Bundesgericht spricht Angeklagten nach Suizidhilfe-Verfahren endgültig frei

Im Prozess wurde untersucht, ob der Arzt Pierre Beck eine gesunde 86-jährige Frau widerrechtlich in den Tod begleitet hat. Nun wurde er definitiv freigesprochen.

Mit dem Urteil vom 13. März 2023 bestätigte das Bundesgericht einen Freispruch der Vorinstanz und wies die Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft ab (siehe auch Newsmeldung vom 7. April 2023).

Pierre Beck, ehemaliger Vizepräsident von Exit Suisse Romande, hatte im Jahr 2017 einer 86-jährigen Frau ohne medizinische Diagnose das Rezept für das Sterbemedikament Natrium-Pentobarbital ausgestellt und zum Suizid verholfen.

Vor Bundesgericht ging es nur noch um die Frage, ob Beck unter dem Aspekt des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt werden müsste. Die Mehrheit der Richter und Richterinnen verneinte dies. Sie hielten unter anderem fest, dass Natrium-Pentobarbital (NaP) zwar unter das Betäubungsmittelgesetz falle, jedoch in diesem Fall nicht die Frage der Abgabe. Der Zweck des Betäubungsmittelgesetzes seien die Gesundheit und die Sicherheit der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln. Zudem ziele das Gesetz darauf ab, die Abgabe von Betäubungsmitteln zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken zu regeln. Die ärztliche Abgabe von NaP an eine gesunde Person ist laut Bundesgericht weder medizinisch indiziert noch hat sie therapeutischen Nutzen. Es stellten sich dabei ausschliesslich ethische und moralische Fragen.

Klar war von Anfang an, dass Pierre Beck nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Artikel 115 im Strafgesetzbuch sieht nur dann eine Bestrafung vor, wenn jemand eine andere Person aus selbstsüchtigen Gründen zum Suizid verleitet oder ihm dabei hilft, was hier nicht zutreffend war.

Der Entscheid des Bundesgerichtes dürfte die Sterbehilfe in der Schweiz erneut zum Politikum machen, heisst es im Kommentar von SRF News. Er bedeute, dass weder das Heilmittel- noch das Betäubungsmittelgesetz strikte Regeln für die Sterbehilfe an gesunden Menschen setzen würden. Der Freispruch des Bundesgerichtes mache deutlich, wie gross die Freiheiten im Bereich Sterbehilfe sind.

EXIT vertritt die Ansicht, dass sich die gesetzliche Lage in der Schweiz in Bezug auf Sterbehilfe seit Jahrzehnten bewährt und in der Praxis zu keinen Problemen führt. Auf die Sterbehilfe für leidende Menschen, wie sie EXIT in Zusammenarbeit mit Schweizer Ärztinnen und Ärzten seit Jahren praktiziert, wird das kaum Auswirkungen haben. Gesunde Menschen wollen in aller Regel nicht sterben, und kaum ein Arzt wird einem Gesunden ein tödliches Mittel verschreiben.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.