Es ist kein Spezialgesetz für Sterbehilfe notwendig
Der bundesgerichtliche Freispruch eines Genfer Arztes zeigt, dass die Schweiz keine zusätzliche Regelung der Sterbehilfe benötigt. Die vorhandene gesetzliche Grundlage wurde durch das Urteil weiter präzisiert und gestärkt, schreibt Ludwig A. Minelli, Rechtsanwalt und Gründer von DIGNITAS.