Kanton Solothurn wechselt Kurs bei Sterbehilfe in Heimen
Im Kanton Solothurn müssen künftig alle Alters- und Pflegeheime Suizidhilfe zulassen. Das Kantonsparlament hat diese Entscheidung getroffen, obwohl der Regierungsrat dagegen war.
Heute erlaubt rund die Hälfte der Alters- und Pflegeheime im Kanton Solothurn Suizidhilfe. Eigentlich wollten der Solothurner Regierungsrat und die vorberatende Kommission im Kantonsrat die andere Hälfte der Heime nicht dazu verpflichten, Suizidhilfe zuzulassen. Noch im letzten August wurde der entsprechende Antrag der Grünen deshalb abgelehnt. Definitiv entscheiden sollte das Parlament.
In einer emotionalen Debatte hat dieses nun darüber diskutiert, was höher zu gewichten sei: Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen oder die Autonomie der Heime? Unter anderem erzählte die SP-Politikerin und ehemalige Pflegefachfrau Nadine Vögeli von ihrem früheren Alltag, wie die Solothurner Zeitung berichtete. Sie habe viele Schwerkranke erlebt, deren Tod von grossem Leid geprägt war und es sei unwürdig und unmenschlich, wenn jemand zum Sterben auch noch umziehen müsse. Auch könnten die Pflegenden mit besonderen Situationen umgehen und hätten als Fachpersonen normalerweise keine Probleme mit einem assistierten Suizid.
Die Argumente der Befürwortenden überzeugten und eine grosse Mehrheit sprach sich schliesslich mit 62 zu 26 Stimmen für den Antrag der Grünen aus. Damit gehört Solothurn wie Waadt, Neuenburg und Wallis zu den Kantonen, die gesetzlich festgeschrieben haben, dass Alters- und Pflegeheime Freitodbegleitungen zulassen müssen. Im Kanton Zürich ist eine Initiative, im Kanton Genf ein Referendum mit demselben Ziel hängig.
EXIT begrüsst diese positive Entwicklung und ist überzeugt, dass weitere Kantone folgen werden.