Kantonsrat Zürich befürwortet Sterbehilfe in Altersheimen

Im Kanton Zürich soll der begleitete Suizid in den öffentlich finanzierten Alters- und Pflegeheimen erlaubt werden. Mit dieser Forderung hat sich der Kantonsrat durchgesetzt.

In den städtischen Heimen der Stadt Zürich haben die Bewohnenden bereits seit 2001 das Recht, eine Freitodbegleitung in Anspruch zu nehmen. Nun zieht der Kanton nach. Der entsprechende Vorstoss heisst «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» und wurde von SP, GLP und Grünen eingereicht. Auch die FDP, CVP und AL unterstützen die parlamentarische Initiative, die den begleiteten Suizid zukünftig in all denjenigen Alters- und Pflegeheimen, die Gelder von der öffentlichen Hand erhalten, möglich machen soll. Private Institutionen sind davon ausgeschlossen.

In der Debatte im Parlament unterstrich der Sozialdemokrat Hanspeter Göldi, dass die Selbstbestimmung ein Menschenrecht sei, auch am Lebensende. Dies sei durch Urteile vom Bundesgericht und Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt worden. Es könne nicht sein, dass Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims daran gehindert würden, dieses Recht in ihren eigenen Räumlichkeiten auszuüben.

Gegen den Vorstoss sprachen sich die christliche EVP und die SVP aus. Stefan Schmid (SVP) warnte vor einem staatlichen Zwang im Hinblick auf diese Frage. Die Zulassung von Freitodbegleitungen in Heimen könne für die Bewohnenden und das Personal eine grosse Belastung sein.

Aktuell entscheiden im Kanton Zürich noch die jeweiligen Heimleitungen, ob sie den assistierten Suizid in ihrer Institution erlauben. In den Stadtzürcher Alters- und Pflegeheimen, wo Sterbehilfeorganisationen seit 20 Jahren zugelassen sind, sind nur zwei Prozent aller Todesfälle begleitete Suizide, so Gabriel Mäder (GLP). Somit könne die Betroffenheit bei den übrigen Heimbewohnern und beim Heimpersonal aufgefangen werden.

Rosann Waldvogel, die ehemalige Direktorin der Alterszentren der Stadt Zürich, hatte dies in einem Interview im EXIT-"Info" 1.2017 (Seite 6 bis 9) bestätigt. Mit durchschnittlich 5 bis 6 Freitodbegleitungen pro Jahr in den 24 Häusern sei eine stabile Entwicklung zu verzeichnen.

Die Gegnerinnen und Gegner des Vorstosses blieben in der Kantonsrat-Debatte in der Unterzahl. Die Vorlage wurde mit 111 von insgesamt 180 Stimmen angenommen. Nun wird sich die zuständige Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit damit befassen und einen entsprechenden Antrag erstellen. Darüber wird dann erneut der Kantonsrat entscheiden.

EXIT unterstützt den Vorentscheid des Parlaments. Er trägt dazu bei, dass möglichst wenig Heimbewohner für eine Freitodbegleitung ihr Zuhause verlassen und nach oftmals beschwerlichem oder gar schmerzhaftem Transport in fremder Umgebung sterben müssen.

 

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