kritisiert. Unter anderem störte sich die Sterbehilfeorganisation daran, dass nach einer Freitodbegleitung zuerst zwingend ein Notfall- oder Hausarzt ans Bett eines Verstorbenen gerufen wurde, nur um schriftlich dessen Tod zu bescheinigen.
Dazu kamen andere Berner Sonderfälle. Während bei einem so genannten aussergewöhnlichen Todesfall in anderen Kantonen in der Regel je ein Mitarbeitender der Staatsanwaltschaft, ein Amtsarzt und zwei Polizisten ausrücken, waren es im Kanton Bern doppelt so viele. Das führte einerseits zu unwürdigen Situationen am Sterbebett, und trauernde Angehörige sowie Freitodbegleiterinnen mussten stundenlang warten, bis alle Formalitäten erledigt waren. EXIT kritisierte anderseits die fast schon luxuriösen Berner Untersuchungen, die bei den 86 Freitodbegleitungen im Jahr 2014 unnötige Kosten für Steuerzahler verursachten.
Trotz der jahrelangen Kritik hielten die Berner Behörden eisern an ihrem Vorgehen fest. Seit jedoch EXIT das Ärgernis Ende letzten Jahres im Mitgliedermagazin „Info“ publik gemacht hat, bewegt sich etwas. Zur erhöhten Aufmerksamkeit in der Bevölkerung, welche die „Berner Zeitung“, die „NZZ am Sonntag“ und „20minuten“ mit mehreren Artikel bewirkte, kam die Unzufriedenheit der Notfallärzte.
Inzwischen hat die Berner Generalstaatsanwaltschaft entschieden, einzelne Abläufe bei Untersuchungen umgehend den anderen Kantonen anzugleichen. Mit anderen Worten wird nun nicht mehr zuerst ein Haus- oder Notfallarzt beigezogen, um formell den Tod festzustellen. Neu übernimmt seit Mitte Dezember bei der amtsärztlichen Untersuchung das Institut für Rechtsmedizin diese Aufgabe.
Die erhöhte Aufmerksamkeit in der Bevölkerung hat nun auch Bewegung in der Berner Politik ausgelöst. So beauftragt die SP den Regierungsrat mit in einer Motion unter dem Titel „Weniger Bürokratie – würdiger Ablauf nach Suizidbeihilfe“, das Prozedere nach Freitodbegleitungen im Kanton weiter zu vereinfachen. (JW)