Selbstbestimmung am Lebensende auch im Alters- und Pflegeheim – Zürcher Volksinitiative lanciert
Private Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich sind nach wie vor nicht dazu verpflichtet, Freitodbegleitungen in ihren Räumlichkeiten zuzulassen – selbst, wenn sie von der öffentlichen Hand subventioniert sind. Das soll sich mit einer kantonalen Volksinitiative ändern. Im Kanton Zürich wohnhafte und stimmberechtigte EXIT-Mitglieder sind aufgerufen, die Selbstbestimmung der Altersheimbewohnerinnen und -Bewohner mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Unterschriftenbogen zum Download:
www.selbstbestimmung-auch-im-heim.ch
Die selbstbestimmte Leidens- und Lebensbeendigung ist eine Freiheit und ein Recht, dessen Ausübung nicht verhindert werden darf. Es muss auch im Kanton Zürich möglich werden, dass schwer kranke und leidende Menschen, die Suizidhilfe in Anspruch nehmen möchten, dafür in ihrem Domizil (Altersheim oder Pflegeinstitution) bleiben können.
Deshalb haben sich mehrere Zürcher Politikerinnen und Politiker sowie Persönlichkeiten, welche sich seit Jahren für die Suizidhilfe einsetzen, im Initiativkomitee «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» zusammengeschlossen und eine kantonale Volksinitiative gestartet. Im Komitee vertreten sind auch die beiden Sterbehilfeorganisationen EXIT und DIGNITAS.
Das Ziel der Initiative:
Im Patientinnen- und Patientengesetz wird das Recht der Menschen festgehalten, Suizidhilfe dort erhalten zu dürfen, wo sie wohnen. Zusätzlich wird im Gesundheitsgesetz die Pflicht der Institutionen aufgenommen, Suizidhilfe in ihren Räumlichkeiten zu dulden. So wird die Einhaltung der Grundsätze garantiert, die das Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in ihrer Rechtsprechung in Bezug auf die Freiheit, selbst über die Art und den Zeitpunkt des eigenen Lebensendes zu bestimmen, festgehalten haben. Diese muss in den eigenen vier Wänden der betroffenen Person durchgeführt werden können, um deren persönliche Freiheit und Würde zu respektieren.
EXIT und DIGNITAS engagieren sich für die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts aller Heimbewohnerinnen und -bewohner in der ganzen Schweiz. Die Kantone VD, NE, GE und VS haben in den letzten Jahren schon dafür gesorgt, dass Suizidhilfe in ihren Alters- und Pflegeinstitutionen mehrheitlich erlaubt ist. Das Bundesgericht hat bereits entschieden, dass die Rechte der Einzelnen schwerer wiegen als die Auffassungen von Trägern solcher Einrichtungen.
Suizdhilfe in der Schweiz breit abgestützt
In der Schweiz steht ein grosser Teil der Bevölkerung und Politik hinter dem selbstbestimmten Sterben am Lebensende. Rund vier Fünftel der Bevölkerung und der Eidgenössischen Parlamentarier/innen befürworten die Möglichkeit einer Freitodbegleitung. Wie Umfragen belegen, ist die Mehrheit der Bevölkerung zudem der Ansicht, dass Alters- und Pflegeheime, deren Betrieb mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, einen assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten zulassen müssen.
Weitere Informationen auf der Website der Initiative:
www.selbstbestimmung-auch-im-heim.ch