Kanton Genf: Referendum für einen freien Zugang zum assistierten Suizid

Der grosse Rat im Kanton Genf strich in einer parlamentarischen Abstimmung im September einen Gesetzesartikel, welcher den assistierten Suizid in Altersheimen und Spitälern ermöglichte. EXIT Suisse Romande ergriff das Referendum gegen diesen Entscheid und sammelte in kürzester Zeit rund 15'000 Unterschriften.

Im Jahr 2018 nahm der Kanton Genf eine Vorreiterrolle ein, was das selbstbestimmte Lebensende betrifft. Als einer der ersten Kantone hielt er im Artikel 39A im Gesundheitsgesetz fest: Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler dürfen die Durchführung von Suizidhilfe in ihren Räumlichkeiten nicht ablehnen. Anfangs September hob der grosse Rat diesen wichtigen Gesetzesartikel wieder auf. Im Kanton gebe es diesbezüglich keine Probleme und die Bestimmung sei daher überflüssig.

Gegen die ihrer Ansicht nach überstürzte Streichung wehrte sich EXIT A.D.M.D. (Association pour le Droit de Mourir dans la Dignité), die Schwesterorganisation von EXIT Deutsche Schweiz in der Romandie. Der freie Zugang zum assistierten Suizid sei nur dank dieser Bestimmung  gesichert. Diese aufzuheben wäre ein grosser Rückschritt und würde das Selbstbestimmungsrecht von schwerstkranken Patientinnen und Patienten wieder einschränken.

Mithilfe der Genfer SP lancierte EXIT Suisse Romande deshalb ein Referendum und sammelte in kurzer Zeit 14'725 Unterschriften, weit mehr als benötigt. "Das Genfer Volk kann nun über diese Bestimmung, die ein würdiges Lebensende sicherstellt, abstimmen", wie EXIT A.D.M.D. in einer Pressemitteilung erklärte.

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