Freitodbegleitung und die Kirche
«Die Kirche verteidigt das Leben als Teil der Schöpfung. Aber immer mehr Leute wollen den Zeitpunkt ihres Ablebens selbst bestimmen und nehmen dafür auch Sterbehilfe in Anspruch. Immer mehr sind auch die reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn herausgefordert, theologische und seelsorgerische Antworten auf dieses gesellschaftliche Phänomen zu finden. Nun hat sich die Kirche nach jahrelanger Vorarbeit auf einen Leitfaden festgelegt, der vorab dem eigenen pfarramtlichen Personal aus der Ratlosigkeit helfen soll. Es ist nach der Waadt die zweite grosse Landeskirche, die Position bezieht. Und zwar wie folgt: Der assistierte Suizid ist für die Kirche immer ein Grenzfall. Aber einem Kirchenmitglied deshalb die Seelsorge zu verweigern, geht auch nicht. Denn Seelsorge sei nicht Zustimmung zum Handeln der Menschen. Pfarrerinnen und Pfarrer dürfen deshalb Sterbewillige bis in den Tod begleiten – sofern die Seelsorgerinnen und Seelsorger dies mit ihrem Gewissen und ihrer theologischen Haltung vereinbaren können. (...)»