Nidwalden: «Es geht nicht um die Meinung der Heime»
Im Nidwaldner Gesundheitsgesetz ist künftig festgehalten, dass Heime und Spitäler verpflichtet sind, Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Die Rechte der Menschen, die sterben möchten, gehen vor.