Kein «uneingeschränkter» Zugang zum Sterbemittel
EXIT hat an der Generalversammlung den Antrag abgelehnt, sich für den «uneingeschränkten» Zugang zum Sterbemedikament für über 80-Jährige einzusetzen.
Die Generalversammlung (GV) von EXIT Deutsche Schweiz, die aufgrund des Covid-19-Versammlungsverbots nicht wie geplant im Mai hatte stattfinden können, führte trotz der umfangreichen Schutzmassnahmen rund 250 Mitglieder ins Zürcher Volkshaus.
Corona-Pandemie als Argument
Diese lehnten den Antrag eines Mitglieds ab, die Statuten zu ergänzen. Der betreffende Artikel legt fest, dass „EXIT sich für den Altersfreitod engagiert und sich dafür einsetzt, dass betagte Menschen einen erleichterten Zugang zum Sterbemittel haben sollen“. Die Antragstellerin strebte den Zusatz an, EXIT solle sich dafür einsetzen, „dass Menschen, die über 80 Jahre alt sind, uneingeschränkten Zugang zum Sterbemittel haben“. Das Mitglied argumentierte, die Unterstützung des Altersfreitods habe durch die Corona-Pandemie eine neue Dringlichkeit erhalten. Alte infizierte Menschen müssten mehr Kontrolle über ihre Situation haben. Zwar wollten von den über 80-Jährigen die wenigsten dem Tod aktiv entgegen gehen, doch mit der beantragten Option in den Statuten hätten Betroffene eine Wahl und könnten selbstverantwortlich entscheiden.
Faktor Alter allein rechtfertigt den Altersfreitod nicht
Der EXIT-Vorstand hatte den Antrag zur Ablehnung vorgeschlagen. Eine Alterslimite durch die Beschränkung des Altersfreitods auf über 80-Jährige sei nicht im Sinn des Vereins. Auch noch nicht 80-Jährige könnten den Altersfreitod für sich als Option sehen. Zudem solle nicht der Faktor Alter allein den Altersfreitod rechtfertigen, sondern die Summe altersbedingter Beschwerden, Funktionsminderungen und Leiden.
Bereits seit einigen Jahren fällt rund ein Drittel der Freitodbegleitungen von EXIT in die Kategorie des Altersfreitods. Eine Begleitung unter erleichterten Umständen ist also für alte Patienten bereits seit langem möglich. Grundsätzlich sei ein „uneingeschränkter“ Zugang zum Sterbemittel derzeit unrealistisch, seien doch weder die Bevölkerung noch die Politik und Rechtsprechung bereit dafür. Die heutige Formulierung im Artikel genüge, auch solle der derzeit laufenden Totalrevision der Statuten nicht mehr vorgegriffen werden.
An der GV kam es zu einer angeregten Diskussion. Einige Mitglieder votierten dafür, sich mutig für die beantragte Neuerung einzusetzen und sich nicht nur am gesellschaftlichen Willen zu orientieren. Andere Stimmen sahen die Umsetzung des Antrags als leichtsinnig und appellierten an Vernunft und Verstand, nicht einfach eine Alterszahl festzulegen. Ein Konsiliararzt führte zudem aus, dass er das Rezept für das Sterbemittel für alte Menschen grundsätzlich ausstelle, falls diese unerträglich leiden würden.
Schliesslich folgten die Mitglieder den Argumenten des Vorstands und lehnten den Antrag mit grossem Mehr ab.