Patientenverfügungen haben ihren Wert
Der Tages-Anzeiger kommt in seiner heutigen Ausgabe zum Schluss, dass Patientenverfügungen meist nutzlos seien. Das ist nach Meinung von EXIT stark überzeichnet.
Tatsache ist: Die Schweiz hat bei der Patientenautonomie in den vergangenen Jahren sehr grosse Fortschritte gemacht. Mit dem Erwachsenenschutzrecht, das vor fünf Jahren eingeführt wurde, sind auch die Patientenverfügungen aufgewertet worden. So verfügt heute rund ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung über eine Patientenverfügung. Sinn und Zweck ist, damit Vorkehrungen zu treffen für den Fall, dass eine Urteilsunfähigkeit verbunden mit aussichtsloser Prognose eintritt. Dies kann zum Beispiel infolge eines Unfalles oder auch einer Krankheit sein.
Viele Patientinnen und Patienten haben inzwischen dank einer Patientenverfügung erwirkt, dass ihr Leben nicht unnötig erhalten und verlängert wurde. Das ist erfreulich. In der Natur der Sache liegt, dass es in der Praxis auch zu unerwarteten und unklaren akuten Situationen kommt, in denen eine Patientenverfügung keine Handlungssicherheit garantiert. Dies ist vor allem in Intensivstationen ein Thema.
Hier hakt der Autor des Tages-Anzeigers ein. Nach Gesprächen mit einem Intensivmediziner und einer Mitautorin einer Nationalfondsstudie kommt er zum Schluss, dass Patientenverfügungen meist nutzlos seien. So sollten die Menschen, statt Behandlungsmethoden auszuschliessen, vielmehr die Lebensqualität definieren. Zudem liessen sich viele Fragen zu einer medizinischen Behandlung nicht im Voraus klären, sondern erst beim Auftreten der Krankheit.
Dieses Bild ist nach Meinung von EXIT einseitig. Eine andere Sicht hätte sich ergeben, wenn der Autor auch anerkannte Patientenorganisationen wie EXIT in die Recherche einbezogen hätte. Wichtig, aber im Beitrag unerwähnt, ist, dass die EXIT-Patientenverfügung eine sogenannte Werteerklärung enthält. Diese beinhaltet zum Beispiel eine Definition, was jemandem an Lebensqualität wichtig ist – also genau das, was der Intensivmediziner im Beitrag fordert.
Ebenfalls relevant ist, dass ein EXIT-Mitglied die Patientenverfügung nicht allein ausfüllen muss. Nebst einer erprobten, vielseitigen Wegleitung steht eine persönliche Beratung zur Verfügung. Danach wird jede Patientenverfügung geprüft und, falls nötig, zur Verbesserung zurückgegeben.
EXIT macht hin und wieder mit einem persönlichen Brief darauf aufmerksam, dass die Patientenverfügung überprüft und angepasst werden sollte. Erfolgt eine spezifische Krankheitsdiagnose, kann das Mitglied die EXIT-Beratung in Anspruch nehmen und die Patientenverfügung auf seine aktuelle Situation oder seine bevorstehende Behandlung anpassen. Zusätzlich können Angehörige bei EXIT auch die juristische Durchsetzung in Anspruch nehmen; dies, falls es darüber Unstimmigkeiten zwischen Behandlungsteam und Angehörigen geben sollte. (JW)