Freitodhilfe im Wallis: EXIT nimmt Stellung
Im Kanton Wallis liegt der Entwurf für ein geändertes Gesundheitsgesetz vor. Eine Bestimmung legt fest, dass die „gewerbsmässige Sterbehilfe kantonsweit verboten ist“. Der Selbsthilfeverein EXIT, der im Wallis pro Jahr zwei bis drei Menschen beim Freitod begleitet, weist in der Vernehmlassung darauf hin, dass die Bestimmung aus mehreren Gründen zu streichen ist.
Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur des Kantons Wallis hat Mitte April einen Entwurf für ein geändertes Gesundheitsgesetz zur Vernehmlassung vorgelegt. Dieses hat zum Ziel, die aktuelle Gesetzgebung aus dem Jahr 2008 an die Entwicklung des Bundesrechts anzupassen. In den Bestimmungen sollen unter anderem die Patientenrechte, die Versorgungs-qualität und die Aufsicht verbessert werden. Im Artikel 17a zum Thema Begleitung am Lebensende heisst es:
- Absatz 1: „Menschen in ihrer letzten Lebensphase haben ein Anrecht auf ihren Bedürfnissen entsprechende Pflege, namentlich palliative Pflege, auf Linderung, Unterstützung und Trost, wenn möglich im Rahmen ihres gewohnten Lebensumfelds.“
- Absatz 2: „Sterbehilfe stellt eine individuelle Freiheit dar. Diese Freiheit ist von den Gesundheitsinstitutionen und den Gesundheitsfachpersonen zu berücksichtigen. Die Gesundheitsfachpersonen können nicht dazu verpflichtet werden, sich an der Sterbehilfe zu beteiligen.“
- Absatz 3: „Jegliche gewerbsmässige Sterbehilfe ist kantonsweit verboten.“
EXIT als grösste Selbstbestimmungsorganisation der Schweiz nimmt in ihrer Vernehmlassungsantwort Stellung zum geänderten Gesundheitsgesetz, insbesondere zu Absatz 3. (JW)